>Abgabe vom Krankenschein Beim Arbeitgeber
Also, das mit der Abgabe der Krankmeldung am folgenden Arbeitstag halte ich für unzumutbar. Nehmen wir mal an, du wachst morgens mit einem schweren grippalen Infekt auf, rufst ab 8.00 Uhr bei deinem Arzt an und bekommst (weil so kurzfristig) erst um 16.00 Uhr einen Termin. Du steckst die Krankmeldung sofort zu Hause in einen Umschalg und bringst sie zur Post. Die ist nie und nimmer am nächsten Tag beim AG. Oft genaug bekommst du für denselben Tag auch gar keinen Termin mehr und musst am nächsten Tag erst zum Arzt. Der Arzt kann dir die Krankmeldung auch einen Tag rückwirkend ausstellen. Aber wie soll die dann so schnell zum Chef? Wenn du ins Krnakenhaus kommst, wird's sogar noch schwerer. Was er verlangen kann, ist aber, dass du sofort anrufst und dich erst einmal krank meldest.
Üblich ist eigentlich, dass die Krankmeldung am dritten Tag beim AG eintreffen muss.
Beim Rest habe ich schlechte Nachrichten für dich. Der AV regelt bloß die Dauer der Arbeitszeit (also 30 Std./Woche), aber nicht die Verteilung. Die kann der AG festlegen, aber wenn er sagt, dass du nur an den drei Tagen arbeiten sollst, dann musst du auch die Chance haben, in diesen drei Tagen die volle Stundenzahl zu erreichen. Er kann also bestimmen, dass du nicht jeden Tag arbeitest, sondern nur an drei Tagen, aber er muss dir die Möglichkeit geben, die vollen 30 Stunden zu arbeiten. Er kann außerdem festlegen, dass du einspringen musst, wenn er nicht arbeiten kann (oder will). Das musst du dann machen, aber eher auf Überstundenbasis. Die somit geleisteten Überstunden kannst du dann ausgleichen, wenn du mal weniger arbeiten willst oder musst (Termine) oder wenn mal weniger los ist (das kann er dann auch verlangen).
Was heit denn "bei schlechtem Wetter komme ich erst recht nicht auf die 30 Std"? Bedeutet das, dass du dann nicht mit dem Stand auf dem Wochenmarkt stehst, weil das Wetter zu schlecht ist? Wenn dein Chef dir sagt, dass du bei schlechtem Wetter niht arbeiten kannst, dann ist das doch nicht deine Schuld. Du hast übrigens nicht nur eine Arbeitspflicht. Dein Chef hat auch eine Beschäftigungspflicht. Er muss dich deine vertraglich festgelegten 30 Std./Woche arbeiten lassen (oder den vollen Lohn zhalen trotz Freizeit).
Du hast aber keinen Anspruch darauf, dass dich dein Chef an allen sechs Tagen fünf Stunden arbeiten lässt, sondern nur auf die 30 Std., egal wie. Wenn er dich drei Tage haben will, dann geht dann grundsätzlich 3x 10 Stunden/Tag. Erzähl mir aber auch bitte noch, wie deine Pausen geregelt sind. Ich sehe nämlich gerade, dass du Zeiten von über 10 Stunden hast. Nach dem Arbeitszeitschutz-gesetz musst du nach sechs Stunden eine Pause von mind. 30 Minuten machen (die muss natürlich noch mitgerechnet werden). Aber du darfst nicht mehr als 10 Std./Tag arbeiten (reine Arbeitszeit). Und die vom AG verteilte Arbeitszeit MUSS - wie gesagt - die vollen 30 Std./Woche umfassen. Wenn er dich also nur drei Tage haben will, dann KANNST du gar keine Überstunden machen, die du dann verwendest, wenn er mal nicht arbeitet. Er kann dann nur die 30 Std. umverteilen (z.B. 3x 8 Std. und 1x 6 Std.).
Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich.
von Tessa1 am 03.09.2005 23:07
Status: Stift (54 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden