AU/Krankmeldung/Kündigung

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Estonez
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AU/Krankmeldung/Kündigung

Hallo Forum,

ein kniffliger Fall:

AG ist ein Kleinbetrieb.
AN ist ein TZ-MA, seit 6 monaten im Betrieb.

Dieser zeigt beim AG am ertsten Tag seiner Erkrankung dass dieser Krank ist. Drei Tage später kommt eine AU beim AG an. Lt Vergrag ist die AU am ersten Arbeitstag vorzulegen.

Am nächsten Arbeitstag nach der AU kommt der AN nicht zu arbeit. AG verschickt diesbezüglich eine Abmahnung an den AN.
Auch am 2.Tag bleibt der AN der Arbeit fern. Es folgt eine weitere Abmahnung an den AN.
Der AG wurde über die Gründe der Abwesenheit NICHT informiert.

Der AG kündigt darauf hin AO + ordentlich.

2 Arbeitstage später kommt eine weitere, rückdatierte AU Bescheinigung beim AG an, welche ab dem ersten Abwesenheitstag gilt.


Wie ist die Rechtslage?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von Estonez):
AG ist ein Kleinbetrieb.


Das ist entscheidend. Die Kündigung dürfte höchstwahrscheinlich wirksam sein. Sie ist auch im Verhalten des ANs deutlich begründet und die geringen Anforderungen der Kündigungsgründe, die an einen Kleinbetrieb gestellt werden, dürften bei weitem erfüllt sein.

Rechtzeitige Krankmeldungen sind in einem Kleinbetrieb noch wichtiger als in einem größeren. Da muss der AG rechtzeitig umdisponieren können. Wenn der AN sich aber in dieser Weise - trotz Abmahnung - verhält, ist die Kündigung leicht nachvollziehbar.

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 08.10.2017 11:20

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Der AG wurde über die Gründe der Abwesenheit NICHT informiert.
Dass muss AN auch nicht, über die Gründe informieren - wohl aber über Arbeitsunfähigkeit an sich und deren voraussichtliche Dauer - den ersten Teil davon hat AN offenbar geleistet.
AN verstößt aber sicher gegen die Pflicht, die AU am 1. Tag vorzulegen. Möglicherweise war AN sich im Unklaren über diese Pflicht und hat sich am EntgFzG orientiert. Der AG hat deswegen eine Abmahnung erteilt - in Ordnung. Eigentlich aber verzichtet AG mit der Abmahnung vorerst auf eine Kündigung in derselben Angelegenheit.
Aber durchaus möglich, dass das Faktum Kleinbetrieb solche Feinheiten topt, jedenfalls wenn AG sich nicht auf die Abmahnung beruft.

-- Editiert von blaubär+ am 08.10.2017 11:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Die ordentliche Kündigung ist in Ordnung, da Kleinbetrieb.

Die fristlose Kündigung dürfte unberechtigt sein, da eine Abmahnung in der Sache erfolgte, und daher nicht gleichzeitig gekündigt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.481 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen