Immer mehr Bausparer der Aachener Bausparkasse AG sind mit einem Kündigungsschreiben des Bausparvertrages konfrontiert. Die Aachener Bausparkasse AG ist der Ansicht, dass ihr ein gesetzliches Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB
zusteht. Zudem argumentiert die Bausparkasse gegenüber den Bausparern, dass der "Vertragszweck" nicht mehr erfüllt werden können.
Ihrem Schreiben fügt die Bank dann ein sogenannten Antwortcoupon bei, der ein Zahlungsauftrag ist. Damit versucht die Bausparkasse die Kunden aus dem laufenden Bausparvertrag zu bekommen.
Unser Rat: Der Kündigung sollte auf jeden Fall widersprochen werden. Es sollte auch ein Anwalt eingschaltet werden, wenn die Aachener Bausparkasse AG auf die Wirksamkeit der Kündigung beharrt.
Aachener Bausparkasse AG kündigt Bausparverträge
1. Februar 2017
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Frage vom 1. Februar 2017 | 16:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aachener Bausparkasse AG kündigt Bausparverträge
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