Ab wann Verzug und weiteres Vorgehen

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tobi112358
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann Verzug und weiteres Vorgehen

Hallo,

ich habe einen Fall in dem ich einen Kaufvertrag abschließen wollte und den zu zahlenden Betrag per Vorkasse überwiesen habe. Es handelt sich dabei um einen Laptop von Dell. Hier erst mal der chronologische Ablauf.

10.10. Bestellung des Laptops und Zahlung des Betrags x per Überwiesung
14.10. Stornierung und die Anfechtung des Kaufvertrages seitens Dell erklärt - per Mail
15.10. Meine Bitte das Geld auf mein Konto zurück zu überweisen - per Mail
21.10. Zahlungserinnerung meinerseits mit einer Frist von 7 Tagen - per Mail
3.11. Mahnung meinerseits per Mail mit 3€ Mahngebühren und Verzugszinsen ausgehend vom 28.10.

Erst mal ganz allgemein, ab wann steht Dell im Verzug? Ab dem 28.10. wie ich es angenommen habe? Oder erst nach dem 14.11. also einem Monat? Oder einem anderen Termin

Wenn ich per Mail eine Mahnung verschicke sind 3€ Mahngebühren fraglich oder? Die sollen eigentlich nur die kosten für Porto und Material decken. Sollte ich das in dem Fall nicht Vordern.

Wie sollte ich weiter vorgehen? Noch mal eine Mahnung per Mail schicken, oder lieber per Brief/Einschreiben? Oder zu einem Anwalt? Aber das Sind ja kosten die ich erst mal vorstrecken muss, bevor ich die dann bei Dell einfordere wegen Verzug.

Liebe Grüße und danke schon mal vorweg.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich finde den zeitlichen Ablauf etwas knapp, aber meiner Meinung nach ist DELL spätestens am 03.11. in Verzug gekommen.

Bist du Verbraucher oder Gewerbetreibender?

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#2
 Von 
Tobi112358
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Verbraucher.

Ich gebe dir recht, aber andere Onlinehändler sind da um einiges Fixer und wir reden hier auch nicht über 12,50€.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tobi112358):
Zahlungserinnerung meinerseits mit einer Frist von 7 Tagen - per Mail

14 Tage nach Datum wären in Ordnung, 7 Tage ist zu kurz.

Im übrigen wäre es empfehlenswert, eine Versandform mit Zugangsnachweis zu wählen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Da du Verbraucher bist kannst du 40 Euro pauschal berechnen. Wir haben mittlerweile den 16.11., daher wäre Dell mittlerweile auch ohne Mahnung in Verzug. In der Zwischenzeit hat sich nichts getan?

Ich würde ein Einschreiben empfehlen mit einer letzten Nachfrist von 14 Tagen. Die 40 Euro als Verzugspauschale obendrauf und ankündigen, nach Ablauf der Frist ein Mahnverfahren einzuleiten

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Gelten die selben Fristen bei einer Anfechtung durch den Händler, wie bei einem Widerruf durch den Verbraucher?

Falls ja, befindet sich Dell seit dem 28.10. in Verzug.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tobi112358
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

ich wollte mich noch mal bedanken. Nachdem mein Einschreiben bei Dell eingegangen ist, hat man sich zuemlich schnell bei mir gemeldet und mir mitgeteilt das mir das Geld überwiesen wird. Einige Tage später wurde mir der Betrag plus die 40€ überwiesen.

Es hat also alles gut geklappt. Danke für die Hilfe

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