Abgeschleppt von Behindertenparkplatz mit Carsharing-Fzg. nach abgeschlossener Miete

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nordlicht89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschleppt von Behindertenparkplatz mit Carsharing-Fzg. nach abgeschlossener Miete

Hallo!

Dieser Fall ist glaube ich etwas komplizierter, ich hoffe der Titel klärt über die grobe Sache auf. Ich entschlüssel das ganze mal so:

Am Mittwoch, den 1.3. habe ich über DriveNow ein Fahrzeug angemietet. Nach der Fahrt habe ich das Fahrzeug innerhalb des Geschäftsgebietes auf einem, mMn. regulären Parkplatz abgestellt.

Gestern kam nun eine Mail, dass das Fzg. am Morgen darauf abgeschleppt wurde und ich für die Kosten (~300€) verantwortlich gemacht werde und zahlen soll. Angeblich habe ich es auf einem Behindertenparkplatz abgestellt. Ich kenne die Straße sehr gut, von daher war ich total verwundert. Ich bin direkt gestern Abend nochmal zum Ort des Geschehens. Aktuell ist in der Straße eine Baustelle, aufgrund dessen die Parkplätze verändert wurden. Der "mobile" Behindertenparkplatz wurde in mitten der normalen Parkreihe errichtet, ist nicht größer / breiter als ein normaler Parkplatz und nur durch ein versetzbares Schild gekennzeichnet. Dieses Schild war zu dem Zeitpunkt, wo ich das Fahrzeug abgestellt habe, mit Sicherheit nicht da. Ich befürchte, dass sich welche einen Scherz erlaubt habe und das Schild weggedreht haben oder ähnliches.

Nun meine Fragen:

Wenn, zu dem Zeitpunkt wo ich die Miete beende, dieser Parkplatz nicht als Behindertenparkplatz gekennzeichnet war, muss ich dafür haften? Wer ist in der Beweispflicht, muss ich beweisen, dass dort kein Schild stand (das kann ich natürlich nicht mehr)?

Ich hoffe ich habe den Fall plausibel geschildert und freue mich auf eure Antworten!

Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Wenn, zu dem Zeitpunkt wo ich die Miete beende, dieser Parkplatz nicht als Behindertenparkplatz gekennzeichnet war, muss ich dafür haften?


Nein.

Zitat:
Wer ist in der Beweispflicht, muss ich beweisen, dass dort kein Schild stand (das kann ich natürlich nicht mehr)?


Ja, das solltest du schon beweisen können. Vielleicht gibt es in der Nachbarschaft Zeugen die deine Version bestätigen können

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wer ist in der Beweispflicht, muss ich beweisen, dass dort kein Schild stand (das kann ich natürlich nicht mehr)?

Das Problem:
Die Stadt wird beweisen können, dass dort ein Schild aufgestellt wurde (z.B. durch die Zeugenaussage des Bauhof-Mitarbeiters)
Und zum Zeittpunkt des Abschleppens stand auch ein Schild da, was sich auch beweisen lässt (z.B. durch die Aussage der Politesse, die den Abschleppwagen gerufen hat).
Wenn Sie jetzt sagen "genau in der Zeit dazwischen, als ich das Auto abgestellt habe, war kein Schild da" - dann werden Sie schon mehr bieten müssen als eine Vermutung (Ich befürchte, dass sich welche einen Scherz erlaubt habe und das Schild weggedreht haben oder ähnliches.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nordlicht89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich es nicht beweisen kann muss ich dann wohl in den sauren Apfel beissen. Davor, die Nachbarschaft zu befragen, scheue ich mich etwas muss ich gestehen.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn Sie jetzt sagen "genau in der Zeit dazwischen, als ich das Auto abgestellt habe, war kein Schild da" - dann werden Sie schon mehr bieten müssen als eine Vermutung
Was sollte ein Beweis, dass das Schild wirklich nicht da war bringen?

Eine Strafe könnte man damit abwiegeln, aber hier geht es doch um wirklich entstandene Kosten. Soll die jetzt der Staat übernehmen?

Wenn dann müsste man beweisen, wer das Schild weggedreht* oder entfernt hat, und dann den belangen.

*weggedreht reicht übrigens nicht, beim Parken gibt es höhere Anforderungen an die Aufmerksamkeit als beim Fahren

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Dieses Schild war zu dem Zeitpunkt, wo ich das Fahrzeug abgestellt habe, mit Sicherheit nicht da.


Und ich gehe mit Sicherheit davon aus, dass Du das Schild übersehen hast.

Zitat:
Davor, die Nachbarschaft zu befragen, scheue ich mich etwas muss ich gestehen.


Das würde wahrscheinlich auch nicht helfen, da gerade Ortskundige besonders dazu neigen, neu aufgestellt Schilder zu übersehen.

Zitat:
Eine Strafe könnte man damit abwiegeln, aber hier geht es doch um wirklich entstandene Kosten. Soll die jetzt der Staat übernehmen?


Ja, allerdings wird man nicht beweisen können, dass ein Scherzbold das Schild weggedreht hat und nachdem Du da geparkt hast, wieder hingedreht hat. Und ich glaube auch nicht dass es so gewesen ist.

Zitat:
weggedreht reicht übrigens nicht


Selbstverständlich reicht weggedreht um ein Schild ungültig zu machen

0x Hilfreiche Antwort

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