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Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten

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>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten

Lieber Andreas, schreib ich doch, aber er glaubt mir ja nicht.

wirdwerden

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von wirdwerden am 13.03.2012 13:41
Status: Tao (10944 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Hallo wirdwerden,

natürlich glaub ich dir, dass im JA keine Juristen sitzen. Bekomm ich ja momentan hautnah mit. Ich möchte einfach nur Informationen zu den einzelnen Punkten/Fragen haben (z.B. wie die den Unterhalt der KM berechnet haben, oder warum der Wohnvorteil nicht berücksichtigt wurde). Das hat nichts mit einer "juristischen" Tätigkeit zu tun. Da gings nur um eine "verbale" Auskunft.

Warum ich nicht gleich zum Anwalt gegangen bin? Ist halt eine Kostenfrage. Ich muss momentan mit sehr wenig Geld auch meine Tochter "unterhalten". Und wie du weißt sind Anwälte teuer.

Einen Titel beim JA hab ich nicht unterschrieben bzw. gabs dahingehend auch keine Aufforderung. Einzig ein notarieller Titel aus 04/2011 namentlich lautent auf drei minderjährige Kinder die bei der KM leben in Höhe von x€. Laut JA ist dieser Titel aber nichtig bzw. seitens der KM nicht mehr vollstreckbar, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, da meine Tochter ja jetzt bei mir wohnt. Einzelne Titel für jedes der drei Kinder gibt es nicht. Nur diesen einen "Sammeltitel".

Unterhaltsvorauszahlung o.ä. gibt auch es nicht.

Nach meinen jetzigen Erfahrungen (und den Tipps hier aus dem Forum) werde ich bzw. meine minderjährige Tochter jetzt einen RA beauftragen. Wenn ich auf das JA warte, dann wirds wohl nie was werden. Weder mit den Infos die ich haben möchte noch mit dem Unterhalt für meine Tochter.

Wollte hier nur den "aktuellen Stand" der Dinge posten, damit Andere (in ähnlicher Lage) dies evtl. nutzen können.

Nix für ungut.

-- Editiert GISNAH am 13.03.2012 13:47


von GISNAH am 13.03.2012 13:44
Status: Senior (189 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
natürlich ist der Titel nicht nichtig. Sowas verschwindet nicht, indem man dreimal sagt "hinweg von mir." Du musst Dich um eine Abänderung des Titels bemühen. Ach ja, aus einem Titel kann man auch teil-vollstrecken.

Mannomannomann!

Meine Großmutter hat immer gesagt, wir seien zu arm, um uns billige Sachen leisten zu können (müssen zu oft ausgewechselt werden), ich denke mal, Du bist zu arm, um das im Alleingang zu regeln. Das kann Dich nämlich zig Tausende kosten, im Vergleich zu ein paar Hunnies für Anwalt und Gericht. Abgesehen davon dürfte die Tocher Verfarhenskostenhilfe bekommen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 13.03.2012 13:51


von wirdwerden am 13.03.2012 13:48
Status: Tao (10944 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Hallo wirdwerden,

hab grad mit dem RA telefoniert. Er wird das Ganze jetzt in die Hand nehmen.

Hab ihn auch gefragt, ob meine Tochter VKH beantragen kann. Das geht leider nicht, weil es im Gesetz (hab mir nicht gemerkt in welchem) so geregelt ist, dass wenn die Ehe noch nichts rechtskräftig geschieden ist (ist leider bei mir noch 10 Tage + 1 Monat der Fall) der Ehegatte in seinem Namen auf Unterhalt für's Kind klagen muss. Danach klagt das Kind mit dem Elternteil als gesetzl. Verteter. Und mit 950€ pro Monat mal so ein paar "Hunnies" für'n Anwalt lockermachen - wenn du das kannst "GLÜCKWUNSCH". :-)

Was die Abänderungsklage bzw. den notar. Titel betrifft, ist es nicht so einfach mit der Vollstreckung. Da wir damals für drei Kinder einen "Gesamtbetrag" eintragen liessen, müsste zur Teilvollstreckung erst gerichtlich berechnet werden, was jedem Kind im Einzelnen aus diesem Gesamtbetrag zusteht. Und das könnte dann teilvollstreckt werden. (das konnte mir das JA nicht sagen, obwohl die ja auch mit solchen Titel zu tun haben).

Muss mich halt jetzt voll auf den RA verlassen. Hab gedacht, dass ich mit einigen Info's vom JA besser gerüstet bin.

Trotzdem Allen, die mir hier Tipps gegeben haben, einen herzlichen Dank.

Wenn ich weitere "Info's" zum aktuellen Fall habe, werde ich diese hier zur "Wissensweitergabe" posten.

