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ASOS Rückzahlung

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ASOS Rückzahlung

Hallo,
ich hoffe, das Thema gehört hier rein.

Die Firma ASOS stellt sich dumm, was meine Rücksendung von Waren betrifft.
Ich habe im Mai 2 Artikel aus Februarbestellungen zurückgesandt. Diese Rücksendung wurde bestätigt und auch dass man sich darum kümmere.
Am 30.05.2012 ist diese Retoure bei Asos eingegangen. Ich habe nachgefragt, was nun wird, und sie meinten Sie hätten mir das Geld schon zurückgezahlt am 14.05.2012.
Das kann allerdings nicht stimmen. In einer anderen Eamil wird bestätigt, dass am 30.05. zurückgezahlt wurde, dem ist auch nicht so. Ich habe auch meine Paypalauszüge zugesandt.
Was könnte ich tun?
Danke.

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von PeggyG. am 10.08.2012 11:31
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 52 weitere Beiträge zum Thema "Rückzahlung".


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>ASOS Rückzahlung
Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Frist setzen, mit der Androhung anderenfalls das Gericht zu bemühen. Danach unter "Mahnbescheid" googeln.

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von xxsirodxx am 10.08.2012 14:03
Status: Unsterblich (1642 Beiträge)
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>ASOS Rückzahlung
quote:
von PeggyG. am 10.08.2012 11:31

Ich habe im Mai 2 Artikel aus Februarbestellungen zurückgesandt.
Nur mal so aus reiner Neugierde, warum denn?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"


von radfahrer999 am 10.08.2012 20:01
Status: Unsterblich (2089 Beiträge)
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>ASOS Rückzahlung
quote:
Ich habe im Mai 2 Artikel aus Februarbestellungen zurückgesandt.

Hast du bei diesem Unternehmen ein unbegrenztes Rückgaberecht?

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von Liane46 am 10.08.2012 20:32
Status: Unsterblich (960 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>ASOS Rückzahlung
reklamationen kann man bis zu einem halben jahr vornehmen, zb. wenn nach dem waschen eint eil eingeht, obwohl es per anleitung gewaschen wurde. das nur als beispiel.

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von PeggyG. am 10.08.2012 21:30
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>ASOS Rückzahlung
quote:
das nur als beispiel.

Und dieses Beispiel ist falsch! Bei einer (berechtigten) Reklamation hat der Händler das Recht zur Nachbesserung. Das könnte er inform eines Umtauschs der Ware erledigen. Wenn du aber bereits getragene Klamotten zurück schickst und Geld verlangst, muss der Händler darauf nicht reagieren.

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von Liane46 am 11.08.2012 13:36
Status: Unsterblich (960 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>ASOS Rückzahlung
a) asos hatte mir schon eine rückzahlung zugesichert. und b) stimmt es nicht, dass man getragene ware nicht reklamieren kann.

-- Editiert PeggyG. am 11.08.2012 19:47


von PeggyG. am 11.08.2012 19:45
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>ASOS Rückzahlung
quote:
und b) stimmt es nicht, dass man getragene ware nicht reklamieren kann.

Kanst du oder willst du nicht verstehen? Bei einer berechtigten Reklamation der Ware entscheidet zuerst der Händler, wie er diese behandelt. Ein Widerrufsrecht besteht nur für ungetragene Ware.

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von Liane46 am 12.08.2012 10:25
Status: Unsterblich (960 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>ASOS Rückzahlung
Liebe Liane46, darum geht es überhaupt NICHT, der Verkäufer hat mir zugesichert, dass ich eine Rückzahlung bekomme.

Man hat die Möglichkeit auf Rückgaberecht von einem halben Jahr bei Bemängelungen, der Verkäufer darf allerdings entscheiden (AUCH! bei getragener Ware!), ob er Ersatzware schickt oder eine andere Wiedergutmachung leistet. Bei getragener Ware prüft die Reklamationsabteilung auch den Zustand der Ware und ob eine Erstattung gewährleistet werden kann!
Ich komme selbst aus dem Einzelhandel und kenne mich besser aus als du.




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-- Editiert PeggyG. am 12.08.2012 14:03


von PeggyG. am 12.08.2012 14:03
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>ASOS Rückzahlung
Da hier die Erstattung bereits nachweisbar zugesagt wurde, sollte man den Verkäufer nun gerichtsfest in Verzug setzen.



quote:
Bei einer berechtigten Reklamation der Ware entscheidet zuerst der Händler, wie er diese behandelt.

Falsch. Der Käufer entscheidet (§ 437 BGB).



quote:
Ein Widerrufsrecht besteht nur für ungetragene Ware.

Ebenfalls falsch, siehe § 312d BGB



quote:
Man hat die Möglichkeit auf Rückgaberecht von einem halben Jahr bei Bemängelungen

Eventuell ist das eine Regelung in der Firma in der du arbeitest.
Ansonsten ist das schlicht falsch.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 12.08.2012 18:44
Status: Tao (21209 Beiträge)
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>ASOS Rückzahlung
quote:
Ebenfalls falsch, siehe § 312d BGB

Du willst doch wohl nicht behaupten, dass ich laut diesem § Klamotten kaufen, tragen und waschen kann, ohne dass der Händler die Möglichkeit hat, den Anspruch des Kunden zu prüfen? Und den Begriff Wertersatz für Nutzungen lässt du außen vor?

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von Liane46 am 12.08.2012 19:50
Status: Unsterblich (960 Beiträge)
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