ALG2 + neuer Job + Inkassodrohung

20. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)
ALG2 + neuer Job + Inkassodrohung

Hallo,
kurz zur Situation:

ALG2-Empfänger.

Im Jahre 2005 ca 800 Euro Kredit bei Bank aufgenommen, Forderung inzw angewachsen auf aktuell ca 1300 Euro.

Inkassobüro nervt seit 2013 mit Zahlungsaufforderungen, droht seit 2014 mit Gehaltsabtretung gegenüber dem Arbeitgeber. (Einwilligung dazu vom Schuldner 2005 unterschrieben.)
Seit 2006 allerdings arbeitslos!
Inkasso ignoriert diese Tatsache, fordert umgehend Gesamtbetrag oder Ratenzahlungsangebot.

Hinzu kommt:

Neuer Arbeitsvertrag seit Juli 2014, Teilzeit.
Weiterhin geringfügige Aufstocke ALG2.

Darf Inkasso an den neuen Arbeitgeber gehen?
Muss dieser vom Schuldner bekanntgegeben werden?
Besteht überhaupt Zahlungspflicht, da weiterhin im aufstockenden Leistungsbezug?

Wann Verjährung?
Wie jetzt weiterhin verhalten/vorgehen?

Danke.





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Post vom Inkassobüro?

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52 Antworten
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#1
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Ergänzung + Korrektur:

auf schriftliche Nachfrage wurden folgende Dokumente in Kopie von Inkasso geschickt:

- Forderungsaufstellung
- Titelkopie

Bei der angeblichen Titelkopie handelt es sich allerdings um eine Seite ohne Überschrift, auf der lediglich die damalige Anschrift des Schuldners, der damalige Arbeitgeber + Einkommen und die damalige Bankverbindung angegeben sind. Außerdem ist im Feld "Zahlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten" eine Bankeinzugsermächtigung per Lastschrift von damaligen Konto eingeräumt.
Das alles unterschrieben vom Schuldner.

Also doch keine ausdrückliche Erlaubnis, direkt an den Arbeitgeben zu gehen!
UND: Ist das überhaupt schon ein Titel oder nur die Kopie einer Vertragsseite?

Des weiteren steht im Anschreiben, dass dies die letzte Stellungnahme zu diesem Vorgang war, zuvor hatte Inkasso schon einen Brief beantwortet.




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-- Editiert artaudis am 20.09.2014 22:29

-- Editiert artaudis am 20.09.2014 22:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vorgerichtliche Inkassokosten sind Deinerseits natürlicht nicht zu zahlen

Ist die Forderung tituliert ?

Schon was unterschrieben im Zusammenhang mit dem Inkassoladen ?

Evtl verlinkst Du mal die letzte Forderungsaufstellung welche das Inkassobüro Dir zugeschickt hat
(Namen und Anschrift abdecken)




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Darf Inkasso an den neuen Arbeitgeber gehen?

Theoretisch aufgrund der Abtretung ja. Wobei es dann erst mal den neun Arbeitgeber kennen müsste.

quote:
Muss dieser vom Schuldner bekanntgegeben werden?

Ne.
Solange das Inkasso keinen Titel hat und nicht über einen Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft ausruft, muss man auch nichts mitteilen.

quote:
Besteht überhaupt Zahlungspflicht, da weiterhin im aufstockenden Leistungsbezug?

Ganz grundsätzlich besteht keine Zahlungspflicht, solange kein Titel vorhanden ist. Dann mit Titel könnte nur gepfändet werden, sofern man mit seinem Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Bei Aufstockung mittels ALG2 könnte man zumindest auf den ersten Blick bezweifeln, dass man oberhalb der rund 1000€ netto liegt.

quote:
Wann Verjährung?

Der Kredit wurde vermutlich ja gekündigt und fällig gestellt. Insofern ist man in Verzug und dann beträgt die Verjährung zunächst insgesamt 13 Jahre (also Ende 2018). Bei Darlehensschulden in Verzug sind das zunächst 10 Jahre Hemmung und dann die normalen 3 Jahre.

quote:
Wie jetzt weiterhin verhalten/vorgehen?

