Ab wann Anspruch auf Urlaubsgeld?

17. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
eltrash
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Ab wann Anspruch auf Urlaubsgeld?

Hallo,

Die Zahlung von Urlaubsgeld ist im Tarifvertrag vereinbart. Mich würde jedoch brennend interessieren, welches Einstellungsdatum auf dem Arbeitsvertrag stehen muss, damit man gleich im ersten Beschäftigungsjahr Anspruch auf Urlaubsgeld hat?

Hier der Auszug aus dem Tarifvertrag

§ 15 Jahressonderzahlungen
§ 15.1

Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen
Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses
hat der Mitarbeiter Anspruch auf
Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem
Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt
mit der Abrechnung für den Monat Juni eines
jeden Jahres, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes
erfolgt mit der Abrechnung für
den Monat November eines jeden Jahres.

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöht
sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit,
berechnet auf die Stichtage
30. Juni und 30. November.

§ 15.2

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld beträgt,
abhängig von der Dauer des ununterbrochenen
Bestehens des Arbeitsverhältnisses,

nach dem sechsten Monat jeweils
150 Euro brutto,

im dritten und vierten Jahr jeweils
200 Euro brutto,

ab dem fünften Jahr jeweils
300 Euro brutto.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen
anteilig entsprechend der vereinbarten
individuellen regelmäßigen monatlichen
Arbeitszeit.



Danke für Eure Hilfe
Grüße

-- Editiert eltrash am 17.07.2014 11:15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Auszahlung 30.06.
Berechtigung " nach dem sechsten Monat " ~ folglich muss man sechs Monate plus einen Tag dabei, also spätestens Silvester des Vorjahres eingestellt worden sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eltrash
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Du kannst Dir sicher vorstellen, dass man in den meisten Fällen immer zum 1.1. und nicht zum 31.12. eingestellt wird.

Ist es wirklich beabsichtigt, dass ein AN im ersten Beschäftigungsjahr kein Urlaubsgeld bekommt? Ich kann mir das irgendwie nicht so richtig vorstellen.

-- Editiert eltrash am 17.07.2014 12:26

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Ist es wirklich beabsichtigt ...

Es ist eine Konsequenz der Bestimmung - ob "beabsichtigt" oder nicht ...... müßig, darüber nachzudenken.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Ist es wirklich beabsichtigt, dass ein AN im ersten Beschäftigungsjahr kein Urlaubsgeld bekommt? Ich kann mir das irgendwie nicht so richtig vorstellen.


Ich schon.

Kleine Formulierungsänderung, große Geldersparnis für die AG.



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1x Hilfreiche Antwort

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