Abgeordnete aller Parteien gegen Zulassung von PID
AFP VOM 8.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1839 Aufrufe Mehr zum Thema:Präimplantationsdiagnostik
Gemeinsamer Gesetzentwurf vorgelegt
Bei der PID können im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib mit einer Gen-Untersuchung auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls "aussortiert" werden. In Deutschland gilt die Methode bislang als strafbar, weil sie im Embryonenschutzgesetz von 1990 nicht erwähnt wird. In einem Urteil vom Juli 2010 erlaubte der Bundesgerichtshof jedoch eine Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden. Um die rechtliche Unklarheit zu beseitigen, will der Bundestag eine Regelung treffen. Er soll im Frühsommer über ein entsprechendes Gesetz abstimmen.
Zu den Initiatoren des jetzt vorgelegten interfraktionellen Gesetzentwurfs für ein PID-Verbot gehören unter anderem die Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, Wolfgang Bosbach (CDU) als Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, der FDP-Abgeordnete Pascal Kober und die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Ihre Idee sieht im Kern vor, ein explizites PID-Verbot im Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) zu verankern.
Mit ihrem Vorstoß wenden sich die 23 Parlamentarier gegen einen anderen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, demzufolge eine PID unter eng begrenzten Voraussetzungen in bestimmten Fällen erlaubt werden soll.
08.02.2011 - 14:01 Uhr