Die Schulden verschwinden ja nicht. Ich würde eine akzeptable Rate vorschlagen, allerdings zuvor vom Inkasso eine Forderungsaufstellung und das Streichen der verjährten Zinsen verlangen. Einfach um zu klären, wie hoch die durchsetzbare Forderung ist. Die dürfte sich nicht bei 1300€ bewegen.

Zitat:
UND: Ist das überhaupt schon ein Titel oder nur die Kopie einer Vertragsseite?

Ne, definitiv nicht. Ein Titel aus einem Mahnbescheid sieht so aus: http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/Vollstreckungsbescheid/vbesch.jpg

Haben die wirklich behauptet, einen Titel zu haben?



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.09.2014 22:33

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Nein, sowas (wie die von dir, mepeisen, verlinkte Seite) haben die definitiv nicht mitgeschickt!
Wir haben in unseren letzten Schreiben sämtliche Kopien angefordert, da die ganze Sache nicht ganz schlüssig ist.
Als Antwort im Anschreiben kam, wie schon erwähnt, dass dies nun die letzte Stellungnahme seitens Inkasso sei und in Kopie die Forderungsaufstellung und der "Titel", der wohl gar keiner ist!

(Es betrifft übrigens nicht mich, aber meinen Mitbewohner, auf dessen Mietzahlung ich monatlich angewiesen bin und jetzt Angst habe, dass Inkaso dazwischen funkt... von daher kann ich auch leider nur die Angaben machen, die mir selbst bekannt sind)


Ich versuche nun mal, die Forderungsaufstellung zu verlinken...

Danke für die Hilfe!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Aufstellung + Anschreiben

http://abload.de/img/1e7bvm.jpeg

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http://abload.de/img/27zjmj.jpeg

http://abload.de/img/3oxkka.jpeg

-- Editiert artaudis am 20.09.2014 23:17

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Jetzt kann ich es lesen

In der Forderungsaufstellung ist nichts von einer Titulierung zu finden



-- Editiert thehellion am 20.09.2014 23:21

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Sehr krass, dann ist das pure Einschüchterung...
Aber was heißt das jetzt im weiteren Verlauf?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
(Einwilligung dazu vom Schuldner 2005 unterschrieben.)


Was hat der Schuldner damals unterschrieben ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Man spricht von einer 2005 unterschriebenen Gehaltsabtretung

Der AG von 2005 ist ja nicht mehr aktuell !

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Laut seiner Aussage nichts in dieser Richtung, aber Inkasso behauptet das im Anschreiben (link 3).
Die angebliche Titelkopie (die ich für die Einwilligung zur Gehaltsabtretung hielt) scheint lediglich die letzte Vertragsseite zu sein, hier nochmal Zitat:

quote:
Bei der angeblichen Titelkopie handelt es sich allerdings um eine Seite ohne Überschrift, auf der lediglich die damalige Anschrift des Schuldners, der damalige Arbeitgeber + Einkommen und die damalige Bankverbindung angegeben sind. Außerdem ist im Feld "Zahlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten" eine Bankeinzugsermächtigung per Lastschrift von damaligen Konto eingeräumt.
Das alles unterschrieben vom Schuldner.


Möglicherweise steht sowas irgendwo im Kleingedruckten des Originals?

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-- Editiert artaudis am 20.09.2014 23:36

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Das bedeutet jetzt also, dass ohne Titel eh nix zu holen ist und er auch keine Angst um seinen neuen Job haben muss, seh ich das richtig?

Außerdem sollte er Inkasso eine kleine, seinem Einkommen angemessene Ratenzahlung einräumen?


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Man spricht von einer 2005 unterschriebenen Gehaltsabtretung

Der AG von 2005 ist ja nicht mehr aktuell ! <hr size=1 noshade>

Je nach Formulierung wäre das aber gar nicht relevant ...

