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Abgemahnt von Waldorf, Rasch usw. - Warum ist das Abmahngeschäft so lukrativ

Von Rechtsanwalt Alexis Brudermann
23.8.2010 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 1273 Aufrufe
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Abmahnung, Waldorf, Rasch, lukrativ

Was liegt näher, als in Zeiten der wirtschaftlichen Rezession einen neuen Wirtschaftszweig zu etablieren?

Was waren das noch für Zeiten, als man Langspielplatten von Freunden in „Echtzeit“ auf Kassetten aufnahm. Mit akribischer Genauigkeit wurde der Aussteuerungspegel für beide Stereokanäle so eingestellt, dass sich die Balken nicht in den roten Bereich bewegten. Nach 90 Minuten war eine Kassette auf beiden Seiten bespielt und man hatte sich 2 LPs aufgenommen. Ich erinnere mich noch daran, als ich mit dem tragbaren Kassettenrekorder vor dem Fernseher saß und während der Sendung „Disco“ mit Ilja Richter meine Lieblingstitel mit Mikrophon aufnahm. Im Hintergrund war die Stimme meines Vaters zu hören, der da sprach: „ Ich spreche doch ganz leise. Das hört man auf der Kassette später gar nicht! “. Niemand wäre auf die Idee gekommen, so etwas sei nicht legal.

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Heute geht das anders. Musik wird digital auf Computern gespeichert und es gelingt die Übertragung von einem Rechner auf den anderen in Sekundenschnelle, praktisch ohne Qualitätsverlust. Welch ungeahnte Möglichkeiten!? Wäre da nicht die Plattenindustrie, die partout an jeder Vervielfältigung einer CD mitverdienen will. Um an dieser Stelle keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Das Anbieten von Musikdateien im Internet zur Verbreitung ist nicht legal!

Beteiligt am Abmahngeschäft sind bekanntlich zwei Personengruppen: die Abmahner und die Abgemahnten. Das Problem ist, dass sich das Rechtsempfinden derjenigen, die sich durch Vervielfältigung von Musik den kostenverursachenden Gang in den Plattenladen ersparen wollen, praktisch nicht geändert hat. Die wenigsten ahnen, dass das Tauschen von Musikdateien im Internet illegal ist; und wenn doch, kaum jemand glaubt, „erwischt“ zu werden. Die Verlockung ist einfach zu groß, den gewünschten Titel „kostenlos“ ergattern zu können.

Dann sind da die Abmahner, die mit eigens für diesen Zweck entwickelten Programmen die Filesharing-Seiten durchforsten, um illegale Up- und Downloader dingfest zu machen. Hier lässt sich mehr Geld verdienen, als beim Verkauf einer CD für 17,99 Euro.

Versuchen wir uns folgende Rechnung vorzustellen: Nehmen wir einmal an, eine Abmahnkanzlei verschickt im Jahr 200.000 Abmahnungen, nur um eine Zahl zu nennen. Jeder Abgemahnte ist aufgefordert, innerhalb von ein paar Tagen 950,00 Euro zu bezahlen. Wenn jeder Abgemahnte zahlt, käme man auf einen Jahresumsatz von 190 Millionen Euro. Jetzt schlucken Sie. Ich schluckte auch und rechnete zweimal mit dem Taschenrechner nach. Doch es stimmt.

Sicher. Es zahlt nicht jeder Abgemahnte. Aber überlegen Sie, wenn nur ein Bruchteil zahlt. Wenn nur jeder Hundertste zahlt, lassen sich bereits 1,9 Millionen Euro in die Kasse spülen.

Jetzt verstehen Sie, warum alle Schreiben der Abmahnanwälte praktisch gleichlautend sind; warum die Unterschrift gedruckt und nicht mit der Hand gezeichnet ist. Jetzt wird Ihnen klar, warum Sie ein mächtiges Schreiben aus 15 Seiten bestehend in der Hand halten. Sie erkennen, warum die Abmahnung in einem DIN A4 Umschlag steckt. Ihnen geht ein Licht auf, weshalb es dort heißt, das Angebot gilt nur, wenn „die juristische Auseinandersetzung mit Ihnen bereits in diesem frühen Stadium ohne nennenswerten weiteren Bearbeitungsaufwand beendet werden kann... Sollte Ihre Reaktion hingegen den anwaltlichen Bearbeitungsaufwand entscheidend erhöhen, führt dies u. U. zu einer höheren Anwaltsgebühr.“

Die Kanzlei Waldorf z. B. führt weiter aus: Zusätzlicher Bearbeitungsaufwand entsteht vor allem dann, „wenn Sie schriftlich Einwände vorbringen... die Unterlassungserklärung eigenmächtig abändern“ .

Natürlich sollen Sie am besten gleich zahlen, was gefordert wird und bloß nicht hinterfragen!

Es hat sich bereits herumgesprochen, dass die Unterlassungserklärungen zwar in den meisten Fällen abgegeben werden sollten, jedoch in modifizierter Form. Das stört offensichtlich die Abmahnkanzleien. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man die Abgemahnten derart unter Druck zu setzen versucht:

Gehen Sie direkt in das Gefängnis. Gehen Sie nicht über Los. Ziehen Sie keine 4000 Mark ein.

Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar zum Ausdruck bringen: Ich kann voll und ganz nachvollziehen, dass Urheberrechte schützenswert sind. Aber jeder einzelne Fall sollte fachkundig geprüft werden. Zahlen Sie nicht unüberlegt die verlangte Summe. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Spezialisten prüfen. Am Ende besteht der Anspruch der Abmahner gar nicht oder lässt sich nicht beweisen.

Wenn Sie im Zweifel verklagt werden, im Zivilprozess muss jede Partei ihren Standpunkt beweisen. Und dort scheitern die Abmahner oftmals.

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