>Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung ist nicht so dringlich wie die die Erfüllung der Händlerpflichten in Auktion und Abwicklung. Hier kann es bei Unterlassung sehr schnell teuren Ärger geben.
Ein paar Verkäufe je Monat sind kein Problem, wenn die Sachen nicht zum Verkauf erworben wurden, sondern tatsächlich aus dem Privatbesitz stammen. Wenn Sie zum Beispiel mit dem Älterwerden Ihres jüngsten Kindes alle nicht mehr benötigte Kleidung, Ausstattung und das Spielzeug versteigern, kommt einiges zusammen, ohne daß es gewerblich wäre.
Kaufen Sie aber beispielsweise aus einem Sonderposten 5 Mobiltelefone, um sie weiterzuverkaufen, dann bekommen Sie schnell Schwierigkeiten, wenn Sie das als "Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rückgabe" machen, selbst wenn das eine einmalige Aktion ist.
Es drohen dann aber eher teure Abmahnungen durch andere Händler und deren Beauftragte als Schwierigkeiten mit Behörden.
Bear
von bear am 26.01.2005 15:08
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