Von daher: Was genau hat der Schuldner damals unterschrieben ?



<hr size=1 noshade>

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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 21.09.2014 00:58

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Bei der verlinkten Forderungsaufstellung sind - das ist sehr selten - nicht die üblichen Märchengebühren aufgelistet

Wäre tituliert dann müsste kostentechnisch was aufgelistet sein

Irgendwie seltsam

Hat er noch andere Schulden ?

Was hat er 2005 unterschrieben ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein Teil der Zinsen ist entsprechend verjährt (alles von vor 1.1.2011). Den Posten "Einbuchung nach Forderungskauf ohne USt." finde ich sehr dubios. Diesem Posten würde ich natürlich widersprechen.

Vielleicht nochmal eine Runde drehen? "Wertes Inkassobüro. Sie wollen zunächst grundsätzlich sämtliche verjährten Posten streichen, insbesondere die verjährten Zinsen. Zudem wollen Sie mir nachweisen, dass die Forderung selbst nicht verjährt ist. Darüber hinaus widerspreche ich dem Posten 'Einbuchung nach Forderungskauf'. Dieser Posten ist nicht nachvollziehbar. Zudem haben Sie mir erneut keine Titelkopie vorgelegt. Und sie wollen Sie mir die Abtretungsurkunde vorlegen."

Dass die erfolgreich angemahnt haben und dass dadurch überhaupt die 10 Jahre Hemmung ziehen, das sollen sie deinem Mitbewohner halt einfach mal beweisen. Sprich: Die angeblichen Mahnbriefe u. ä. vorlegen.

Damit haben sie erst mal zu tun.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Erstmal vielen Dank!

Leider ist nicht mehr genau nachvollziehbar, was er damals unterschrieben hat. Der Vertrag ist nicht mehr auffindbar.

Weitere Schulden hat er, nach eigener Aussage, nicht.

In den letzten Jahren kamen in unregelmäßigem Absatnd immer mal Zahlungsaufforderungen, in denen allerdings nie irgendein Betrag genannt wurde.

Wir werden nun erstmal den von mepeisen entworfenen Text als Grundlage für ein erneutes Schreiben nehmen.
Auch den ALG2-Bezug und die damit einhergehende Zahlungsunfähigkeit werden wir nochmals erwähnen (wurde von Inkasso bisher ignoriert).
Sollten wir auch den Bewilligungsbescheid mitschicken oder geht die das nix an?
Und sollten wir eine kleine Ratenzahlung anbieten oder erstmal abwarten?



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nun es gibt hier noch folgende Varianten:

Wenn Du absolut sicher bist, dass die keinen Titel haben und auch kein Schuldanerkenntnis vorliegt, dann sind viele Kosten/Forderungen verjährt:
Rückzahlungsforderungen von Banken aus Darlehen unterliegen der 3-jährigen Verjährungsfrist (§§ 195 , 199 BGB ), wenn die Bank nach Kündigung bzw. Fälligstellung nicht gemahnt hat. - OLG Frankfurt am Main (23 U 68/12 )

Beachte bitte folgendes - also Ausnahme!!!
Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückerstattung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.

Ich übersetze das Mal:
Wurde der Kredit gekündigt sowie gemahnt und kann das nachgewiesen werden, so gilt eine 10-jährige Verjährungsfrist bzw. Hemmfrist PLUS dann nochmal 3 Jahre reguläre Verjährung (siehe dazu auch § 497 III 3 BGB zusammen mit § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB ).

Kredit wurde 2005 aufgenommen, wurde noch im selben Jahr gekündigt, so wäre dieser erst Ende 2018 verjährt -> 2005 + 13 Jahre
Wurde dieser nicht gekündigt, so ist dieser nach 3 Jahren verjährt! (Ende 2008)
Wurde dieser am 30.12.2008 gekündigt und angemahnt, so wäre dieser dann Ende 2021 verjährt.

Das sind die Möglichkeiten!



