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Ab wann gilt Post als zugestellt

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Ab wann gilt Post als zugestellt

Hallo,

wenn ich einen Brief bei einer Firma (Kleingewerbetreibender) in den Briefkasten persönlich einwerfe (Zeugin ist meine Frau). Gilt der dann als Zugestellt?
Oder muss ich den Brief persönlich abgeben?
Da zu normalen Geschäftszeiten der Postbote die Post auch immer persönlich im Laden abgibt.


MfG

Marc Cyris




von cyma am 30.11.2007 13:08
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
Das Einwerfen in den Briefkasten genügt für die Zustellung, da der Brief damit in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 30.11.2007 14:40
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
Wichtig ist da glaube ich noch, dass der Zeuge den Inhalt des schreibens vor dem Einwurf liest. Sonst endet es vor Gericht wohl so:

Richter: Sie haben gesehen, dass ein Brief eingeworfen wurde.

Zeuge: Ja

Richter: Und was stand im Brief.

Zeuge: keine Ahnung.

Richter: Pech gehabt.



von Becksgold am 30.11.2007 14:46
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
Dann müsste der Empfänger aber vor Gericht erklären, was denn seiner Ansicht nach in dem Brief stand. Und das Argument mit dem 'leeren Umschlag' ist immer so eine Sache: Wer sollte sich die Mühe machen, mit einem Zeugen zusammen einen leeren Umschlag einzuwerfen?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 30.11.2007 14:53
Status: Tao (5592 Beiträge)
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
Hi,

danke für die Antworten.
Inhalt kennt meine Frau. Sie stand ja daneben als wir das Schreiben verfasst haben. ^^

MfG




von cyma am 30.11.2007 15:11
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
Besser wäre aber ein unabhängiger Zeuge. Bei der eigenen Ehefrau besteht ansonsten schnell der Verdacht, dass es sich um eine Gefälligkeitsaussage handelt.

Und wofür ist die Beantwortung der Frage wichtig?


von hh am 30.11.2007 18:01
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
Hi,

die Beantwortung ist insoweit wichtig, dass ich ein Antwortschreiben auf das meines ehemaligen Chefs verfasst habe und ich nicht möchte das er dann wenn es hart auf hart kommen sollte - was ich nicht hoffe - sagt "ne im Briefkasten war keine Post"

MfG


PS:
Wenn ich eine Email bekomme mit einem Brief im Anhang in einem Format das ich nicht öffnen kann (wps), MUSS ich dafür sorge tragen das ich an den Inhalt komme ?


von cyma am 30.11.2007 18:17
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 02.12.2007 09:01
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
Mit Einlegen des Briefes in den Briefkasten ist der Brief in den
Machtbereich des Empfängers gekommen. Der konkrete Zustellungszeitpunkt richtet sich dann zumindest bei Privaten bzw. Firmen nach den üblichen Zeiten in der mit einer Leerung des Briefkasten gerechnet werden kann.

Werfen Sie also beispielsweise einen Brief um 23.00 h ein ist der Zustellungszeitpunkt erst der nächste Tag (bzw eventuell sogar der nächste Werktag).

Ist der Brief aber ca. bis 16.00 (persönliche Schätzung) beim Empfänger gilt dieser Tag auch als Tag der Zustellung.




von Stefan 5 am 02.12.2007 14:38
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
@stefan5

mir hat ein mensch von der post erst letzte woche gesagt, dass post bis 17h ausgetragen wird (wir nachbarn haben uns beschwert, dass die post immer erst abends kommt und wir bei wichtigen sachen behörden nicht mehr erreichen).
ein bis 17 h zugestellter brief ist damit am selben tag in den sog. machtbereich den empfängers gelangt, danach eben nächster werktag.

sunbee


von Sunbee 1 am 02.12.2007 16:27
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>Ab wann gilt Post als zugestellt
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 02.12.2007 16:42
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