Hallo zusammen, mal kurz was meiner Geschichte.
Ich war jetzt nach einer Knie OP 47 Tage Krank. Konkret war der letzte Tag der Lohnfortzahlung der 15.1. Die Krankenmeldung ging bis zum 20.1. Ein Freitag.
Der Arzt hat mich am 20.1 wieder Arbeitsfähig geschrieben und ich bin Montag den 23.01. wieder Arbeiten gegangen. Die Krankenkasse zahlt mir jetzt von 15. bis zum 20. Krankengeld für 5 Tage.
Der Arbeitgeber zieht mir aber 7 Tage vom Lohn ab, nämlich vom 16.1 bis zum 22.1
Ist das korrekt?
Wer zahlt die 2 Tage( Samstag/Sonntag)?
Habt ihr da vielleicht eine Antwort drauf?
Grüße
Der Kalle
Ab wann wieder Lohnfortzahlung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitest du Samstag und Sonntag?
Wenn ja, hättest du an diesen beiden Tagen entweder arbeiten müssen oder die Krankschreibung hätte bis zum 22. gehen müssen.
Die Krankenkasse muss nur die Tage zahlen, die du Anspruch auf Krankengeld hattest und das endet mit Ende der Krankschreibung. Also handelt die KK korrekt.
Der AG muss auch nur die Tage zahlen an denen du normalerweise gearbeitet hast. Also wird er das Wochenende nicht zahlen müssen, da du da ja tatsächlich nicht gearbeitet hast
Es ist tatsächlich so, das ich Samstag und Sonntag normalerweise nicht arbeite.
Mich wundert das hier mit 2 verschiedenen paar Schuhen gerechnet wird.
Die Lohnfortzahlung gilt für 42 Kalendertage, egal ob Samstag, Sonntag oder Feiertag also nicht Werk- oder Arbeitstage. Wenn ich das jetzt richtig verstehe zahlt der Arbeitgeber das Wochende nicht, weil es keine Arbeitstag e sind.
Also bleib ich wahrscheinlich drauf sitzen.
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Wie rechnet der AG den ab?
1. wenn er durch Kalendertage teilt also 31 Tage vom 23.01 - 31.01 = 9 Tage damit 9/31 des Monatsgehaltes ware das in meinen Augen falsch, dann müüste er den Sa und So mitrechnen, somit 11/31
2. wenn er nur Arbeitstage zählt also Januar = 22 - dann ware 7/22 imho korrekt.
Für die Zukunft, dem Arzt immer sagen inkl. des Amstages krankzuschreibe, da lt. Gesetz Samstag ein Werktag ist. Auch wenn du normalerweise nicht am SA arbeiten must.
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