Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

26. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
kali_ma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ab wann verkauft man bei E-bay nicht mehr als Privatperson, sondern müsste ein Gewerbe anmelden? Ich habe gehört, das dies schon geschehen muss, wenn man mehrmals im Monat etwas versteigern will.

Problem bei eBay und Co?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn man immer wieder etwas kauft oder produziert um es zu verkaufen.

Das es da n genaues Gesetz gibt bezweifel ich.
Denn die Grenzen sind fliessend (die Regelmäßigkeit kann ja keiner überprüfen da Privatverkäufer keiner Buchhaltung verpflichtet sind).

Wenn ich einmalig 5 DVDs kaufe um sie zu verkaufen muss ich kein Gewerbe anmelden.
Mach ich das aber jeden Monat dann schon.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Gewerbeanmeldung ist nicht so dringlich wie die die Erfüllung der Händlerpflichten in Auktion und Abwicklung. Hier kann es bei Unterlassung sehr schnell teuren Ärger geben.

Ein paar Verkäufe je Monat sind kein Problem, wenn die Sachen nicht zum Verkauf erworben wurden, sondern tatsächlich aus dem Privatbesitz stammen. Wenn Sie zum Beispiel mit dem Älterwerden Ihres jüngsten Kindes alle nicht mehr benötigte Kleidung, Ausstattung und das Spielzeug versteigern, kommt einiges zusammen, ohne daß es gewerblich wäre.

Kaufen Sie aber beispielsweise aus einem Sonderposten 5 Mobiltelefone, um sie weiterzuverkaufen, dann bekommen Sie schnell Schwierigkeiten, wenn Sie das als "Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rückgabe" machen, selbst wenn das eine einmalige Aktion ist.

Es drohen dann aber eher teure Abmahnungen durch andere Händler und deren Beauftragte als Schwierigkeiten mit Behörden.

Bear

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich stimme bear zu. Dem, was trebor schrieb, jedoch nicht. Wenn ich 5 DVD´s kaufe, um sie weiterzuverkaufen, handle ich gewerblich und nicht privat. Ob das geahndet wird, ist eine andere Frage. Entscheidend ist das Motiv: Habe ich gewinnerzielende Absichten (Vkpreis>Einkpreis) oder nicht. Übrigens kann auch gewerblich handeln, wer keinen Gewinn erzielt. Nur sein Motiv ist entscheidend, nicht der Ausgang der Auktion.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Und wie sieht es bei Klamotten aus?
Jede 2. Sache die ich ersteiger passt mir nicht, oder entspricht nicht meinen Vorstellungen, also wieder rein ins ebay, aber deswegen gleich gewerblich?


-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich denke nicht, daß Du in dem Fall gewerblich handelst. Schließlich hast Du auch nicht Klamotten in unterschiedlichsten Größen gekauft, sondern in Deiner Größe. Es ist also durchaus ersichtlich, daß sie ursprünglich für Dich und nicht für den Wiederverkauf gedacht waren.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@Die Gewerbeanmeldung ist nicht so dringlich wie die die Erfüllung der Händlerpflichten in Auktion und Abwicklung


Wen wollen Sie das denn weissmachen?

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich danke Sie für den konstruktiven Beitrag. Man gewöhnt sich an allem, sogar am Dativ.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

... und weiß mache ich niemand, bin ja kein Anstreicher.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

na, es ist aber unbestritten, dass sich das Finanzamt über Gewerbetreibende ohne Gewerbeanmeldung freut.

Was allerdings das persönliche Angreifen bedeutet, weiß ich nicht so recht.

Ich weiß nur, daß ich ein Anstreicher bin und der Dativ dem Genitiv sein Tod.

-- Editiert von susiratlos am 26.01.2005 21:07:23

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#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Für das Finanzamt ist das einmalige Anbieten von ein paar geringwertigen Artikeln zur Gewinnerzielung in der Regel uninteressant (etwa ein paar DVDs oder Mobiltelefone, wovon hier die Rede war). Auch eine Gewerbeanmeldung ist dafür weder sinnvoll noch nötig.

Wenn jemand das öfter macht, dann ist es etwas anderes.

