Abgezahlt und plötzlich doch noch Restschuld?

19. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Abgezahlt und plötzlich doch noch Restschuld?

Hallo liebes Forum,

ich habe ein Problem.
Letztes Jahr wurde mein Konto gesperrt (lange nicht bezahlte und ignorierte Rechnung *gg), woraufhin ich mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung traf.

Die Gesamtschuld (Pfändungsbetrag) betrug 220,49€. Nun zahlte ich per Dauerauftrag fleißig jeden Monat 25€ ein, für mittlerweile 10 Monate. Der Restbetrag (20,49€), stand jetzt durch ausgelaufenen DA seit 2 Wochennoch aus, weswegen ich einen Anruf erhielt, die die monatliche Zahlung ja ausblieb.

Da wurde mir dann auch direkt mitgeteilt, dass ich ja noch 80€ Restschuld hätte und keine 20,49€. Ich bat um eine Kostenaufstellung und erhielt diese. Diese mir neu aufgeführten 60€ setzen sich zusammen aus weiterlaufenden Zinsen und einer dortigen Kontoführungsgebür i.H.v. 4 € monatlich!

Ist das so rechtens, dass am Ende einer Abzahlung das Inkassounternehmen ankommt und sagt: Sie müssen weiterhin noch bezahlen, obwohl die eigentliche Schuld nun (knapp) abgegolten ist?

Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus, daher bitte nicht wundern, falls diese Frage in euren Augen selbsterklärend sein sollte :D

LG


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-- Editiert Souramona am 19.07.2014 10:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kontoführungsgebühren sind völliger Blödsinn. Kannst du die Forderungsaufstellung einmal einscannen/ eintippen? Personenbezogene Daten bitte entfernen.

Je nach Formulierung der Ratenvereinbarung laufen Zinsen allerdings durchaus weiter. Ob das dann wirklich 20€ ausmacht, wäre zu untersuchen.

Sobald klar ist, wie viel durchsetzbar ist, würde ich den Restbetrag komplett überweisen und danach ein Einschreiben ans Inkasso schicke. Formulieren würde ich es so: "Ich fordere per sofort den entwerteten Titel im Original zurück. Ich habe mir eine Frist von 14 Tagen notiert. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werde ich ohne Vorwarnung einen Anwalt mit einer Vollstreckungsabwehrklage beauftragen. Ihre Versuche, vorsätzlich gegen das RVG zu verstoßen durch eine 'Kontoführungsgebühr' weise ich zurück. Ich behalte mir vor, diesen Verstoß zusammen mit einem Antrag auf Entziehen der Inkasso-Zulassung dem Aufsichtsgericht zu melden. Es findet keine Diskussion mehr statt."

Ist überdeutlich, aber nur so hören Inkassos, da sie dann merken, dass man nicht eingeschüchtert wird und dass man sich seiner Rechte bewusst ist. Ganz sicher wird es das Inkasso nicht wegen Kontoführungskosten auf einen Rechtsstreit vor Gericht ankommen lassen, denn den werden sie zu 100% verlieren, wenn du die nicht explizit schriftlich anerkannt hast (also nichts unterschrieben hast).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Antwort.

Leider weiß ich nicht, wie ich ein Bild zu einer URL machen kann, daher ein Auszug per Hand:

03.12.2013
Zahlung -25,00
12,00 % aus 41,75 0,42
v. 04.12.2013-03.01.2014
4,37 % aus 68,00 0,25
v. 04.12.2013-03.01.2014
KontoFK 01/14-01/14 3,80

03.01.2014
Zahlung -25,00
12,00 % aus 41,75 0,43
v. 04.01.2014-04.02.2014
4,37 % aus 68,00 0,26
v. 04.01.2014-04.02.2014
KontoFK 02/14-02/14 3,80

04.02.2014
Zahlung -25,00
12,00 % aus 41,75 0,42
v. 05.02.2014-04.03.2014
4,37 % aus 68,00 0,25
v. 05.02.2014-04.03.2014
KontoFK 03/14-03/14 3,80


So gestaltet sich die Rechnung. Klar erkennbar die Zinsen und Kontoführungsgebühren, die meinen monatlichen Abzahlungsbetrag um knapp 20% mindern, ohne, dass ich darüber in irgendeiner Weise in Kenntnis gesetzt wurde.
41,75€ ist die bei Anfang der Ratenzahlung angegebene Hauptforderung.
68,00€ die bei Anfang der Ratenzahlung angegebenen verzinslichen Kosten.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt einen Titel. Was steht da an erlaubten Zinsen drin? Stehen da wirklich 12% Zinsen drin?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kontoführungsgebühren sind - sofern nicht mittituliert - nicht erstattungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt

Hier 3 AZ

AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07
AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95
AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08 "

Lass Dir keinen Bären aufbinden
Hier wird auf Unkenntnis spekuliert

Restzahlung zweckgebunden tätigen ( Restzahlung Hauptforderung)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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