AV ohne Probezeit und Kündigungsfrist

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
mysunshine
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)
AV ohne Probezeit und Kündigungsfrist

Hallo,
in meinem AV (befristet auf 2 Jahre) ist keine Probezeit vereinbart. Man sagte mir, dass entscheide man bei jedem Mitarbeiter individuell. Es gibt auch keine Regelung, wie ich den Vertrag kündigen kann. Es steht nur etwas über die Kündigung seitens des AG geschrieben. Ich persönlich hatte noch nie so einen Vertrag, habe ihn aber trotzdem unterschrieben.

Da ich den AG jetzt verlassen möchte, ist die Frage, ob dann einfach die gesetzl. Kündigungsfrist von 4 Wochen in Kraft tritt? Ohne Probezeit kann ich wohl nicht fristlos oder mit 14 Tagen kündigen.
Der Vertrag läuft seid Mitte März.

Danke schonmal für jeden Hinweis

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Was steht denn da zur Kündigung durch den Arbeitgeber? Das kann hilfreich sein!
Grundsätzlich ist es möglich, befristete Arbeitsverträge ohne Kündigungsmöglichkeit abzuschließen, aber wenn hier der AG kündigen darf und der Arbeitnehmer nicht, dann kann da noch was zu biegen sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

/// Es gibt auch keine Regelung, wie ich den Vertrag kündigen kann. Es steht nur etwas über die Kündigung seitens des AG geschrieben.
Könnte ein wenig kniffelig sein/werden. An sich sind befristete AV nur dann kündbar, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In deinem Fall sieht es danach aus, als solltest du kein Kündigungsrecht haben, dein AG aber doch. Also eine asymmetrische Lage. Und deswegen vermute ich, dass dies als ungerechtfertigte Schlechterstellung oder Benachteiligung gewertet werden würde, wenn es zu Streit käme. Aber mit welchem Ergebnis? Generell ist es so, dass ungültige Klauseln als 'nicht geschrieben' gelten - folglich stünde dort nichts von Kündigung - beide Seiten hätten kein Kündigungsrecht. Wäre auch kein Gewinn für dich. Es könnte aber ebenso sein, dass ein Gericht sagt: Wenn AG, dann AN entsprechend. Insofern könntest du am Ende mit deiner Vermutung einer 4-Wochen-Kündigungsfrist recht behalten.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Arbeitsgerichte urteilen ja regelhaft eher arbeitnehmerfreundlich, eben für den schwächeren Vertragspartner. Und das erst recht, wenn der AG sich Rechte in den Vertrag reinschreibt, die er dem AN nicht gewährt.
Deshalb wäre ja der Wortlaut hilfreich.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
mysunshine
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe vor Unterzeichnung danach gefragt und mir wurde gesagt: "Wenn sie uns in einem Jahr verlassen wollen, wird sie auch keiner daran hindern". Klingt nicht besonders gut, aber immerhin ein Zeichen, dass ich vor Ablauf des Vertrages kündigen kann.
Es kann doch aber nicht sein, dass ich zwei Jahre dort bleiben muss, auch wenn ich es nicht mehr möchte.....oder wie??

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wie genau ist denn die Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag formuliert?

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von mysunshine):
Es kann doch aber nicht sein, dass ich zwei Jahre dort bleiben muss, auch wenn ich es nicht mehr möchte.....oder wie??


Zitat (von altona01):
Was steht denn da zur Kündigung durch den Arbeitgeber? Das kann hilfreich sein!



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#7
 Von 
mysunshine
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Problem ist mittlerweile zum Glück geklärt, da tut sich das Nächste auf. Einen Lehrgang, den ich während der zeit besucht habe, soll ich nun selbst zahlen, obwohl es dazu keinerlei Vereinbarung gibt. Aber ich ziehe sicher wieder den Kürzeren :???:

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie verlangt der AG denn die Zahlung des Lehrgangs? Will man mit Ihnen, weil Ihr Vertrag nicht kündbar ist, einen Aufhebungsvertrag schließen und es ist Bestandteil dieses Aufhebungsvertrages?

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#9
 Von 
mysunshine
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Kündigung ist mittlerweile geklärt. Aber da ich nur 4 Monate dort gearbeitet habe, wurde mir gleich gesagt, dass ich de Kosten erstatten muss. Andere in dem Kurs mussten vorher eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie eine bestimmte Zeit an den AG gebunden sind. Mit mir wurde nicht einmal darüber gesprochen. Ich habe nach wie vor nichts schriftliches in der Hand.

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#10
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von mysunshine):
Die Kündigung ist mittlerweile geklärt. Aber da ich nur 4 Monate dort gearbeitet habe, wurde mir gleich gesagt, dass ich de Kosten erstatten muss. Andere in dem Kurs mussten vorher eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie eine bestimmte Zeit an den AG gebunden sind. Mit mir wurde nicht einmal darüber gesprochen. Ich habe nach wie vor nichts schriftliches in der Hand.


Eine betriebliche Maßnahme (Schulung etc) ohne vorherige Kenntnis über die Verpflichtung einer Selbstzahlung dürfte Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von mysunshine):
Die Kündigung ist mittlerweile geklärt. Aber da ich nur 4 Monate dort gearbeitet habe, wurde mir gleich gesagt, dass ich de Kosten erstatten muss. Andere in dem Kurs mussten vorher eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie eine bestimmte Zeit an den AG gebunden sind. Mit mir wurde nicht einmal darüber gesprochen. Ich habe nach wie vor nichts schriftliches in der Hand.


Diese Antwort macht es auch nicht verständlicher. Bitte teilen Sie doch jetzt mal im Einzelnen mit, was genau passiert ist.

Die Klärung der Kündigung wird ja nicht vom Himmel gefallen sein. Und Ihre wenig nachvollziehbaren Schilderungen können auch ein Szenario beschreiben, das sich dem Wesentlichen nach auf folgendes beschränken könnte:

- Sie sprechen AG auf vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages an.
- AG sagt o.k., aber dann muss der Lehrgang bezahlt werden.

Wenn es einen solchen oder ähnlichen Ablauf gibt, dann geht es im Prinzip um die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages. Und in diesem kann der AG natürlich grundsätzlich Bedingungen daran stellen, dass der AN früher als möglich aus dem Arbeitsverhältnis entlassen wird.

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