Abfindung 2017 - Berechnung und Optionen

22. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wurzelgnom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung 2017 - Berechnung und Optionen

Hallo,

gegeben sei folgende Situation: Ein Arbeitgeber entlässt eine größere Anzahl Mitarbeiter. Diese bekommen einen Aufhebungsvertrag angeboten, um eine Betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. In diesem ist eine Abfindung enthalten. Folgende Konstellation:

- Das Ende des Arbeitsverhältnisses ist der 31.01.2017. Zu diesem Termin wird das letzte Monatsgehalt und die Abfindung bezahlt.
- Der Abfindungsbetrag liegt bei 50.000 Euro Brutto.
- Das Monatsgehalt für Januar beträgt 3000 Euro Brutto (Selbes Gehalt x 12 in 2016).
- Eine Arbeitssuchendmeldung wurde gestellt, es gibt keine "Sperre", 1. Tage der Arbeitslosigkeit wäre der 01.02.
- Es wäre durchaus möglich das Jahr 2017 ab dem 01.02. durch Eigenrücklagen z.B. für einen Auslandsaufenthalt oder ähnliches zu bestreiten. Eine erneute Anstellung zum 01.01.2018 in einem anderen Unternehmen wäre möglich.

Fragen:
- Welcher Besteuerung unterliegt die Abfindung?
- Welche Optionen gäbe es zum Ende von 2017 durch die Steuererklärung?
- Bezogen auf vorherige Frage, wie verhält sich die Besteuerung wenn der Rest von 2017 Arbeitslos verbracht wird?
a) Mit Bezug von ALG1?
b) Ohne Bezug von Leistungen?

Bitte beachten: Es geht hier um eine reine Optionensuche. Welche Möglichkeiten gibt es? Wie lassen sich evtl. Steuern optimieren? Ansätze? Ideen? Streitigkeiten mit dem ursprünglichen AG sind *nicht* erwünscht.

Mit freundlichem Gruss,

"Wurzelgnom"



-- Editier von Wurzelgnom am 22.12.2016 19:52

-- Editier von Wurzelgnom am 22.12.2016 19:54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Welcher Besteuerung unterliegt die Abfindung?


Der Fünftelregelung.

Zitat:
Welche Optionen gäbe es zum Ende von 2017 durch die Steuererklärung?


Keine

Zitat:
- Bezogen auf vorherige Frage, wie verhält sich die Besteuerung wenn der Rest von 2017 Arbeitslos verbracht wird?
a) Mit Bezug von ALG1?
b) Ohne Bezug von Leistungen?


Mit Bezug von Leistungen fallen höhere Steuern an (ggf. sogar Nachzahlung) als ohne Bezug von Leistungen. Allerdings wird es nicht so sein, dass man durch den Verzicht auf Leistungen insgesamt mehr Geld hat.
Und auf 1.000€ Leistungen zu verzichten um 500€ Steuern zu sparen ist nicht wirklich sinnvoll.

Zitat:
Wie lassen sich evtl. Steuern optimieren?


Da fällt mir gerade nicht wirklich etwas sinnvolles ein.

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