Hallo,ich wollte nun mal fragen, ab wann man bei Ebay als gewerblicher Verkäufer gilt.Ich verkaufe in der Woche ca. 15 Teile (teils gebraucht, teils neu). Damit gelte ich doch nicht als gewerblich,oder ?Ich mache das ja nicht beruflich ! Ich habe ja meinen Job und mache das nur nebenbei mal...Danke für Antworten !
Du siehst das falsch.Bei diesen Mengen ist natürlich von gewerblichem Handel auszugehen. Jeden Tag 2 Artikel, davon auch Neuware.....na da treibst Du mehr Handel als manch kleines Ladengeschäft.
*Als Indiz für gewerbliches Handeln gelten 68 Verkäufe in einem Zeitraum von 8 Monaten.*Mit dieser eigenwilligen Einschätzung wären so ca. 50% aller ebayer gewerblich. Eine bessere und überzeugendere Indizienkette bietet die WBZ:http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3
nein, dass ist noch lange kein gewerblicher handel. ich verkaufe auch ab und an neuware, die ich nicht gebrauchen kann. vielmehr sollte man mal auf verkäufer achten, die mehrere tausend bewertungen in kürzester zeit bekommen und trotzdem noch kein gewerbe angemeldet haben.auf dem weg zum powerseller hat man allerdings soetwas wie eine probezeit, wo man erstmal testen kann, ob der artikel sich überhaupt verkauft. erst dann muß man gewerbe anmelden. so steht es in den ebayregeln.
@nightDu darfst da nicht die AGBs von ebay mit der Rechtsprechung durcheinanderbringen. Außerdem wird zwar mitlerweile jeder Powerseller als gewerblich anzusehen sein, aber der umkehrschluß gilt mit Sicherheit nicht!
Ein "PowerSeller" ist ein vorbildlicher Verkäufer auf dem virtuellen Marktplatz "eBay". Um als PowerSeller zertifiziert werden zu können, muss man auf eBay mindestens 100 Bewertungspunkte erhalten haben, wovon mindestens 98 % positiv sind, bestimmte Regeln strikt einhalten und einen Mindestumsatz von durchschnittlich 3000 Euro pro Monat oder alternativ durchschnittlich 300 verkaufte Artikel pro Monat in den letzten 3 Monaten vorweisen können. Die genauen Regelungen, um sich als PowerSeller bei eBay zu registrieren findet man auf folgender Seite: http://pages.ebay.de/powerseller/kriterien.html(was wär ich nur ohne wikipedia :D )aber grundsätzlich gilt: bei 15 artikeln/woche brauchst du dir keine sorgen machen -- Editiert von 2Night am 11.03.2006 15:27:29
Das ist soweit korrekt. und wenn man sich die bedinguggen so anschaut, wird man schwer bezweifeln können, daß Powerseller als gewerblich einzustufen wären. Jedoch gilt immer noch nicht der Umkehrschluß! Also wenn man kein Powerseller ist, hat man mit Sicherheit nicht automatisch als privat zu gelten.Die Einstufung eines Mitglieds als Powerseller oder nicht, ist für die Rechtssprechung in keinster weise bindend. Nicht ebay sagt wer gwerblich ist und wer nicht, sondern das Gericht. Mann kann also nicht damit argumentieren, man sei von ebay als privater Verkäufer geführt. Das wäre zu einfach!