Abgeordnete legen Kompromissvorschlag zu umstrittener PID vor
AFP VOM 28.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1771 Aufrufe Mehr zum Thema:Präimplantationsdiagnostik
Entwurf sieht Embryonentests in sehr engen Grenzen vor
In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben mehrere Bundestagsabgeordnete einen Kompromissvorschlag für eine eng begrenzte Zulassung des umstrittenen Verfahrens vorgelegt. Laut dem am Freitag in Berlin von den Abgeordneten René Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Patrick Meinhardt (FDP) vorgestellten Gesetzentwurf sollen Genuntersuchungen an künstlich erzeugten Embryonen ausschließlich nur dann möglich sein, wenn Paare wegen einer genetischen Vorbelastung mit einer Früh- oder Totgeburt oder dem Tod ihres Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres rechnen müssen.
Für Röspel und seine Mitstreiter ist maßgeblich, ob ein Embryo lebensfähig ist und nicht der "Grad einer Erkrankung oder Behinderung". Sie sehen in ihrem Antrag daher einen "guten Mittelweg" für all jene Parlamentarier, "die weder ein Verbot, noch eine weit reichende Zulassung der PID für ethisch und rechtlich vertretbar halten".
Eine generelle Zulassung der PID bei einer Veranlagung der Eltern für eine schwerwiegende Erbkrankheit schließt der Entwurf, der auch von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) unterstützt wird, ausdrücklich aus. Das heißt, Eltern müssten das Risiko, dass ihr Kind im Laufe seines Lebens zum Beispiel an Mukoviszidose, Brustkrebs oder Chorea Huntington, einer erblichen Bewegungsstörung erkrankt, akzeptieren.
Damit fasst der nun vorgelegte Gesetzentwurf die Grenzen für die PID deutlich enger als ein anderer interfraktioneller Entwurf vom Dezember. Wenn es nach der Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP) und Carola Reimann (SPD) geht, soll die Präimplantationsdiagnostik auch dann erlaubt werden, wenn eine genetisch bedingte Krankheit auch erst später im Leben auftreten kann. Beiden Gesetzentwürfen gemein ist die Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie ein Anspruch auf Beratung.
In Kürze wollen auch die PID-Gegner offiziell einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Bereits im Dezember hatten sich Vertreter aller Fraktionen im Bundestag bereits auf ein Eckpunktepapier für ein "umfassendes gesetzliches Verbot" der PID geeinigt.
Mit Hilfe der PID können im Reagenzglas gezeugte Embryos vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht werden. Im Embryonenschutzgesetz von 1990 wurde die Präimplantationsdiagnostik noch nicht ausdrücklich geregelt und galt daher als strafbar. Mit einem Urteil vom Juli vergangenen Jahres erlaubte der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden. Deswegen steht nun eine gesetzliche Regelung an. Der Bundestag soll - ohne Fraktionszwang - im Frühsommer abstimmen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe forderte, die PID nicht zuzulassen. Die PID erwecke den Eindruck, Behinderung sei vermeidbar, erklärte der Bundesvorsitzende Robert Antretter in Berlin. Es sei zu befürchten, dass die Zulassung von vorgeburtlichen Embryonentests "zu einer abnehmenden Solidarität der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung führen" würden.
28.01.2011 - 13:01 Uhr


