ANHÖRUNG + LADENDIEBSTAHL + 16 JAHRE

14. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465735-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ANHÖRUNG + LADENDIEBSTAHL + 16 JAHRE

Hallo ich bin 16 Jahre alt und es war mein erstes vergehen. Ich habe in einem Laden Klamotten im Wert von 160€ beschädigt/ da wo die Sicherungen waren und versucht den Laden zu enteignen. Ich wurde schnell gepackt noch im Laden. Mit was kann ich rechnen ? Müssen meine Eltern bei der Anhörung da sein ?

-- Editier von fb465735-10 am 14.05.2017 10:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Mit was kann ich rechnen ? Mit einer ordentlichen Menge Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Mit was kann ich rechnen ? Mit einer ordentlichen Menge Sozialstunden.

Und mit reichlich unentspannten Eltern ...



Zitat (von fb465735-10):
Müssen meine Eltern bei der Anhörung da sein ?

Soweit mit bekannt ist, muss bei dem Verhör von Minderjährigen ein Erziehungsberchtigter anwesend sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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