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Sollten wir auch den Bewilligungsbescheid mitschicken oder geht die das nix an?
Und sollten wir eine kleine Ratenzahlung anbieten oder erstmal abwarten?

Den ALG2-Bescheid geht die nichts an. Die haben erste mal Unterlagen vorzulegen, bevor man sich inhaltlich damit auseinandersetzt. Daher auch um Gottes Willen noch keine Raten anbieten.

Das kommt alles, sobald man die Legitimität des Ganzen geprüft hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Kurz gesagt: Ich weiß es nicht.
Was damals genau unterschrieben wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Bei meinem Mitbewohner handelt es sich um den Typ Briefe ungeöffnet lassen, Mahnungen ignorieren, Verträge wegwerfen, unangenehmes verdrängen und schnell vergessen, etc. Er kam erst vor 2 Jahren wieder langsam auf die Beine...

Leider gibt Inkasso ja auch keine richtigen bzw irreführende Auskünfte.
Da in der Forderungsaufstellung kein Titel erwähnt wird, scheint es (sofern ich das richtig verstanden hab) bisher auch keinen zu geben.



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Das kommt alles, sobald man die Legitimität des Ganzen geprüft hat.


Das Problem wird sein, dass die möglicherweise nicht mehr reagieren, von wegen "dies war die letzte Stellungnahme zum Vorgang"... Aber gut, abwarten.

Solange nicht plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder das Gehalt weggepfändet wird...

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Noch eine Info, evtl wichtig...
Auf dem von Inkasso geschickten, vom Schuldner unterschriebenen Dokument (welches nur die im Anschreiben erwähnte, angebliche Titelkopie sein kann) steht im Feld "Zahlungs- u. Finanzierungsmöglichkeiten" gekürzt folgendes:
Ich ermächtige hiermit widerruflich die Citibank, entsprechende Beträge per Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

Bei den Teilbeträgen geht es um 5% des Gesamtbetrages, mind. 10 EUR.

Diese Konto existiert aber lange nicht mehr.

Sollte dies gleichzeitig die erwähnte Gehaltsabtretung/Arbeitgeber sein?
Ich blick nicht mehr durch...



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie ein Titel aussieht, weißt du doch mittlerweile. Das, was die vorgelegt haben sind irgendwelche Kreditverträge oder die Gehaltsabtretung. Das interessiert alles vorläufig nicht.

Die wollen angeblich einen Titel haben, dann sollen sie ihn auch vorlegen. Davor passiert nichts. Und wenn die weiter nerven ohne das vorzulegen, beschwert sich dein Mitbewohner beim Aufsichtsgericht des Inkassos, dass die sich weigern, die Titelkopie vorzulegen bzw. lügen, sie würden Titel haben usw. Dann werden die ganz schnell handzahm.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Es geht weiter...
Heute kam wieder ein Brief von Inkasso.
Darin wird in keinem Satz auf unser letztes Schreiben eingegangen, die geforderte Summe beläuft sich inzw auf fast 1400 Euro, es wurde also auch keiner der Posten gestrichen.

Im heutigen Schreiben steht nun folgendes:

quote:
Gegen Sie liegt ein Vollstreckungsbescheid vor. Wie Ihnen bereits bekannt, wurde die Fordersache zur Bearbeitung an den Bereich Legal Collection abgegeben. Wir sind nun mit der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - insbesondere auch einer Kontopfändung - beauftragt.
Bedenken Sie die Unannehmlichkeiten einer Kontopfändung: es werden
* keine Daueraufträge durch Ihre Bank ausgeführt
* keine Überweisungen von Ihrem Konto vorgenommen
* keine Lastschrifteinzüge entgegengenommen
* keine Barauszahlungen von Ihrem Konto möglich sein.

Zur Vermeidung der Kontopfändung sind wir bereit, eine Rückführungsvereinbarung mit Ihnen zu treffe, sonfern Sie sich umgehend unter folgenden Tel.Nr. xxx bei uns melden...



