Ab wann gewerblich bei Ebay ??

10. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
jura-anfänger
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Ab wann gewerblich bei Ebay ??

Hallo,

ich wollte nun mal fragen, ab wann man bei Ebay als gewerblicher Verkäufer gilt.

Ich verkaufe in der Woche ca. 15 Teile (teils gebraucht, teils neu). Damit gelte ich doch nicht als gewerblich,oder ?

Ich mache das ja nicht beruflich ! Ich habe ja meinen Job und mache das nur nebenbei mal...

Danke für Antworten !

Problem bei eBay und Co?

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28 Antworten
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#1
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Du siehst das falsch.Bei diesen Mengen ist natürlich von gewerblichem Handel auszugehen.
Jeden Tag 2 Artikel, davon auch Neuware.....na da treibst Du mehr Handel als manch kleines Ladengeschäft.:)

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#2
 Von 
guest123-411
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Als Indiz für gewerbliches Handeln gelten 68 Verkäufe in einem Zeitraum von 8 Monaten.*

Mit dieser eigenwilligen Einschätzung wären so ca. 50% aller ebayer gewerblich. Eine bessere und überzeugendere Indizienkette bietet die WBZ:

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich würde mit dem Verkauf von Neuware etwas vorsichtig sein!
Besser mal schreiben *wie neu* ,habe es nie benutzt usw.

Hier noch ein Thread dazu:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=58447

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#6
 Von 
2Night
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

nein, dass ist noch lange kein gewerblicher handel. ich verkaufe auch ab und an neuware, die ich nicht gebrauchen kann.

vielmehr sollte man mal auf verkäufer achten, die mehrere tausend bewertungen in kürzester zeit bekommen und trotzdem noch kein gewerbe angemeldet haben.

auf dem weg zum powerseller hat man allerdings soetwas wie eine probezeit, wo man erstmal testen kann, ob der artikel sich überhaupt verkauft. erst dann muß man gewerbe anmelden. so steht es in den ebayregeln.

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@night

Du darfst da nicht die AGBs von ebay mit der Rechtsprechung durcheinanderbringen. Außerdem wird zwar mitlerweile jeder Powerseller als gewerblich anzusehen sein, aber der umkehrschluß gilt mit Sicherheit nicht!

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#8
 Von 
2Night
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ein "PowerSeller" ist ein vorbildlicher Verkäufer auf dem virtuellen Marktplatz "eBay". Um als PowerSeller zertifiziert werden zu können, muss man auf eBay mindestens 100 Bewertungspunkte erhalten haben, wovon mindestens 98 % positiv sind, bestimmte Regeln strikt einhalten und einen Mindestumsatz von durchschnittlich 3000 Euro pro Monat oder alternativ durchschnittlich 300 verkaufte Artikel pro Monat in den letzten 3 Monaten vorweisen können. Die genauen Regelungen, um sich als PowerSeller bei eBay zu registrieren findet man auf folgender Seite: http://pages.ebay.de/powerseller/kriterien.html

(was wär ich nur ohne wikipedia :D )



aber grundsätzlich gilt: bei 15 artikeln/woche brauchst du dir keine sorgen machen :)

-- Editiert von 2Night am 11.03.2006 15:27:29

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Das ist soweit korrekt. und wenn man sich die bedinguggen so anschaut, wird man schwer bezweifeln können, daß Powerseller als gewerblich einzustufen wären.
Jedoch gilt immer noch nicht der Umkehrschluß! Also wenn man kein Powerseller ist, hat man mit Sicherheit nicht automatisch als privat zu gelten.

Die Einstufung eines Mitglieds als Powerseller oder nicht, ist für die Rechtssprechung in keinster weise bindend. Nicht ebay sagt wer gwerblich ist und wer nicht, sondern das Gericht. Mann kann also nicht damit argumentieren, man sei von ebay als privater Verkäufer geführt. Das wäre zu einfach!

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#10
 Von 
jura-anfänger
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

na dann bin ich aber beruhigt !

Danke für Antworten :)

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#11
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

*...aber grundsätzlich gilt: bei 15 artikeln/woche brauchst du dir keine sorgen machen...*

Aber z.B. 15 Handys/Woche in *Neu+Ovp* wäre dann doch Grund zur Sorge....!?

