Hallo Ihr lieben .....
Hoffentlich habt Ihr paar Tips für mich die mir weiterhelfen können!!!
Ich werde zu 90% im Sommer arbeitslos weil ich der Mieter wo wir zur Zeit Untermieter sind rausgeht und unsere Firmer uns keinen neuen Standort anbieten möcht!!!
Ich hoffe ich bekomme wenigsten eine Abfindung....
Ich habe in diesen Betrieb gelernet bzw eine Umschulung gemacht und war dann 3 Monate arbeitslos und stellte mich mein Betrieb ein und jetzt in Dez bin ich (ohne Umschulung) 3 Jahre besäftigt!!!Mir ist klar das ich keine grosse Summe erwarten darf...
Meine Frage wir eine Abfindung zu Arbeitslosengeld 1 angerechnet????
Wenn das AGL 1 nicht reicht würde ich ergänzend ja Harz 4 kriegen dürfen die das anrechnen oder darf man einen bestimmte Summe an "Vermögen" haben!!???
Vielen dank in Voraus!!!
Abfindung wird angerechnet???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
poste bitte unter sozialrecht. dort ist deine frage richtiger untergebracht.
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
***
- Editiert 09.11.2009
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Slavonia,
ich würde dringend den letzten Beitrag löschen oder die Quelle korrekt angeben, guck mal ganz unten auf der Seite:
...
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG
) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
-----------------
" Don`t feed trolls"
-- Editiert am 07.11.2009 18:22
@Slavonia
Kannst du bitte aufhören hier nur Texte reinzukopieren?
Das verwirrt die TE doch nur.
Gib die Antwort doch mit deinen Worten und den entsprechenden § wenn du magst
Ansonsten ist absolut richtig, was @blaubär schreibt.
Sozialrecht
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
@Slavonia
Kannst du bitte aufhören hier nur Texte reinzukopieren?
Das verwirrt die TE doch nur.
Gib die Antwort doch mit deinen Worten und den entsprechenden § wenn du magst
Ansonsten ist absolut richtig, was @blaubär schreibt.
Sozialrecht
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Bei Abfindungen gilt der Grundsatz, ob damit Kündigungsfristen "erkauft" worden sind oder nicht.
Je nachdem ob oder nicht, wird das angerechnet.
Was bedeutet das genau:
Hast du eine Kündigungsfrist von 8 Wochen und der Ag möchte dich schon nach 2 Wochen mit einer bestimmten Abfindung "raushaben", bedeutet das, das die fehlenden 6 Wochen, die du somit dem AA zur "Last" fällst, der Abfindung angerechnet werden.
Werden alle Kündigungsfristen eingehalten, so hast du nix bei ALG1 zu befürchten.
Inwieweit das ALG 2 betroffen ist, kann ich nicht sagen, aber meines Erachtens geht die das nix an.
Ingo
-----------------
""
Falls du in HartzIV fällst nach demALG 1 musst du deine Vermögensverhältnisse offen legen.Dann wir die Abfindung,wenn die über dem Schonvermögen liegt verrechnet sprich, du musst das überschüssige Geld aufbrauchen oder vorher ausgeben:-))
-----------------
"N_L"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten