Abfindung wird angerechnet???

7. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
natka
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung wird angerechnet???

Hallo Ihr lieben .....

Hoffentlich habt Ihr paar Tips für mich die mir weiterhelfen können!!!

Ich werde zu 90% im Sommer arbeitslos weil ich der Mieter wo wir zur Zeit Untermieter sind rausgeht und unsere Firmer uns keinen neuen Standort anbieten möcht!!!
Ich hoffe ich bekomme wenigsten eine Abfindung....
Ich habe in diesen Betrieb gelernet bzw eine Umschulung gemacht und war dann 3 Monate arbeitslos und stellte mich mein Betrieb ein und jetzt in Dez bin ich (ohne Umschulung) 3 Jahre besäftigt!!!Mir ist klar das ich keine grosse Summe erwarten darf...
Meine Frage wir eine Abfindung zu Arbeitslosengeld 1 angerechnet????
Wenn das AGL 1 nicht reicht würde ich ergänzend ja Harz 4 kriegen dürfen die das anrechnen oder darf man einen bestimmte Summe an "Vermögen" haben!!???
Vielen dank in Voraus!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

poste bitte unter sozialrecht. dort ist deine frage richtiger untergebracht.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

***

- Editiert 09.11.2009


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Slavonia,
ich würde dringend den letzten Beitrag löschen oder die Quelle korrekt angeben, guck mal ganz unten auf der Seite:
...

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG ) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

-----------------
" Don`t feed trolls"

-- Editiert am 07.11.2009 18:22

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Slavonia

Kannst du bitte aufhören hier nur Texte reinzukopieren?
Das verwirrt die TE doch nur.
Gib die Antwort doch mit deinen Worten und den entsprechenden § wenn du magst

Ansonsten ist absolut richtig, was @blaubär schreibt.
Sozialrecht

Sunbee



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Slavonia

Kannst du bitte aufhören hier nur Texte reinzukopieren?
Das verwirrt die TE doch nur.
Gib die Antwort doch mit deinen Worten und den entsprechenden § wenn du magst

Ansonsten ist absolut richtig, was @blaubär schreibt.
Sozialrecht

Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#6
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Bei Abfindungen gilt der Grundsatz, ob damit Kündigungsfristen "erkauft" worden sind oder nicht.
Je nachdem ob oder nicht, wird das angerechnet.
Was bedeutet das genau:
Hast du eine Kündigungsfrist von 8 Wochen und der Ag möchte dich schon nach 2 Wochen mit einer bestimmten Abfindung "raushaben", bedeutet das, das die fehlenden 6 Wochen, die du somit dem AA zur "Last" fällst, der Abfindung angerechnet werden.
Werden alle Kündigungsfristen eingehalten, so hast du nix bei ALG1 zu befürchten.
Inwieweit das ALG 2 betroffen ist, kann ich nicht sagen, aber meines Erachtens geht die das nix an.

Ingo

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""

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#7
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Falls du in HartzIV fällst nach demALG 1 musst du deine Vermögensverhältnisse offen legen.Dann wir die Abfindung,wenn die über dem Schonvermögen liegt verrechnet sprich, du musst das überschüssige Geld aufbrauchen oder vorher ausgeben:-))

-----------------
"N_L"

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