Abfüllen und Verkauf unter eigenem Namen von Fremdwaren

13. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
langenhagen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfüllen und Verkauf unter eigenem Namen von Fremdwaren

Hallo!
Als Betreiber einer Bar plane ich unseren Verkaufsschlager im Bereich Spirituosen unter einem eigenen Label zu verkaufen.
Wir beziehen das Getränk wegen des großen Absatzes ohnehin vom Hersteller in 10L Kanistern und würden dies gerne als Hausmarke in 0,5l Flaschen zum Verkauf anbieten. Hierbei werden alle Angaben vom Hersteller übernommen, nur sein Name und die Gestaltung wird durch die Angaben und das Branding unserer Bar ersetzt. Auch möchte ich ein "abgefüllt durch...." Hinweis gerne vermeiden.

Bei anderen Produkten habe ich dieses Vorgehen schon gesehn, z.B. in Feinkostläden die Essig-Öl und Brände zum Abfüllen verkaufen.

Ist dieses Vorgehen rechtens?

Grüsse,
Sven Langenhagen

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von langenhagen):
Ist dieses Vorgehen rechtens?

Nö.

Man produziertein Lebensmittel, da muss man schon einiges beachten. Wie z.B. bei der Abfülleinrichtung. Und natürlich muss die Anschrift Deines Unternehmens darauf stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
langenhagen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
die Etiketten werden alle nach EU-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 gekennzeichnet und etikettiert.
Auch die Abfüllung verläuft nach Norm.

Mir geht es darum zu wissen, ob man durch die Umetikettierung irgendwelche Markenrechte verletzt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von langenhagen):
Wir beziehen Getränk in 10L Kanistern


Dann ist beim Weitervertrieb die Weiter-Verwendung der Markenzeichen erlaubt, unter denen diese Kanister in den Verkehr gebracht werden, § 24 MarkenG - Ausnahme: der Warenzustand wird verändert ...

Zitat:
würden dies gerne als Hausmarke in 0,5l Flaschen zum Verkauf anbieten.


Markenrechtlich sollte dabei jede Benutzung markenähnlicher Zeichen ( Worte, Farben, Formen, Klänge, ... ) unterbleiben.

Wettbewerbsrechtlich muß beachtet werden, daß beim Anbieten von Nachahmungen/Imitationen von Markenwaren jeder direkte/indirekte Hinweis auf Firma/Marke untersagt ist und keine (ansonsten zulässige) Werbung mit Vergleichen erlaubt ist.

RK

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen