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ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)

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ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)

Ich, 26 Jahre, beabsichtige ALG2 zu bekommen. Jetzt habe ich beim Arbeitsamt erfahren, wo ich meinen Antrag abgeben wollte, dass meine Eltern für meinen Unterhalt aufkommen sollen, trotz dessen dass ich 26 bin und ein Zimmer im Haus meiner Eltern beziehe wo ich auch Miete zahle.
Wie ist denn das gemeint?
Meine Eltern wohnen im eigenen Heim, worauf noch ca. 100000 € Darlehen und Hypothek sind (schulden) usw.
Ich hab mich bißchen informiert und war im grundlegenden sicher, dass ich persönlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin (ledig, keine Kinder) und deßhalb hat mich der Aufruf des Arbeitsamtangestellten schon verwundert auf die Aussage von ihm, ob denn meine Eltern Unterhaltspflichtig wären. Unterhaltspflicht ist doch meines wissens nur für "kinder" oder Kinder in Berufsausbildung, was ich aber nicht bin, denn seit Mitte 2003 arbeitslos.

Kann mir jemand helfen?

Gruß Manfred1978


von Manfred1978 am 27.01.2005 14:20
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Verstehe ich auch nicht. Normalerweise steht Dir auf jeden Fall ALG II zu, je nach Vermögenslage versteht sich.
Deine Eltern sind Dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet in diesem Fall.

Olympia


von olympia am 27.01.2005 16:06
Status: Unsterblich (886 Beiträge)
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Hi,

deine Eltern haben dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
alles was darüber geht m[ssen Sie für dich aufwenden.
Inwieweit Sich der Selbstbehalt dadurch erhoht das es 2 Elternteile bei Dir sind kann ich nicht sagen, die Höhe des Selbstbehaltes habe ich durch meinen Vater rausbekommen der diese Höhe Selbstbehalt hat.
Ähnliche Situation wie bei Dir, Er muß auch noch Jahre für sein Hausabbezahlen.

Ich kann nur den Tip geben: Zieh aus und lass den Staat die Wohnung zahlen, so werde ich es machen wenn ich bis zum endgültigen ALG II Fall (wegfall des gekürzten ALG I in ein paar monaten) keine andere Lösung finde.

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von delayar am 27.01.2005 16:10
Status: Legende (315 Beiträge)
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Olympia: es ist leider Gesetzlich geregelt das bei Erwachsenen die bei ihren Eltern wohnen davon ausgegangen wird das die Eltern diese unterstützen, es gibt einen Freibetrag was der Vater/Die Mutter verdienen darf von 1200 Euro.

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"*del*: User deleted by stuffed Error."


von delayar am 27.01.2005 16:12
Status: Legende (315 Beiträge)
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Nachzulesen auf der Seite der Arbeitsagentur:

Volljährige Kinder zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sind sie erwerbsfähig, bilden sie eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“. Somit können sie einen eigenen Antrag auf Alg II stellen.

Werden Eltern vom Träger der Grundsicherung zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihre volljährigen Kinder Arbeitslosengeld II erhalten?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht: Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, verheiratete Kinder
und erwachsene Kinder,
auch wenn sie mit den Eltern unter einem Dach wohnen,
sowie dauerhaft getrennt lebende (Ehe-) Partner oder Partnerinnen.

Einen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten gibt es in der Grundsicherung für Arbeitsuchende grundsätzlich nicht.
Das heißt: Eltern werden vom Träger der Grundsicherung wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an ihre volljährigen Kinder nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Ausnahmen gelten aber für:

– Unterhaltsansprüche minderjähriger Hilfebedürftiger
– Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben, gegenüber ihren Eltern und
– wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige den Unterhaltsanspruch selbst geltend macht."

Da fällt mir auf, nehmen wir den letzten Satz des Textes, kann es ja gut sein, dass die bei der Arbeitsagentur hoffen, dass Sie den Anspruch selber geltend machen und kein AlG beantragen. Müssen Sie aber nicht!






-- Editiert von hamburgerin01 am 28.01.2005 00:39:33


von hamburgerin01 am 27.01.2005 16:48
Status: Tao (10050 Beiträge)
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Könnt ihr mir Tipps geben?
Ich bin 18 Jahre alt wohne bei meiner Mutter und bin Arbeitslos.Arbeitslosengeld bekommen ich keines da meine Mutter mir Unterhaltspflichtig ist.???
Stimmt das? Gr.M87


von M87 am 18.07.2005 08:57
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Noch einen Kommentar von mir dazu.
Unser Sohn hat 2 Ausbildungen abgebrochen,ALG II beantrag,wohnt allerdings in einer Mietwohnung,und ist über 25.Das Arbeitsamt hat uns ebenfalls aufgefordert unsere Einkommensverhältnisse darzulegen,aber recht heftig mit Androhung eines Bußgeldes.

Wir haben uns nicht einschüchtern lassen,und abgelehnt unser Einkommen offenzulegen,und den Sohn zu unterstützen.
Dann kam nix mehr,also laßt Euch nicht einschüchtern,das Arbeitsamt ist angehalten zu sparen,und wendet wohl jedes Mittel an.


von sigrid curity am 18.07.2005 10:26
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Und zu Dir, M87, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung?Wenn die Eltern dies ermöglicht haben, sind sie nicht unterhaltspflichtig.
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind sie noch unterhaltspflichtig.


von sigrid curity am 18.07.2005 10:27
Status: Senior (177 Beiträge)
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Hallo katze500, ich habe keine Berufsausbildung.Sind sie denn auch Unterhalfspfichtig wenn ich eine eigene Wohnung habe?
Danke für deine Antwort.



von M87 am 18.07.2005 11:14
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
@Katze,@M87,
das ist nicht ganz korrekt.
Sofern du dich nicht auf einer allgemeinbildenden Schule oder in der Erstausbildung befindest, sind deine Eltern nicht unterhaltspflichtig. Evtl. noch für einen Überbrückungszeitraum von bis zu 4 Monaten.
Solltest du eine Ausbildung anfangen, sind sie ab Dato wieder pflichtig, sofern sie a) leistungsfähig sind und
b) du deinen Lebensunterhalt nicht allein durch deinen Verdienst bestreiten kannst.

Dabei ist es unwichtig, ob du eine eigene Wohnung bewohnst oder nicht.

Aber: Sobald deine Eltern wieder unterhaltspflichtig werden, können sie verlangen, dass du wieder daheim einziehst, um den - dir zustehenden - Unterhalt in 'Naturalien' etc... zahlen zu können.


von teufelin am 19.07.2005 01:13
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>ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)
Danke
Das habe ich so richtig verstanden, ich bekomme keinen Unterhalt von meinen Eltern solange ich arbeitslos bin.Wieso rechnet dann das AA den Unterhalt in meinen Antrag mit ein.Verstehe ich in dem Fall nicht.Nur deshalb bekomme ich kein ALG.Was soll ich in dem Fall tun? Hatte AA schon im April beantragt.

-- Editiert von M87 am 19.07.2005 08:03:58


von M87 am 19.07.2005 08:02
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