>Ab wann Baugenehmigung??
Hallo
!
Baugenehmigungsfrei sind z.B. Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden.
Liegt das Baugrundstück in einem Baugebiet, das durch einen qualifizierten oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiet oder als reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet ausgewiesen wird, können Wohngebäude von geringer Höhe sowie den dazugehörenden Garagen (ausgenommen unterirdische Garagen mit über 100 Quadratmeter Grundfläche), Stellplätzen und Nebenanlagen ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Sie müssen allerdings (dem Bauamt) angezeigt werden.
Es ist bei den oben genannten Bauvorhaben den Bauherren freigestellt, ob sie das so genannte Anzeigeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren wählen.
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle inhaltlichen Anforderungen des Baurechts und sonstigen Rechts einhalten. Sind für solche Vorhaben Erlaubnisse nach anderem Recht (z.B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht, etc.) erforderlich, so sind die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Also, wenn Sie nicht gerade nur ein Gartenhäuschen mit max. 75 m³ umbautem Raum errichten wollen, sondern ein bestehendes Gebäude erweitern wollen (auch wenn es sich vll. nur um den Anbau eines Gäste-WCs handelt), kommen Sie um eine Anfrage beim Bauaufsichtsamt, bzw. dem örtlichen Bauamt nicht herum.
LG
Traxdata
von Traxdata am 06.12.2006 02:16
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