Abgeltungssteuer vs. persönlichem Steuersatz

14. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schutzschi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Abgeltungssteuer vs. persönlichem Steuersatz

Hallo zusammen,

folgender, angenommener Fall:

In der Einkommens-Steuererklärung 2009 hat ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer 3000 Euro inländische Kapitalerträge (Guthabenzinsen aus Tagesgeldkonto) angegeben. Die Bank hat die Ausschüttung der Zinsen bereits um die Abgeltungssteuer reduziert. Somit sind die Zins-Einnahmen ja eigentlich bereits voll versteuert. Ein Sparer-Freibetrag ist bei der Bank übrigens nicht angegeben, daher wurden voll die 25% + Soli abgezogen.

Allerdings beträgt der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen nur 20%. Der Steuerpflichtige hat bei der Steuererklärung das Kreuz bei "Günstigerprüfung" übrigens gesetzt und war der Meinung, dass das Finanzamt somit die Zinseinnahmen nur mit dem persönlichen Steuersatz (20%) versteuert anstelle mit 25% (Abeltungssteuer).
Das Finanzamt behauptet aber nun, dass die Günstigerprüfung damit nichts zu tun hat und "die Berechnung viel komplizierter ist, als wie hier dargestellt". Die Berechnung "sei korrekt erfolgt".

Der Sparer-Freibetrag wurde vom Finanzamt in der Steuererklärung übrigens berücksichtigt und somit nur die Zinseinnahmen versteuert, die den Freibetrag übersteigen.

Nun die Frage:
Ist es denn nicht grundsätzlich so, dass der persönliche Steuersatz auf Kapitalerträge angewendet wird anstelle der Abgeltungssteuer, in so fern der persönliche Steuersatz unter 25% liegt? Und wie errechnet sich der persönliche Steuersatz? "Festgesetzte Steuern" * 100 / "Zu versteuerndes Einkommen"?

Vielen Dank im Voraus und Gruß

Schutzschi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Schutzschi,

mal wieder das leidige Thema persönlicher Steuersatz vs. Grenzsteuersatz.

Wenn zusätzliches Einkommen erzielt wird (und Kapitalerträge via Günstigerprüfung gehören auch dazu), wird dieses zusätzliche Einkommen mit dem Grenzsteuersatz belastet. Das ist immer so, beispielsweise auch bei Lohnerhöhungen oder Nebeneinkünften, der Grund ist die Progression (höheres Einkommen=höherer Steuersatz auf das gesamte Einkommen, zumindest meist).

Ein persönlicher Steuersatz von 20% bedeutet ca. 33.000 Euro ZVE (zu versteuerndes Einkommen), und das bedeutet wiedrum einen Grenzsteuersatz von 33%, also mehr als die 25% Abgeltungsteuer. Die Günstigerprüfung ist zu recht negativ ausgefallen.

Lies dich mal bei Wikipedia ein: http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz

Und noch die Seite zum selber ausrechnen:
http://www.abgabenrechner.de/ekst/?

MfG Stefan


-- Editiert am 14.03.2011 23:10

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