>Ab wann "muss" eine Mutter mehr Stunden arbeiten
Hallo wirdwerden,
hab grad mit dem RA telefoniert. Er wird das Ganze jetzt in die Hand nehmen.
Hab ihn auch gefragt, ob meine Tochter VKH beantragen kann. Das geht leider nicht, weil es im Gesetz (hab mir nicht gemerkt in welchem) so geregelt ist, dass wenn die Ehe noch nichts rechtskräftig geschieden ist (ist leider bei mir noch 10 Tage + 1 Monat der Fall) der Ehegatte in seinem Namen auf
Unterhalt für's Kind klagen muss. Danach klagt das Kind mit dem Elternteil als gesetzl. Verteter. Und mit 950€ pro Monat mal so ein paar "Hunnies" für'n Anwalt lockermachen - wenn du das kannst "GLÜCKWUNSCH". :-)
Was die Abänderungsklage bzw. den notar. Titel betrifft, ist es nicht so einfach mit der Vollstreckung. Da wir damals für drei Kinder einen "Gesamtbetrag" eintragen liessen, müsste zur Teilvollstreckung erst gerichtlich berechnet werden, was jedem Kind im Einzelnen aus diesem Gesamtbetrag zusteht. Und das könnte dann teilvollstreckt werden. (das konnte mir das JA nicht sagen, obwohl die ja auch mit solchen Titel zu tun haben).
Muss mich halt jetzt voll auf den RA verlassen. Hab gedacht, dass ich mit einigen Info's vom JA besser gerüstet bin.
Trotzdem Allen, die mir hier Tipps gegeben haben, einen herzlichen Dank.
Wenn ich weitere "Info's" zum aktuellen Fall habe, werde ich diese hier zur "Wissensweitergabe" posten.
Viele Grüße
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von GISNAH am 13.03.2012 14:15
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