Bear

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#11
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Abgrenzung privat/gewerblich scheint ja offensichtlich eine Gratwanderung zu sein.
Davon abgesehen, dass ich privat handle (und auch in meinem Gebiet fast keine gewerblichen Händler "finde"), würde mich schon die Abgrenzung mal interessieren!!!
Also ich kaufe alte Ansichtskarten, sammel die und wenn ich mal besseres Material bekomme, tausche ich die z.T. aus und verkaufe die "schlechteren" (das Geld wächst ja nun nicht endlos nach ;) )
Nun verkaufe ich somit ja regelmäßig(er), kaufe natürlich auch mit einer Gewinnabsicht ein (da grundsätzlich solche alten Sammlerstücke mit der Zeit teurer/gesuchter werden)
WO bitte schön, beginnt nun der gewerbliche Handel???
Zur Betonung: ich kaufe/verkaufe regelmäßig, um meine Sammlung zu vervollständigen/verbessern; will beim Verkauf von "übriger" Ware aber auch kein "Minus" machen. (wenn es mal ein Lot mit mehreren Ansichtskarten gibt, kaufe ich auch, wenn ich sehe, dass ein paar Karten super in die Sammlung passen würde/fehlt.)
Bin ja mal gespannt, ob mir jemand hier eine Antwort geben kann...

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Also ich sammle auch(alles mögliche-leider...;))und habe mal irgendwo gelesen,dass das von dir beschriebene An- und Verkaufsverhalten eines Sammlers nicht zu Problemen (mit wem auch immer) führen sollte bzw. toleriert wird.Aber auch hier dürften die Grenzen fließend sein,denn das Vorhandensein eines Ladenlokals zum Verkauf von Antiquitäten,Briefmarken etc. ist ja heute nicht mehr zwingend erforderlich um gute Geschäfte machen zu können....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

@KlagDichReich
Klar und sie würden ein Gewerbe anmelden wegen dem Verkauf von 5 DVDs, hm? Darf man das überhaupt?

Hoffen sie vllt auch noch die Kosten für die Gewerbeanmeldung durch die DVDs wieder rauszubekommen, oder ist ein Negativgeschäft ok? (Sieht gut in der Buchhaltung aus)
Weil dann braucht man auch die DVDs erst gar nicht kaufen.

Die Frage war ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, und das ist doch erst bei regelmäßgen Ein- und Verkauf der Fall (halt Handel).
Mit der Gewerbeanmeldung werden ja automatisch noch andere Sachen ins Rollen gesetzt.
Die lachen sich doch n Ei aus der Hose wenn man denen erzählt man denkt nen Gewerbe anmelden zu müssen weil man irgendwo billig 5 DVDs erstanden hat die man weiterverkaufen möchte. ¬¬

"Gewerbe ist jede, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt wird, mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenes Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie Dienstleistungen höherer Art."

[ Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe ]

Wie das mit der Gewährleistung und dem Rückgaberecht ist wenn man nur einmal was einkauft um zu verkaufen... kann mir hier auch nicht vorstellen.
Wenn man kein Gewerbe hat, mit welcher Begründung will man dazu verpflichtet werden?
Damit hab ich mich aber nie beschäftigt (Widerrufsrecht).

-- Editiert von trebor am 27.01.2005 17:23:42

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wie Du richtig geschrieben hast, kann es auch ohne Gewerbeanmeldung ein auf Gewinnerzielung ausgerichteter, nichtprivater Verkauf sein.

Die gesetzliche Gewährleistung ist grundsätzlich zu gewähren, kann aber bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden. Wenn man auch nur einmalig Sachen einkauft, um sie zu verkaufen, sind das keine Privatverkäufe, also kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Mit der Gewerbeanmeldung hat das nichts zu tun.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

OK
Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

@gustl,
habs gefunden,beachte den driitt- und vorletzten Absatz.

http://www.zeit.de/2003/24/Ebay

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@schnee-einsiedel
na wunderbar, DAS bringts ja vollkommen auf den Punkt!!!!!!
Super, dass du diesen Link gefunden und hier angegeben hast! ;)
Danke

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

betrifft aber nur die steuerliche Seite....

Für die Info-Pflichten des BGB ist entscheiden, ob der VK "Unternehmer" ist.

...jede natürliche Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet.

Auf die Absicht der Gewinnerzielung kommt es dabei anders als im Steuerrecht gerade nicht an.

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"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

".....planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet....."

Na,dann doch lieber planlos und mit Pausen...;)

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 15x hilfreich)

hi
frage: wenn jemand etwas bei ebay verkauft, und es selbst in seiner freizeit herstellt, es aber auch nur 2 - 3 mal im monat per festpreis anbietet ,
--(künstlerische einzelstücke)--ist dies als gewerbe zu betrachten?
wenn diese frage oder inhalte schon vorkamen-----sorry hab schon augenkrebs vom lesen...-danke für jede antwort!!!!
mfg spax

15x Hilfreiche Antwort

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