Ab morgen droht die Button-Abmahnung!

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Internetshops droht eine neue Abmahnwelle ab 01.08.2012

Am 1.08.2012 gilt der neue § 312g Abs. 2 BGB, mit der die sogenannte Button-Lösung in Kraft tritt.

Zukünftig müssen Internetshops darauf achten, dass der Bestellbutton, auch tatsächlich als solcher bezeichnet werden muss. Hintergrund ist, dass jedem Verbraucher bewusst werden soll, dass die von ihm ausgelöste Bestellung auch kostenpflichtig ist. Hinzu kommen zahlreiche zusätzliche Informationspflichten, die das Gesetz Shop-Betreibern auferlegt.

Zukünftig müssen sich folgende Informationen Ihres Shops z.B. auf der Webseite finden: 

  • wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • der Gesamtpreis
  • etwaig zusätzlich anfallende Versandkosten
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages

Diese Informationen müssen sowohl zeitlich als auch räumlich unmittelbar vor dem neuen Bestellbutton stehen, was für Sie als  Webshopbetreiber unter Umständen den Umbau der Bestellseiten bedeutet.

Die neue Gesetzeslage hat für Sie als Shopbetreiber zwei zu beachtende Konsequenzen

1. Wirksamkeit von über Ihren Internetshop geschlossene Verträge

Bei Verstoß gegen die neue Gesetzeslage geben Sie dem Verbraucher eine Möglichkeit an die Hand, aus dem geschlossenen Vertrag wieder herauszukommen. Denn nach neuer Gesetzeslage kommt kein Vertrag zustande, wenn der Button fehlt oder inhaltlich nicht der Bestimmung entspricht.

2. Abmahnung von Wettbewerbern

Eine ebenfalls unangenehme Folge ist die Möglichkeit Ihrer Konkurrenz, Sie bei offensichtlichen Verstößen abzumahnen. Im Internet finden sich bereits zahlreiche Rechtsanwälte, welche "Unterstütztung bei der Abmahnung der Konkurrenz" bieten. Eine Abmahnung hat für Sie als Shopbetreiber die unangenehme Folge, dass Sie unter Umständen erhebliche Abmahnkosten der gegnerischen Anwälte zahlen müssen.

Diese Folgen lassen sich durch eine durchdachte Umstellung Ihres Shops auf die gesetzlichen Anforderungen vermeiden. Sparen Sie sich Zeit und Ärger!

Leserkommentare
von sanda am 02.08.2012 20:04:05# 1
2. Abmahnung von Wettbewerbern Der Totale Schwachsin. seit wann können konkurrenten ein andere shop abmahnen. Erstens das ist Industrie spionage, zweitens, nur wenn Sie ein Vertrag abschliessen, können die Abmahnen. Nicht im voraus. z.B ich betreibe aich ein shop, und bei mir kommt kein Button wie irgend ein bloodi es haben will. Wenn bei mir eine bestellt, wird die ware erst dann versandfertiggemacht wenn das geld da ist, an sonsten nach 14 Tage wird die bestellung gelöscht. Einfach und Klar
    
von Rechtsanwalt Fabian Tietz am 02.08.2012 20:44:56# 2
Mein Tipp ist (natürlich) bei Abmahnung: Anwalt!