Hallo Forum,
ein kniffliger Fall:
AG ist ein Kleinbetrieb.
AN ist ein TZ-MA, seit 6 monaten im Betrieb.
Dieser zeigt beim AG am ertsten Tag seiner Erkrankung dass dieser Krank ist. Drei Tage später kommt eine AU beim AG an. Lt Vergrag ist die AU am ersten Arbeitstag vorzulegen.
Am nächsten Arbeitstag nach der AU kommt der AN nicht zu arbeit. AG verschickt diesbezüglich eine Abmahnung an den AN.
Auch am 2.Tag bleibt der AN der Arbeit fern. Es folgt eine weitere Abmahnung an den AN.
Der AG wurde über die Gründe der Abwesenheit NICHT informiert.
Der AG kündigt darauf hin AO + ordentlich.
2 Arbeitstage später kommt eine weitere, rückdatierte AU Bescheinigung beim AG an, welche ab dem ersten Abwesenheitstag gilt.
Wie ist die Rechtslage?
AU/Krankmeldung/Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatAG ist ein Kleinbetrieb. :
Das ist entscheidend. Die Kündigung dürfte höchstwahrscheinlich wirksam sein. Sie ist auch im Verhalten des ANs deutlich begründet und die geringen Anforderungen der Kündigungsgründe, die an einen Kleinbetrieb gestellt werden, dürften bei weitem erfüllt sein.
Rechtzeitige Krankmeldungen sind in einem Kleinbetrieb noch wichtiger als in einem größeren. Da muss der AG rechtzeitig umdisponieren können. Wenn der AN sich aber in dieser Weise - trotz Abmahnung - verhält, ist die Kündigung leicht nachvollziehbar.
-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 08.10.2017 11:20
/// Der AG wurde über die Gründe der Abwesenheit NICHT informiert.
Dass muss AN auch nicht, über die Gründe informieren - wohl aber über Arbeitsunfähigkeit an sich und deren voraussichtliche Dauer - den ersten Teil davon hat AN offenbar geleistet.
AN verstößt aber sicher gegen die Pflicht, die AU am 1. Tag vorzulegen. Möglicherweise war AN sich im Unklaren über diese Pflicht und hat sich am EntgFzG orientiert. Der AG hat deswegen eine Abmahnung erteilt - in Ordnung. Eigentlich aber verzichtet AG mit der Abmahnung vorerst auf eine Kündigung in derselben Angelegenheit.
Aber durchaus möglich, dass das Faktum Kleinbetrieb solche Feinheiten topt, jedenfalls wenn AG sich nicht auf die Abmahnung beruft.
-- Editiert von blaubär+ am 08.10.2017 11:57
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Die ordentliche Kündigung ist in Ordnung, da Kleinbetrieb.
Die fristlose Kündigung dürfte unberechtigt sein, da eine Abmahnung in der Sache erfolgte, und daher nicht gleichzeitig gekündigt werden kann.
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