>Abbuchung / Rücklastschrift
Hallo und servus,
Sie werden jetzt gewiss eine andere Antwort erwarten, aber
sehen wir die ganze Sache doch einmal von der anderen Seite.
Ein Sportverein ist bemüht, einem Jugendlichen eine sinnvolle Betätigung zu bieten und hilft, einen jungen Menschen in der Freizeit zu beschäftigen und ihn vielleicht auch von der Straße fernzuhalten. So zumindest kann man Jugendarbeit im Verein sehen.
In diesem Sportverein ist jetzt ein Ehrenamtlicher bemüht, die Finanzen in Ordnung zu halten, wozu eben auch das Einkassieren der Vereinsbeiträge gehört. Ich nehme einmal an, dass der Verein keinen berufsmäßigen Kassier (wie evtl. BAYERN München o.ä.) hat, sondern eben einen ehrenamtlich Tägigen, der das in seiner Freizeit macht, so ganz neben seiner Alltagsarbeit und auch ganz ohne Bezahlung, also nur um Gottes Lohn.
Um den Mitgliedern nicht immer hinterherlaufen zu müssen, ist es heute fast eine Selbstverständlichkeit, dass diese relativ kleinen Beträge einmal jährlich per Bankabbuchung einkassiert werden.
Wie der Vereinskassier jetzt zu dieser Bankverbindung gekommen ist, kann ein Aussenstehender nicht nachvollziehen, wie legal die Mittel und Wege dazu waren, ist nicht bekannt. Jedenfalls hat er sie irgendwie gefunden oder ausfindig gemacht. Das können Sie auch nur mit ihm persönlich klären.
Nun zu Ihrer Frage, wie Sie sich darauf verhalten sollen: Das ist einzig und allein Ihre Sache. Ich kann Ihnen nur sagen, was ich in diesem Falle tun würde: Ich würde mich beim Vereinskassier entschuldigen, dass es anscheinend versäumt wurde, ihm eine neue Bankverbindung bekanntzugeben, wo er mit Erfolg diese 18,50 Euro Beitrag abbuchen kann, nachdem die bisherige Bankverbindung der Mutter nicht mehr zutreffend ist. Auch würde ich mich entschuldigen, dass ich ihm durch mein Verschweigen einer nachfolgenden aktuellen Bankverbindung unnötig Mehrarbeit gemacht habe.
Übrigens sind die Rücklastschriftgebühren in der von Ihnen genannten Höhe
durchaus normal, ich kenne hier sogar geringfügig höhere Sätze von hiesigen Banken und Sparkassen.
Wenn natürlich kein Interesse Ihres Sohnes an der Mitgliedschaft bei diesem Verein bzw. an der sportlichen Betätigung besteht oder kein Beitrag mehr bezahlt werden soll, haben Sie eh nur die Alternative der Kündigung, sofern diese nicht vielleicht schon vorher durch den Verein wegen Nichtzahlung des Vereinsbeitrags ausgesprochen wird.
Sepp aus Oberbayern
von nnahoj am 17.03.2010 19:10
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