Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum §20 Abs. 1 Nr.1 EStG
in der Fassung bis 2008:
Ist es so, dass wenn eine Kapitalgesellschaft an den Anteilseigner (nat. Person) eine vGA leistet - die bei der Kapitalgesellschaft das steuerliche Einlagekonto nach §27 KStG
gemindert hat - dies beim Anteilseigner nicht zu Einkünften zu §20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 führt, da die Bezüge gem. S.3 desselben Paragraphen nicht zu den Einnahmen gehören (da Einlagenrückgewähr)?
Danke für eine Antwort!
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Abgrenzung §20 Abs. 1 Nr. 1 S.2 u. S.3 EStG a. F.
2. August 2009
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Frage vom 2. August 2009 | 19:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgrenzung §20 Abs. 1 Nr. 1 S.2 u. S.3 EStG a. F.
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