Ab Mittwoch darf gefeilscht werden
AFP VOM 24.7.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 2302 Aufrufe Mehr zum Thema:Rabattgesetz, Zugabeverordnung, Feilschen
Bundespräsident Johannes Rau hat am Montag und damit früher als erwartet mit seiner Unterschrift dem Rabattgesetz und der Zugabeverordnung den endgültigen Todesstoß versetzt. Das bedeutet: Ab Mittwoch wird ein Hauch von Basar durch deutsche Landen wehen. Ab dann dürfen Kunden beim Einkaufen ohne Hemmungen feilschen und auf Nachlässe hoffen.
Doch was kann der Schnäppchenjäger jetzt genau erwarten?
Zunächst ist es zumindest theoretisch durch den Wegfall des Rabattgesetzes möglich, die Preise kräftig herunterzuhandeln. Bisher durften Händler nicht mehr als drei Prozent Nachlass geben. Ob das für den Kunden tatsächlich bedeutet, dass er künftig hemmungslos handeln kann, wird sich zeigen. Wenigstens in großen Kaufhäusern ist es zweifelhaft, ob jeder Mitarbeiter nach eigenem Gutdünken über Rabatte entscheiden kann. Auch in Anbetracht des am Montag beginnenden Sommerschlussverkaufs wird es wohl für die Kunden kaum Möglichkeiten zum Feilschen geben. Die geplanten Preissenkungen seien ohnehin schon sehr hoch, sagte Hubertus Pellengahr vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandel (HDE). "Da wird absolut keine Luft mehr sein für Zusatz-Rabatte." Demnach wird es wohl beim Wühlen auf den Tischen bleiben.
Sicher ist, dass das Portmonee der Kunden dicker wird. Zwar nicht unbedingt durch Geld, aber durch Kundenkarten mit Staffelrabatten. Dies bedeutet: Je mehr ein Stammkunde einkauft, desto höher bekommt er Rabatt .
Weil neben dem Rabattgesetz zeitgleich auch die Zugabeverordnung wegfällt, dürfen Händler zudem ihre Kunden mit größeren Geschenken locken als das bislang der Fall war. Da kann sich der Kunde schon einmal auf das zusätzliche Pfund Kaffee zum Kauf einer Kaffemaschinen freuen. Auch das vor allem aus den USA bekannte Angebot "Buy one, get one free" (Zahle eins, bekomme zwei) kann künftig hierzulande zum alltäglichen Geschäftsgebaren gehören.
Der Wegfall des 70jährigen Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung war am 13. Juli vom Bundesrat beschlossen worden. Ursprünglich hatte der Einzelhandelsverband gehofft, dass die Reform erst nach dem Sommerschlussverkauf in Kraft tritt. Nach der Verkündung im "Bundesanzeiger" am Dienstag ist dies aber jetzt schon der Fall. Hauptmotiv für die Abschaffung war es, die bestehende Benachteiligung inländischer Wirtschaftszweige zu beseitigen, die bisher im Gegensatz zu ihren ausländischen Konkurrenten keinerlei Anreize oder Zusätze zum Kauf anbieten durften.


