AU besorgt über IStGH-Prüfung des Haftbefehls gegen Baschir
AFP VOM 5.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 824 Aufrufe Mehr zum Thema:Baschir
Staatenbund: Entscheidung läuft Friedensprozess zuwider
Die Afrikanische Union (AU) hat Bedenken gegen die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) geäußert, eine zusätzliche Völkermordklage gegen Sudans Präsidenten Omar el Baschir zu prüfen. Die AU fühle sich zwar der Justiz verbunden und weise Straflosigkeit "entschieden zurück", erklärte die Staatengemeinschaft am Freitag. Gleichzeitig dürfe die Arbeit der Justiz aber nicht dem Bemühen um einen Frieden im Sudan entgegenstehen. Die jüngste Entscheidung des Gerichtshofes laufe aber "in die entgegengesetzte Richtung".
Ein Berufungsgericht des IStGH in Den Haag hatte am Mittwoch einem Überprüfungsantrag des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo stattgegeben. Dieser hatte gefordert, den bereits existierenden Haftbefehl gegen Baschir wegen Verbrechen in der Konfliktregion Darfur um den Punkt des Völkermordes zu erweitern. Die Richter der ersten Instanz sollen nun klären, weshalb diese Anklage nicht in den ursprünglichen Haftbefehl einging. Der IStGH hatte im März 2009 Haftbefehl gegen Baschir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur erlassen.
Die Entscheidung des Gerichtshofes komme zu einem "besonderen Zeitpunkt", erklärte die AU mit Blick auf die im April anstehenden Präsidentschaftswahlen. 2011 sollen die Südsudanesen außerdem in einem Referendum über die Autonomie der Region entscheiden. Für den afrikanischen Kontinent sei der "erfolgreiche Abschluss" des Friedensprozesses von "höchstem Interesse", erklärte die AU. Die Rebellenbewegung SPLM und die Regierung in Khartum hatten im Jahr 2005 nach einem Jahrzehnte andauernden Bürgerkrieg zwischen dem Norden und dem Süden des Landes ein Friedensabkommen geschlossen.
5. Februar 2010 - 12.31 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


