Ab wann ist man gewerblicher Verkäufer?

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Unternehmer, gewerblich, Bewertung, eBay, Amazon, Gewährleistung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Viele Bewertungen in kurzer Zeit lassen auf gewerblichen Hintergrund schließen

Frage: Ich habe auf Amazon eine neue Grafikkarte von einem privaten Verkäufer gekauft. Innerhalb weniger Wochen hat der Verkäufer jetzt aber 500 Bewertungen, immer geht es um Computerzubehör. Ist das nicht schon gewerblich?

123recht.de: Ja, bei so vielen Bewertungen in einem kurzen Zeitraum muss man schon von einem Gewerbe ausgehen. Viele Bewertungen innerhalb relativ kurzer Zeit für dasselbe Geschäftsfeld oder das Anbieten immer derselben Neuware lassen auf unternehmerische Tätigkeit schließen.

Von 123recht

Frage: Was heißt das für mich, ist der Kauf jetzt ungültig?

123recht.de: Der Kaufvertrag ist gültig. Aber wenn der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann ist dieser Ausschluss unwirksam. Zusätzlich haben Sie ein unbefristetes Widerrufssrecht und können die Grafikkarte auch Jahre später noch zurückgeben, wenn Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind.

Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht eBay: Einschränkung des Verkäuferkontos
Internetrecht, Computerrecht eBay-Bewertung: Vorsicht, Nepperei! keine Einsicht! Strafanzeige!"
Internetrecht, Computerrecht Plagiat auf eBay ersteigert