Abendliches Hundegebell

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
DominicE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abendliches Hundegebell

Guten Tag erstmal

ich bin mir bewusst, das es bereits zahlreiche Beiträge über Hundegebell im Internet etc. gibt. Dennoch wollte ich gerne hier meine Situation darlegen und hoffe auf den ein oder anderen nützlichen Rat.

Mein Problem sieht wie folgt aus.
Im Januar bezog ich eine neue Wohnung, die in einer recht belebten Straße liegt wie ich finde.Nebenan hat vor kurzem auch eine Schischabar eröffnet und weiter die Straße runter stehen auch mehrer Lokale. Meist 24 Stunden am Tag geöffnet da meine Straße direkt an Frankreich grenzt und da Glücksspiel etc. verboten ist. Das allerdings überhaupt kein Problem. Seit sich das Wetter einigermaßen stabil hält und die Temperaturen sich relativ angenehm anfühlen, habe ich ein großes Problem.

Linkerhand meiner Wohnung, etwas nach hinten gebaut steht des Nachbars Grundstück. Diese bezeichnet sich als "Ziegenalm" wo mehrer Tiere leben. Das Grundstück ist vergleichsweise recht Groß und was dort alles für Tiere leben kann ich allerdings nicht genau sagen, dafür geht das Grundstück zu weit nach hinten.
Einen Esel habe ich dort zum beispiel des öfteren mal gehört aber gesehen, habe ich diesen noch nie. Die Nachbarn arbeiten auch auf diesem Grundstück, was genau, weiß ich allerdings nicht. Eine "Ziegenalm" sieht für mich anders aus, also nicht wie in Filmen oder der gleichen. Rund um den Block ist auch alles mit ganz Häusern bebaut.
Wenn man auf dem Balkon steht sieht es auf jeden Fall nicht nach Tierhaltung oder ähnlichem aus.
Gegen 20:00 Uhr bis 21:00 sind sie draußen, soweit ich das beobachten konnte. Danach sind diese in Ihrem Heim verschwunden und schauen fern oder der gleichen.

Und jetzt kommen wir zum Problem. Die Hunde (2-3 an der Zahl) bleiben die Nacht über im freien. Kein Zwinger in der nähe und dürfen sich so wie es aussieht über das Grundstück frei bewegen. Irgendwo hinter unserem Grundstück scheint noch irgendwo ein Hundehalter seinen Hund über Nacht draußen zu lassen.

Diese pushen sich regelrecht gegenseitig hoch. Das ganze fängt immer nur an wenn die Besitzer sich jeweils in Ihr Heim zurückziehen.
Das geht nun über Wochen hinaus und hört meist erst früh in der Nacht auf . ( Beginn ca. 22 Uhr ende kann ich nicht sagen hab mir das ganze schon bis 1 Uhr angehört ) Das geht mal über 45 min, mit einigen Pausen die mal länger aber meist eher kürze von statten gehen. 20-30 min Dauergebell ist meist eher der Fall. Pausen geben Sie sich allerdings nicht wirklich.

Da ich morgens um 04:00 Uhr aufstehen muss gehe ich meist zwischen 22-22:30 Uhr zu bett. Da haben Sie sich bereits so hochgepusht, das es kaum möglich ist ein Auge zu zumachen.
Meinem Arbeitgeber ist das auch schon aufgefallen das ich des öfteren müde und unkonzentriert meine 8 Std versuche über die Runden zu bringen.
Tagsüber hört man von den Hunden kaum einen Mucks.

Auf die bitte das sie doch darauf acht geben sollen, das die Hunde leise sein sollen bekomme ich patzige Antworten von den Nachbarn mit der Aussage die Hunde sind zum bewachen da. Meines Erachtens bewachen die einen Haufen *******.
Wenn es zu laut wird und sich die Nachbarn selbst davon gestört fühlen, sprich im Fernseher nichts mehr verstehen, kommt auch mal ein Eingriff, der nütz allerdings wie ich finde nicht das geringste...

Ich bin ständig müde und sehe irgendwo auch nicht ein bei den heißen Tagen die wir jetzt hatten, nachts die Fenster in der ganzen Wohnung zu schließen. Wobei das Gebell dennoch richtig nervig ist. Man kann sich auch gerne die Uhr stellen.
Jede Nacht das gleiche spiel.

Was soll ich tun....Polizei kommt bei solchen Sachen ja nicht raus und hört sich das mal über 7 Tage die Woche an.
So langsam stehen ich richtig auf dem schlappen wegen Übermüdung. Andere Nachbarn sind natürlich auch richtig angepisst. Wobei ich mich Frage wo waren die Hunde die letzten 4-5 Monate.

Tut mir Leid das ich das ganze ein bisschen in die Länge gezogen habe . Aber ich wollte es recht den Tatsachen getreu beschreiben.

Danke



-- Editiert von Moderator am 06.06.2017 22:20

-- Thema wurde verschoben am 06.06.2017 22:20

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

:forum:


Hat mit Grundgesetz nichts zu tun.

Der Gesetzgeber hat Gesetze gegen Lärmbelästigung geschaffen, damit ist dessen Part erledigt.
Anwenden müsste man die selbst bzw. entsprechende Klage erheben oder Anzeige erstatten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Die obige Schilderung an das Ordnungsamt schicken, und nach 2, 4 und 6 Wochen jeweils dort nachfragen, wenn nichts passiert. In NRW verbietet das Landesimmissionsschutzgesetz nächtliche Ruhestörungen zwischen 23 und 6 Uhr, aber wir haben hier keine Grenze mit Frankreich, also gilt bei Ihnen was anderes. Ich hatte mal einen LKW, der vor meinem Schlafzimmer jede nacht um 4 Uhr beladen wurde, da war das Ordnungsamt sehr hilfreich.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
aber wir haben hier keine Grenze mit Frankreich, also gilt bei Ihnen was anderes.

Weil es nachts dunkler ist als draußen?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
aber wir haben hier keine Grenze mit Frankreich, also gilt bei Ihnen was anderes.

Weil es nachts dunkler ist als draußen?

Weil ein NRW-Landesgesetz nur in NRW gilt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Weil ein NRW-Landesgesetz nur in NRW gilt?

Und das hat mit der Grenze zu Frankreich (die ihr nicht habt) was genau zu tun?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Fragesteller schreibt ja, er wohne direkt an der Grenze zu Frankreich ... also schaut er am besten, was ins seinem Bundesland die Rechtslage ist. Was halten Sie von dem Vorschlag?

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