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#12
 Von 
guest123-411
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

@stoerenfried,
das Zitat war jetzt aber nicht von normi...

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#14
 Von 
2Night
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

*Aber z.B. 15 Handys/Woche in *Neu+Ovp* wäre dann doch Grund zur Sorge....!? *

meine antwort bezog sich natürlich auf gebrauchte gegenstände.


-- Editiert von 2Night am 11.03.2006 16:28:24

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*meine antwort bezog sich natürlich auf gebrauchte gegenstände*

In der Regel wird sich niemand die mühe machen, einen vk mit einer solchen geringe menge an gebrauchter ware zu verfolgen. sollte es jedoch jemals vor gericht landen, ist es nicht ausgesschlossen, daß so etwas als gewerblich angesehen wird. das haben wir der unklaren gesetzeslage zu verdanken. jeder richter entscheidet nach eigener einschätzung.

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#16
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Lorenz

Wenn Sie hier Urteile zitieren, dann aber bitte richtig und nicht total verfälscht! 68 Verkäufe in 8 Monaten sind laut Gerichtsurteil eben kein Indiz für gewerbliches Handeln!!!

http://www.internetrecht-rostock.de/markenrechturteil1.htm

Ich zitiere:

*68 Verkäufe innerhalb von 8 Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist.*

Lesen sollte man schon können!

-- Editiert von normi am 12.03.2006 08:03:06

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#18
 Von 
guest123-411
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@stoerenfried

Das ist zwar richtig, aber in all diesen Fällen kommt es nicht auf die Anzahl an, sondern auf die Ware selbst. Bei den 39 Verkäufen handelte es sich um nagelneue Markenware. Genaoso würde man es wohl sehen wenn 10 nagelneue Mercedes zum vrerkauf stehen. Ich habe dagegen im letzten Winter innerhalb nur weniger Wochen ca. 150 Bücher aus unserer Büchersammlung verkauft. das ist mit sicherheit nicht gewerblich.

Die reine Anzahl rüfte demnach kein kriterium sein.

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#20
 Von 
guest123-411
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@stoerenfried

da stimme ich dir uneingeschränkt zu!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-411
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Dazu ist normi ja da, der hat Zeit und kann das alles nachlesen.*

Wenn Sie eine Quelle zitieren, sollten sie schon wissen was drin steht. Also nochmal: 68 Verkäufe in 8 Monaten ist weder ein Indiz für gewerbliches noch für privates Handeln.

Sie haben etwas anderes behauptet. Das habe ich lediglich zu korrigieren versucht. Im Zweifelsfall würde ich weiterhin die Indizienkette der WBZ empfehlen. Schließlich ist die ja daran interessiert die Indizien für gewerbliches Handeln so tief wie möglich anzusetzen.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3

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#25
 Von 
viktor21bw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Hab bei Ebay ab 11.02.08 bis heute ca 55 Sachen ferkauft, davon waren ca 80%-90% Neuware. Pro Auktion ca 100-150€ umsatz.

Ist das gefährlich?

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#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ja.

Viele Grüße, Michael

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#27
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Nicht gefährlich, aber höchstwahrscheinlich gewerblich.

Ansonsten bitte keine 2,5 Jahre alten Threads nach oben holen, vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
der_rene
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

alter thread, aber sicherlich kein altes Thema:

Ein blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
§15 Einkommensteuergesetz sagt folgendes im 2. Absatz:

quote:<hr size=1 noshade>1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. [...] 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. <hr size=1 noshade>


Das entscheidende Wort ist doch "nachhaltig".
Wenn also jemand etwas immer wieder tut, egal ob oft oder selten oder teuer oder nicht, wenn es nachhaltig ausgeübt wird, dann ist es gewerblich.
und nachhaltig kann nach dem urteil von oben also auch schon sein, wenn 2 Sachen pro Woche (egal ob neu oder nicht) verkauft werden. Wird es nachhaltig gemacht, ergibt sich zur Folge die Einkommensteuer-Pflicht.

-----------------
""

-- Editiert am 20.06.2010 00:05

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