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Abflughafen geändert

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Abflughafen geändert

Wir fliegen im Juni nach Lanzarote und haben heute vom Reiseveranstalter einen Brief bekommen, dass sich unser Abflughafen geändert hat. Der alte war 30 km weg, der neue etwa 100 km.
Der Veranstalter bot unsd als Entschädigung 10% vom Reisepreis an.
Stornieren möchten wir nicht, aber sind 10% entschädigung gerechtfertig oder gibt es ggf mehr?


von hippo am 21.03.2009 20:18
Status: Frischling (9 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Abflughafen geändert
Hallo,

was Ihnen passiert, wird wohl in diesem Jahr haeufig vorkommen, da auf Grund ruecklaeufiger Buchungszahlen Zusammenlegungen von Fluegen Normalitaet erlangen werden.

Grundsaetzlich ist es aber so, dass Sie nach § 651 ff BGB einen Anspruch auf maengelfreie Erbringung der gebuchten Leistung haben. Der Veranstalter ist also vertragsbruechig geworden und hat Sie dafuer zu entschaedigen. Das hat er mit seinem Angebot, Ihren Reisepreis um 10 % zu reduzieren, erfuellt. Damit koennen die Mehrkosten, die Ihnen fuer die weitere Anreise zum Flughafen entstehen, wahrscheinlich abgedeckt werden.

Sind diese Kosten hoeher als die angebotene Entschaedigung, koennen Sie diese gegen den Veranstalter zusaetzlich geltend machen. Beachten Sie hierbei, dass die Gerichte als Massstab die Anreise zum Flughafen mit der DB 2. Klasse nehmen.

Ansonsten koennen Sie den Reisevertrag wegen Nichterfuellung kuendigen. Der Reiseveranstalter verliert dadurch seinen Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Da Ihr Veranstalter sicherlich kein Monopolist ist, koennen Sie eine Reise bei einem anderen Anbieter buchen.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"


von bernardoselva am 23.03.2009 09:05
Status: Unsterblich (1050 Beiträge)
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>Abflughafen geändert
Hallo,
das gleiche ist mir mit CONDOR jetzt passiert, im Juni haben wir für august 2009 zwei one way flüge nach antalya gebucht ab Köln, jetzt ist der flug ab KÖLN anuliert und buchen sie uns ab Düsseldorf neu um. Das wollen wir aber nicht und nun kommt kostenlose stornierung, oder 10 % erstattung des reisepreises aber keinen anspruch auf rückerstattung des bereits gezahlten flugpreises?
Ist denn sowas möglich ????

Gerne antwort
Dankeschön

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""


von lifestylemom am 21.07.2009 01:43
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abflughafen geändert
Hallo,

natuerlich koennen Sie wegen Nichterfuellung vom Befoerderungsvertrag zuruecktreten. Damit verliert Condor den Anspruch auf Zahlung des Flugpreises und muss, sofern schon bezahlt, den vollen Flugpreis erstatten.

Zusaetzlich koennen Sie bei einer anderen Fluggesellschaft einen Flug nach Antalya ab Koeln/Bonn buchen. Sind die Flugkosten hoeher als der urspruenglich gebuchte Flug hat Condor Ihnen die Mehrkosten zu erstatten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 21.07.2009 08:56
Status: Unsterblich (1050 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 44 User(n) bewertet)
 
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>Abflughafen geändert
Hallo und vielen dank für die info, ich habe jetzt mal einen entsprechenden brief an Condor geschrieben, mal sehen was dabei rauskommt.

Schönen tag
Cornelia


von lifestylemom am 21.07.2009 12:39
Status: Frischling (3 Beiträge)
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