Abgeltung von nichtgenommene Urlaub....

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)
Abgeltung von nichtgenommene Urlaub....

Mein Arbeitsverhältnis ist seit dem 30.09.2009 beendet, da ich rückwirkend Rente bewilligt bekommen habe.

Aus den Jahren meiner AU steht mir der gesetzlich geregelte Mindesturlaub zu (+ Sonderurlaub wg. GdB). Ist auch alles unstrittig. Dem AG liegt für 2009 noch meine Lohnsteuerkarte vor.

Für ihn ist dies der allererste derartige Fall, und man sagte mir im November, dass man noch gar nicht weiss, wie man ihn in die EDV einzugeben hat.

Deshalb wurde mir Ende November erst einmal ein Abschlag überwiesen. Kurz vor Jahresende 2009 erhielt ich einen weiteren Betrag, wohl die Restzahlung. Dazu lediglich 2 Gehaltsabrechnungen (eine für September, die zweite für Dezember), in denen mein gesamter Anspruch vermerkt ist und dass ich den in 2 Teilen bekommen habe. Man hat mir den Betrag netto für brutto ausgezahlt, ohne jede Abgabe (Steuerkarte liegt vor, bei der 1. Auszahlung war ich schon förmlich verabschiedet) .

Bevor ich mich mit der PeSo-Abteilung in Verbindung setzen werde, um das zu klären, wüßte ich gerne, ob das so richtig ist. Müssen nicht Sozialversicherung und Steuern abgeführt, bevor dann der Rest auf meinem Konto landet?

Wie erwähnt, man war im November noch ziemlich ratlos. Diese Handhabung, die man gewählt hat, ohne mit mir zu sprechen, irritiert mich.

Oder, ist es so, dass wegen inzwischen erfolgter Beendigung meines Anstellungsverhältnisses dieser Betrag bei der Steuer zu berücksichtigen ist? Dann habe ich trotzdem keine Sozial-Abgaben bezahlt.

Würde mich freuen, wenn jemand Bescheid weiss und mich daran teilhaben läßt.

Alles Gute für 2010.

sternchen08 :???:

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Selbstverständlich fallen auf den Auszahlungsanspruch Steuern und Sozialabgaben an.

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#2
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Das war mir klar.

Nur die Verfahrensweise meines früheren AG hatte mich leicht irritiert. Da meine Lohnsteuerkarte 2009 noch vorliegt, werde ich mich darum kümmern, dass die ordnungsgemässe Abrechnung nachgeholt und Steuern und Sozialabgaben für mich entsprechend abgeführt werden.

Ich denke, dass das in einem Telefongespräch zu klären ist. Wie erwähnt: Man zeigte sich mit diesem "Fall" zunächst einmal überfordert.

Wahrscheinliche Überzahlung geht dann halt zurück an meinen AG.

Danke für Deine Antwort.

sternchen08 :)




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