Ab wann Überstunde und Ausgleich
Ich habe momentan auf meiner Arbeitsstelle ein grundsätzliches Problem zum Thema Überstunden ausgleichen.
Z.B. wurde ich gefragt, ob ich statt meiner üblichen Arbeitszeit eine halbe Std. eher kommen kann, zusätzlich mittags ne halbe Std. länger bleiben könnte (und abends wurde es auch noch ne halbe Std. länger, da einfach noch so viel Arbeit da war, dass man nicht einfach alles stehen und liegen lassen konnte. Diese halbe Stunde war aber ungefragt).
Jetzt ist es so, dass mein Arbeitsgeber mir weder die Std. die ich extra auf Anfrage mehr gearbeitet habe, weder die halbe Std. die ich aufgrund der nicht zuschaffenden Arbeit innerhalb der ausgemachten Arbeitszeit, geleistet habe, vergüten/ausgleichen will. Die Begründung war, dass das "dazugehört" und ich dafür weder vergütet werde, noch mit Freizeit ausgegleichen darf, was ich mehr gearbeitet habe. Stimmt das? Ich bin angestellt, keine leitende Angestellte wohlgemerkt und werde nach Tarif bezahlt.
Mich würde generell interessieren, ab wann man sich eigentlich eine Überstunde aufschreiben "kann". Zählt es nur, wenn man "eine Stunde voll" hat, oder kann man sich auch halbe Stunden als Überstunde aufschreiben? Gibt es da irgendeinen Richtwert wie lang man nach der ausgemachten Arbeitszeit noch da bleiben "muss", bzw. ab wann das angerechnet werden kann?
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand eine Antwort parat hätte, ich hab mich zwar schon versucht schlau zu machen, aber gerade zu dem Thema ab wann es überhaupt als "Mehrarbeit, Überstunde" zählt und nicht mehr "naja, ich bleib noch paar Min. länger und mach das schnell noch fertig" ist.
-- Editiert am 18.01.2011 21:12
von silberstern123 am 18.01.2011 21:10
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>Ab wann Überstunde und Ausgleich
Vielen Dank für die schnelle Antwort, werde mir die Links mal durchlesen.
Habe eben noch mal meinen
Arbeitsvertrag durchgesehen.
Es steht dort, dass der Arbeitnehmer bei Bedarf zu Überstunden verpflichtet ist, aber das war es auch schon. Weder steht dort wie es geregelt wird noch der Satz "in einem Arbeitsvertrag steht " xx Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Das mit dem aufschreiben und abzeichnen lassen ist eine gute Idee, habe ich mir auch schon überlegt.
Könnte aber sein, dass mich der AG dann komisch anschaut, wenn ich mir es abzeichnen lasse, da es ja nicht als Überstunde zählt, sondern "dazugehört".^^
edit: Habe mir eben die Links durchgelesen, haben mir auch ein paar Fragen beantwortet. Jedoch frage ich mich immer noch ab wann man sich eigentlich die Überstunde anrechnen kann? Wenn man zb. im Arbeitsvertrag 35 Std. stehen hat und man jetzt jede Woche zb. 2mal 15min und einmal 30min länger arbeiten muss. Würde das dann als eine Std. Überstunde zählen, oder kann der AG verlagen, dass die 15min ohne Vergütung und Freizeitausgleich erfolgen?
-- Editiert am 18.01.2011 22:05
von silberstern123 am 18.01.2011 21:54
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>Ab wann Überstunde und Ausgleich
@1000kleinesachen:
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antwort. Auf meiner Arbeitsstelle habe ich viel mit Kunden zu tun, da kommt es öfter mal vor, dass ein Kunde auch noch kurz nach Ladenschluss an die Tür klopft, in so einem Fall sind wir angewiesen noch kurz zu öffnen und die Kunden zu bedienen.
Was könnte ich in so einem Fall tun? Ich kann ja schlecht den Kunden stehen lassen und sagen "Sorry, ich müsste erst mal fragen ob ich Überstunden machen darf". Es kommt öfter mal vor, dass man durch den Kundenansturm nach Öffnungszeit eine halbe Stunde länger macht. Was kann ich in so einem Fall tun, dass die Zeit vom AG "gebilligt" wird, oder ist das meine Pflicht als AN ungefragt länger zu arbeiten, ohne Ausgleich?
Grüße
von silberstern123 am 19.01.2011 08:20
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>Ab wann Überstunde und Ausgleich
Dankeschön, das hat mir sehr weitergeholfen.
Ich hoffe ich kann das klären. Es geht mir nicht darum, mich wegen ein paar Minuten rumzustreiten, aber wenn ich auf Anweisung extra eher komme und länger bleibe, ärgert es mich zu hören dass das "dazugehöre". Ich bin natürlich auch bereit mal 5-10min länger zu bleiben, wenn das ausreicht die Kunden zu betreuen, aber sobald es länger als 15min wird, frage ich vorher noch mal nach, ob gewünscht wird dass ich länger bleibe und ob man mir das schriftlich abzeichnen würde. Könnte das dann ja sammeln und wenn sich was angesammelt hat noch mal klären, wann es passen würde das abzufeiern.
Wäre das so in Ordnung?
von silberstern123 am 19.01.2011 12:35
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