Viele Grüße



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von GISNAH am 13.03.2012 14:15
Status: Senior (189 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Die Frau kann jederzeit einen eingeschränkten Vollstreckungsauftrag erteilen. Anderes Beispiel: Ich habe einen Titel über 100.000 € gegen XY. Da ich nicht weiss, ob er bezahlen kann, erteile ich aus Kostengründen einen Vollstreckungsauftrag über 5.000 €. Das funktioniert, glaub es mir mal. Warum auch nicht?

wirdwerden

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von wirdwerden am 13.03.2012 15:04
Status: Tao (10944 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Hallo Gisnah,

das Gesetz dass du dir nicht gemerkt hast ist die ZPO (Zivilprozessordnung). Du kannst völlig unabhängig von einer Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen wenn du dir die Kosten eines Prozesses nicht leisten kannst.
Auch wenn das Kind klagt, werden die Eltern im Teilsorgebereich "Vermögen" zu den Kosten herangezogen. Es bleibt also gehuppt wie gesprungen wann/wer klagt. Sollte deine Frau zu Unterhalt verurteilt werden (und davon ist auszugehen) trägt sie die Kosten des Verfahrens und deine nötigen Auslagen.

Gruß Nubi

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"Einmal dumm gestellt, reicht fürs ganze Leben."

-- Editiert Nubikalee am 13.03.2012 15:14


von Nubikalee am 13.03.2012 15:12
Status: Senior (164 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
@wirdwerden: der RA meinte aber, dass aus dem "Sammeltitel" nicht erkennbar ist, wieviel jedem Kind im einzelnen zusteht. Und da nur noch zwei (anstatt drei) Kinder bei ihr leben müsste das erst berechnet werden, wieviel vom "Gesamtkuchen" den beiden Kindern zusteht.Das ist ja genau das, was ich vom JA wissen wollte. Nicht die § sondern die Zahlen. Dein Beispiel ist mir schon klar. Aber da hat eine Person ein Recht auf den Gesamtbetrag. Bei den Kindern sieht es doch anders aus. Der Gesamttitel ist ja aufzuteilen. Sagt zumindest der RA. Was ja auch verständlich erscheint. Die Änderung des Titels ist in Auftrag gegeben. Der RA meinte, dass er erst versuchen wird mit der KM eine Änderung herbeizuführen bevor er eine Änderungsklage einreicht. Aber hierzu müsste vom JA auch eine korrekte Unterhaltsberechnung vorliegen, auf die man den Titel dann ändern kann. Ich denke mal, so wie ich meine Fast-Ex kenne, wird sie sich nicht auf eine anwaltliche Berechnung einlassen (das hatte ich schon mal und hat mich über 400€ gekostet - für nix).

@Nubi: Muss es VKH sein oder reicht vorab auch mal der "Beratungsschein"? Ich will ja erstmal "im Guten" (sofern man da noch von reden kann) versuchen die Sache zu regeln. Ich hoffe doch, dass sie zumindest dem RA glaubt. Prozess ist wirklich die letzte Instanz. Kann man denn auch erst den Schein und dann, wenn alles nix geholfen hat, die VKH beantragen und vor Gericht ziehen? Oder geht nur eins von beiden?

Werde morgen mal beim AG vorbeifahren und mich erkundigen. Muss jetzt schauen, dass ich das alles schnellstmöglich geregelt bekomme. Sonst schwimmt Madame im Geld und ich kann mit meiner Tochter schauen wo wir bleiben.

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von GISNAH am 13.03.2012 15:31
Status: Senior (189 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Hallo,
du müsstest bei deiner Finanzlage eigentlich PKH erhalten, zumindest in Form von Ratenzahlung. Ansonsten wirst du deinem RA zumindest die Gerichtskosten vorstrecken müssen (je nach Streitwert, schätze ca €400, aber nagele mich nicht drauf fest). der Versuch im Guten scheint mir überflüssig, lass Justitia sprechen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 13.03.2012 18:29
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Mach Dir doch endlich mal klar: es existiert ein Titel. Wenn dieser Titel dem Gerichtsvollzieher in die Hand gedrückt wird, dann rechnet der nicht großartig. Der vollstreckt den Betrag, der sich aus dem Titel ergibt oder den Teilbetrag auf den der Vollstreckungsauftrag begrenzt ist. Der überprüft nur, ob ein Titel da ist. Mehr nicht.

wirdwerden

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von wirdwerden am 14.03.2012 08:07
Status: Tao (10944 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Da sieht man mal, mit was ein Unterhaltsschuldner sich so den ganzen Tag den Kopf zerbrechen muss.

Mit der angekündigten Zwangsvollstreckung (Voll- oder Teilvollstreckung) brauch ich mich nicht mehr zu beschäftigen, da ich den vom JA berechneten KU gezahlt habe. Somit hat die KM keinerlei handhabe eine Vollstreckung des Titels zu veranlassen (Auskunft eines Bekannten, der Gerichtsvollzieher ist). Warum das JA auf die "Schnappsidee" kam - ?????.

Hab mich halt "erschreckt", weil das JA mit der Titelvollstreckung gedroht hatte.

Da kann man den Info's, dass im JA nur Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sitzen, nur beipflichten. Von "Tuten & Blasen" keine Ahnung. Nur schade für unsere Rechtssystem, dass solche Leute was zu sagen haben - ob's stimmt oder nicht ist zweitrangig. In solchen Fällen sollte man das JA die Sozialarbeit (und das gefälligst richtig) machen lassen und alles andere direkt an die "Fachleute" bei Gericht richten.

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von GISNAH am 14.03.2012 14:50
Status: Senior (189 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)


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