Abbruch der Therapie nach § 35 BtMG

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Arabica16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbruch der Therapie nach § 35 BtMG

Hallo an alle !!!
Wie läuft es eigentlich weiter wenn man eine Therapie nach § 35 BtMG Abbricht ?
Abbruch war am Samstag 07.03.2009.
Geht da Sofort ein Haftbefehl raus ?
Oder hat der Betroffene die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist eine Neue Stationäre Behandlungseinrichtung zu suchen ?
Ist es Möglich auch eine Ambulante Therapie zu machen ?
Der Betroffene möchte sich am Montag Direkt mit der Staatsanwaltschaft und der Drogenberatung in Verbindung Setzten.
Würde mich über Antwort freuen
Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Geht da Sofort ein Haftbefehl raus ?
Oder hat der Betroffene die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist eine Neue Stationäre Behandlungseinrichtung zu suchen ?
Ist es Möglich auch eine Ambulante Therapie zu machen ?


Das ist alles eine Ermessenssache der Staatsanwaltchaft, kann man also nicht vorhersagen. Kommt auf vielerlei Umstände im konkreten Fall an. Um nur ein paar zu nennen:

Grund des Abbruchs

Wie lange war er vorher da

Wurde evtl. sowiso schon zugunsten des Angeklagten "Augen zugedrückt", damit er auf Therapie kann (Stichwort: Strafhöhe 2 Jahre)

Wurde die Therapie aus der Freiheit, aus der Untersuchungshaft, aus dem Strafvollzug heraus angetreten.

Bekommt er eine neue Kostenzusage vom Kostenträger

Um welche Droge geht es ( Heroin? = Beschaffungskriminalität zu erwarten)


Die Sache mit der ambulanten Therapie wird zu 99% nichts werden. Ich kenne diese Konstellation. Zuerst "betet" man dafür überhaupt in Therapie zu dürfen und nicht in den Knast zu müssen. Wenn das dann geklappt hat, denkt man sich, dass eigentlich doch auch ambulante Therapie ausreichend wäre. So denkt jeder 2. der per § 35 in stat. Therapie ist. Die StA wird da jedoch in aller Regel nicht mitmachen, es sei denn es gibt tatsächlich fachärztlich hieb- und stichfest bestätigte Gründe , warum gerade für denjenigen a) stationäre Therapie ungeeignet ist und gleichzeitig b) ambulante Therapie ausreichend und erfolgversprechend ist. Und diese Gründe sind in 99% der Fälle eben nicht gegeben.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Also Bekannter von mir war erst im Knast.
Dann in erster Therapie.
Da flog er raus wegen seines Verhaltens.
Also kamen nach 3 Wochen die Grünen und lochten ihn ein.
2 Monate später wieder Therapieklinik.
Bei Ankunft wurde Speed bei ihm gefunden.
Durfte er gleich wieder gehen.
3 Monate später kam er knall auf fall wieder in den Knast
2 Monate später Therapie
die hat er auch abgerissen
und als er in Freiheit war hat er sich gleich wieder die Kante gegeben.

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tja, wie das Leben so spielt...

5x Hilfreiche Antwort

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