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AUTOKAUF

Hallo ,es geht darum ich habe mein Auto verkauft,Fiat Punto Baujahr 96 ,der verkäufer bat mich es für Ihn eine Woche zu reservieren ,weil er das Auto unbedingt haben möcht ,ich hatte den Tüv bericht ,als ich es kaufte auch nicht bekommen und ohne Probleme es angemeldet bekommen ,nun kam der Käufer und war sehr begeistert gewesen, ich habe nie in dem Wagen geraucht ,sehr gepflegt ,und ich wies ihn auf den bericht vom Tüv hin ,und er sagte wär kein Problem,jetzt ruft er mich manchmal drei mal an und möcht den Tüv bericht den ich doch aber nicht habe ,er war jetzt in einer Werkstatt um Tüv zu machen und möchte für viele Teile die gemacht werden müssen angeblich 600 Euro haben er nahm den Wagen ohne Probefahrt ohne irgendwas zu sehen wie er ist ,sollte wirklich was sein so trifft mich keine schuld ,er nahm es und unterschrieb wie gesehen gekauft ich komme aus berlin ,er aus Neu Brandenburg muß ich dafür wirklich auf kommen er setzt mir eine frist von drei tage es zu bezahlen Er schrieb ,da beim Kauf mir der der HU BERICHT nicht übergeben wurde, war ich gezwungen gewesen das Fahrzeug bei der DEKRA VORZUSTELLEN ;ich habe ihn ausdrücklich darauf hingewiesen und es sei ok gewesen von seiner Seite und im Kaufvertrag vermerkt.er hat wie schon gesagt nicht mal sich den Motor angeschaut,nicht die Motorhaube aufgemacht,ich verkaufte den Wagen mit neuen Reifen ,der Auspuff wurde erneuert,und als nicht Raucherauto,da nicht darin geraucht wurde,.seine Mängel:Starke verölung,defekter endschalldämpfer,defekte kennzeichen beleuchtung ,verschlissene Bremsscheiben,als ich ihm das Auto über gab ,war es in ordnung gewesen,er meinte der Aschenbecher zeigte reste von Zigaretten,da ich aber weiß das er raucht denke ich das er auf seiner fahrt von 200 kilometer geraucht hat, hat er jetzt recht?muß ich für alles aufkommen obwohl es ihm vorher alles nicht interessiert hat?ich kann doch jetzt garnicht nachweisen das ,das alles stimmt,oder möchte er sich auf meine Kosten den Wagen erneuern??Danke im Voraus

-- Editiert von JULSCHEN am 02.12.2006 18:17:32


von JULSCHEN am 02.12.2006 18:11
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>AUTOKAUF
Hallo Julschen,

in der deutschen Rechtschreibung gibt es ausser Kommata auch noch Punkte als Satzzeichen. Daneben gibt es auch noch Haupt- und Namenswörter die man großschreibt um eine gewisse Leserlichkeit zu erreichen. Das dient auch dem Textverständnis des Lesers.

Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag ? Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ?

Gruß

Michael



von Michael32 am 03.12.2006 21:29
Status: Unsterblich (4964 Beiträge)
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