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APW Rechtsanwälte für Los Banditos Films GmbH

Von Rechtsanwalt Dirk Dreger
19.1.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 309 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Urheberrecht, Filmwerk, Abmahnung, P2P, APW Rechtsanwälte

Filmwerk "Corrado"

Die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notare verschickt für die Los Banditos Films GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken.
Aktuell ist das Werk “CORRADO“ Gegenstand der versendeten Abmahnungen.

Es wird dem Anschlussinhaber zur Last gelegt, das entsprechende Werk anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Hierin kann bereits eine Verletzung des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG gesehen werden.
Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Rechtsverfolgungskosten und einem pauschalen Schadensersatz, wird das Angebot unterbreitet die Angelegenheit durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages von regelmäßig EUR 450,00  außergerichtlich zu beenden. Unserer Einschätzung nach ist der in Ansatz gebrachte Betrag unangemessen und überhöht.
Wir raten zu folgendem Vorgehen:

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Dirk Dreger
Düsseldorf
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Strafrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht

Vielfach ist in einschlägigen Internetforen der Ratschlag zu lesen die Abmahnungen zu ignorieren und die Angelegenheit „auszusitzen“. Vorsicht! Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei APW sind gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!
Unserer Einschätzung nach beinhalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Diese Aspekte sollten durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgehebelt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.

Dirk Dreger
Rechtsanwalt

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