Abbruch einer Zweitausbildung nach Kindesgeburt?

1. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
AlexNaO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbruch einer Zweitausbildung nach Kindesgeburt?

Hallo,

ich bin momentan bei meiner Zweitausbildung und meine Exfreundin sowie ich erwarten ein gemeinsames Kind. Ich wüsste gerne, ob ich meine Zweitausbildung, weche gerade im Gange ist, abbrechen muss wegen Unterhaltszahlung oder ob ich diese zu Ende führen darf.

Gruß AlexNaO

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Alex,

lebst Du mit der Kindesmutter zusammen? Dann sollte es doch kein Problem geben. Barunterhalt wirst Du dann nicht leisten müssen.

Auch wenn Du nicht mit der Kindesmutter zusammen lebst und barunterhaltspflichtig bist, kannst Du Deine 2. Ausbildung beenden. Allerdings wirst DU aus der Ausbildungsvergütung Kindesunterhalt leisten müssen.

Oh, ich lese gerade Ex-Freundin. Dann bist Du barunterhaltspflichtig, wie im 2. Abschnitt beschrieben.

Wenn es Deine Erstausbildung wäre, sähe es anders aus.

Ex Kann aber auch Leistungen nach UVG beantragen, welche Du dann später erstatten musst.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Du mußt Unterhalt zahlen, wenn Du ein Einkommen über dem Selbstbehalt hast. Das sind z.Zt. 1000,-€.
Die Unterhaltsvorschusskasse schreibt dich an, Du weist dein aktuelles Einkommen nach und dann entstehen auch keine Schulden.
Außer du unterschreibst freiwillig, dass du Unterhalt zahlst.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
nachdem die 2, Ausbildung bereits vor Beginn der Schwangerschaft gestartet wurde (ist doch so?), kannst Du diese auch beenden.
KU ist zu leisten aus dem bereinigten Einkommen über 1000 Euro. Hast Du dieses Einkommen nicht, bist Du nicht leistungsfähig. Die KM erhält UV und es laufen für Dich keine Schulden auf.
Achte darauf, was Du beim JA unterschreibst! Never ever einen ungeprüften Titel unterschreiben!

gaestin

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Hmmm, den Hinweisen würde ich jetzt nicht unbedingt rechtssicher folgen wollen.

LG nero

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