Hallo
Heute war ich bei der Ausländerbehörde um mein Titel zu verlängern. Ich habe aktuell ARB 1/80 mit einer 6 monatigen Fiktionsbescheinigung.
Heute hat die Sachbearbeiterin gesagt dass meine Erlaubnis erlöschen war, da ich meine Wohnung vor 6 Monate abgemeldet habe und mich nicht in eine neue Adresse gemeldet habe. Ich war nämlcih auf der Wohnungssuche und hatte keine Richtige wohnung. Ich habe bei Freunden gewohnt und war auf der Suche nach Wohnung und neue Arbeit. Für den Monaten habe ich mit Freunden Wohnungsberechtigungsbescheinigungen ausgefüllt aber gemedet habe ich nicht bei der Einw.meldeamt..
Ich habe seit einem Monat eine Vollzeitstelle und habe ordentlich gearbeitet.
Sie haben mir eine Grenzübertrittsbescheinigung gegeben.
Brauche dringed hilfe. Was kann ich machen??
Wäre dankbar für jede Hilfe
S.
ARB 1/80 Pass einbehalten wegen kein gemeldeter Wohnsitz.
Notfall?
Notfall?
ZitatSie haben mir eine Grenzübertrittsbescheinigung gegeben. :
Was kann ich machen??
Pünktlich ausreisen, so wie es die GÜB verlangt.
Zitat:ZitatSie haben mir eine Grenzübertrittsbescheinigung gegeben. :
Was kann ich machen??
Pünktlich ausreisen, so wie es die GÜB verlangt.
Ich denke das ist nicht rechtswirdig, da ich eigentlich ganze Zeit in Deutschland war.
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ZitatIch habe aktuell ARB 1/80 mit einer 6 monatigen Fiktionsbescheinigung. :
Was ist das "ARB 1/80" ?
Hier in Deutschland gibt es bezüglich Wohnsitz eine Meldepflicht (siehe Bundesmeldegesetz), d.h. selbst wenn Du bei Freunden wohnst kannst und musst Du Dich eben an deren Anschrift anmelden. Da Du nicht angemeldet warst gehen die Behörden davon aus dass Du im fraglichen Zeitraum nicht in Deutschland warst. Ansonsten ist die Arbeitslosigkeit das größere Problem bei ARB 1/80 (Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei) - lies mal die entsprechenden Bestimmungen nach. So ist m.W. eine Beschäftigungsunterbrechung im ersten Jahr recht problematisch.
Die Kombination "kein Wohnsitz, keine Beschäftigung" hat vermutlich die Ausländerbehörde zum entsprechenden Schritt veranlasst. Und ich denke mal, wenn Du immer noch ohne geregelte Beschäftigung bist wird kein Weg an der Ausreise vorbeiführen.
Edit: Ich sehe gerade Du hast wieder eine Vollzeitstelle. Dann solltest Du eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, da man Dir dort genau sagen kann ob und welche Maßnahmen jetzt noch zum Erfolg führen, und Dich bei den entsprechenden Schritten unterstützen. Melde Dich auch schleunigst an Deinem jetzigen Wohnsitz an.
-- Editiert von Osmos am 27.01.2017 08:49
Zitatnst kannst und musst Du Dich eben an deren Anschrift anmelden. Da Du nicht angemeldet warst gehen die Behörden davon aus dass Du im fraglichen Zeitraum nicht in Deutschland warst. Ansonsten ist die Arbeitslosigkeit das größere Problem bei ARB 1/80 (Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei) - lies mal die entsprechenden Bestimmungen nach. So ist m.W. eine Beschäftigungsunterbrechung im ersten Jahr recht problematis :
Ich bin schon seit 15 Jahren in deutschland und arbeite bereits seit 4 Jahren in verschiedenen Unternehmen. Ich bin auch nicht arbeitslos sondern habe innerhalb gegebenem Zeitraum eine neue Stelle gefunden.
Daher finde ich das ganze Unfair..
Danke
Wieso kam es dann zu der 6-monatigen Fiktionsbescheinigung? Und wie hast Du Dich von Deiner alten Anschrift abgemeldet - bist Du einfach zum EMA, hast Dich abgemeldet und keine neue Anschrift angegeben? Hat man Dich nicht informiert daß eine Abmeldung eigentlich gar nicht erforderlich ist, sondern lediglich die Anmeldung am neuen Wohnsitz?
Aber egal: Ich würde schnellstmöglich die Anmeldung beim EMA nachholen, sonst wird es teuer, und alle weiteren Schritte sind schwierig. Eine gebührenpflichtige Verwarnung oder ein Bußgeld ist Dir vermutlich eh schon sicher. Und dann eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, bevor der Fall weiter eskaliert und die AB mit der Durchsetzung der Ausreise beginnt.
Wieso kam es dann zu der 6-monatigen Fiktionsbescheinigung? Weil meine letzte Arbeit beendet war.
Anschrift abgemeldet - bist Du einfach zum EMA, hast Dich abgemeldet und keine neue Anschrift angegeben? Ja keine neue Adresse angegeben. Das wollte ich machen aber jetzt haben sie meinen Pass einbehalten. wie kann ichs machen?
Hat man Dich nicht informiert daß eine Abmeldung eigentlich gar nicht erforderlich ist, sondern lediglich die Anmeldung am neuen Wohnsitz? Nein hat mani nicht informiert.
Aber egal:------ DANKE! Aber genau das überlege ich. Erst vlt soll ich meinen Pass zurückfordern und beweisen dass ich ganze zeit in DE war..
ZitatAber genau das überlege ich. Erst vlt soll ich meinen Pass zurückfordern und beweisen dass ich ganze zeit in DE war.. :
Nochmal: Geh zur Rechtsberatung, und das zügig. Dort wird man Dir genau erklären welche Schritte eventuell Erfolg versprechen.
Du hast bereits eine GÜB erhalten und die Frist für die Ausreise läuft. Ist die Frist verstrichen wird Deine Abschiebung eingeleitet, mit allen Konsequenzen inklusive Einreisesperre für bis zu 5 Jahre. Die aktuelle politische Vorgabe ist, Abschiebungen zu beschleunigen und konsequent durchzusetzen. Lasse Dich also schleunigst konkret beraten, ein Forum im Internet kann und darf das nicht leisten.
Zitatein Forum im Internet kann und darf das nicht leisten. :
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