AV incl Abmahnung

29. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
kiko3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
AV incl Abmahnung

Hallo zusammen,

bei einem AG war ich knapp 2 Jahre befristet angestellt.
3 Monate vor Vertragsende wurde mir ein Unbefristeter AV angeboten.
Allerdings nur incl. einer Abmahnung ("Anmerkungen zum unbefristeten AV").
Angeblich hätte ich: "gegenüber dem Kunden negativ über Kollegen gesprochen bzw. geschrieben".
Das ist erstunken und erlogen. Weder Kollegen die während Telefonkonferenzen im Büro anwesend waren, noch die Kunden selbst können diesen Vorwurf bestätigen.
Bleibt die Frage, warum sich der AG so verhält.
Vermutung: da der AV nicht weiter befristet verlängert werden kann, da er nicht projektbezogen ist und ich an einem Projekt tätig bin, das noch gut 6 Monate andauern wird, möchte sich der AG dieses "Hintertürchen" offen halten.
Eine weitere erlogene Behauptung, könnte somit sogar zur Fristlosen Entlassung führen, hat der AV keine "Verwendung" mehr für den AN.
Einmal diese zuvor erwähnte Abmahnung "akzeptiert", weil ein Unbefristeter AV durchaus erstrebenswert wäre, würde es schwer fallen, glaubwürdige Argumente zu finden, gegen eine Fristlose Entlassung vorzugehen.
Meine Fragen nun, da ich dieses skrupellose Verhalten eines AGs nicht tolerieren möchte:
Kommen hier die Straftatbestände der Verleumdung und Nötigung (du bekommst nur einen AV, wenn du gleichzeitig deiner zukünftigen Entlassung zustimmst) in Betracht?
Wichtig wäre das, da das AA eine 3wöchige Sperre verhängt, wird ein angebotener AV nach einem befristeten nicht angenommen.
Somit entstehen Kosten, die ich mMn nicht zu verantworten habe, denn ohne dieser erlogenen AM hätte ich natürlich unterschrieben. Eine Fristlose Entlassung im Lebenslauf kann ich nicht riskieren.

Vielen Dank für sachkundige Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wird denn vom AG wirklich gefordert, dass man die Vorwürfe aus der Abmahnung akzeptiert und dies irgendwie bestätigt? Wenn nein, dann kann man mit der Abmahnung ebenso gelassen umgehen wie sonst auch. Die Abmahnung kann nämlich auch immer noch dann überprüft werden, wenn tatsächlich mal eine Kündigung kommt.

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#2
 Von 
kiko3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde ja extra formulier "Anmerkungen zum unbefristeten AV". Also AV und AM eine Einheit.
Man teilte mir mit, es sei ja gar keine Abmahnung (die 4 Elemente einer Abmahnung, bis hin zu "...Entlassung führen..." sind klar enthalten) und ich müsse dieses Schreiben ja auch nicht unterschreiben, wenn ich nicht möchte.
Eine Abmahnung wird jedoch nicht unwirksam, wenn ich sie nicht akzeptiere.
Hier wird diese AM aber klar mit dem unterzeichnen des AVs hingenommen, da quasi als Anhang formuliert.
Monate später dagegen vorzugehen dürfte, wie erwähnt, sinnlos sein.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von kiko3):

Wichtig wäre das, da das AA eine 3wöchige Sperre verhängt, wird ein angebotener AV nach einem befristeten nicht angenommen.


Woher weißt Du das? Das ist falsch!

Du fabulierst Dir hier m.E. eine Rchtslage und Folgen zusammen, die es so nicht gibt.
Außerdem ist mir nicht klar, in welcher Kombination die Abmahnung mit dem Arbeitsvertrag steht (da quasie als Anhang formuliert - was soll das bedeuten?). Sie ist doch sicherlich nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages?!

Und der Sinn der Frage nach vermeintlichen Straftatbeständen ist mir ebensowenig klar. Du hasst offensichtlich Angst den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben, überlegst aber ernsthaft den AG wegen einer Straftat anzuzeigen?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Dass ein AG einen AN von einem befristeten in einen unbefristeten AV übernehmen will und dies mit einer fingierten Abmahnung kombiniert, erscheint mir doch reichlich merkwürdig. Und Anlass zum Nachdenken darüber, wie die Machtverhältnisse tatsächlich sind - will sagen: wenn der AG dich für das Projekt unbedingt braucht, solltest du in der Lage sein, dass Ding vom Tisch zu fegen.

Das Thema "Straftatbestände" kannst du knicken

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