Ok, langsam wirds ungemütlich.
Mein Mitbewohner ist leider auch nicht in der Lage, sich persönlich mit denen zu "unterhalten".
Kann evtl auch ich dort in seinem Auftrag anrufen, "darf" ich die Verhandlungen führen?
Dem Schreiben war natürlich wieder keine Titelkopie beigefügt, lediglich ein Überweisungsschein plus Formular für ein Ratenzahlungsangebot unsererseits.

Könntet Ihr mir nochmal weiterhelfen?
Vielen Dank + Grüße




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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit sowas telefoniert man nicht. Generell darfst du die Verhandlungen führen, wenn dir dein Mitbewohner eine Vollmacht dazu gibt.

Tja. Ich würde weiterhin vermuten, dass die keinen Titel haben. Wenn die denken würden, dass eine Kontopfändung erfolgreich wäre, würden sie nicht lang und breit in mehreren Schreiben eine ankündigen.

Also. Ich persönlich würde nun auf jeden Fall das Aufsichtsgericht anschreiben (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de). "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über das Inkassobüro XYZ. Unter dem Aktenzeichen ABC behauptet dieses Inkassobüro, dass es gegen mich einen Vollstreckungstitel gäbe und droht mehrfach Zwangsvollstreckungen an. Ich habe am XX.XX. eindeutig das Inkasso aufgefordert, mir den Titel in Kopie vorzulegen. Das wurde verweigert. Auch liegt mir keine Vollmacht oder Abtretungsurkunde vor. Ich gehe davon aus, dass das Inkasso lügt, was bedeutet dass es eine Straftat begeht (versuchter Betrug). Ich beantrage, hier den Fall zu prüfen und von Amts wegen gegen das Inkasso strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, sowie die Lizenz zu entziehen."

Dem Inkasso würde ich schreiben: "Nachdem Sie sich geweigert haben, mir den angeblich vorliegenden Titel vorzulegen oder eine Vollmacht, habe ich beim Aufsichtsgericht beantragt, Ihnen wegen versuchten Betrugs die Lizenz zu entziehen. Ich gehe davon aus, dass Sie mich nun in Ruhe lassen, andernfalls werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und die Forderung mit gerichtlicher Hilfe abwehren lassen."

Ich denke damit weiß das Inkasso dann Bescheid. Dann könnte es sich entschließen, dann doch noch einzulenken und die Unterlagen vorzulegen. Darf ich fragen, welches Inkasso das ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke mepeisen, der Inkassoladen heisst Lindorff.

Ich habe vorhin online einen Termin bei der Schuldnerberatung erbeten.

Langsam wirds mir unheimlich...
Ich bin so dringend auf die Miete meines Mitbewohners angewiesen, wir wohnen in einer der teuersten Großstädte Deutschlands und mein Einkommen alleine reicht (als Hauptmieter) nichtmal zur Deckung der Warmmiete + Energieversorgung - beim Wegfall seines Anteils blieben mir -0 Euro zum Leben und ich müsste die Wohnung aufgeben...

Leider ist dieser Mensch teilweise so undurchsichtig, verheimlicht vieles und lügt ständig, so dass ich meine Gutmütigkeit spätestens jetzt anfange zu bereuen - meine eigene Existenz steht momentan auf dem Spiel!

Zum Glück wurde sein Mietanteil bisher vom Jobcenter direkt auf mein Konto überwiesen, seinen Regelsatz erhält er monatlich per Verrechnungsscheck.
Das kam mir zwar auch schonmal seltsam vor, aber war mir andererseits egal.
Nun frage ich mich, ob er überhaupt ein Girokonto hat und wie das werden soll, wenn er sein erstes Gehalt komplett "überwiesen" bekommt....

(Mir wird grad ganz schlecht)









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-- Editiert artaudis am 12.10.2014 00:00

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun frage ich mich, ob er überhaupt ein Girokonto hat <hr size=1 noshade>

Vermutlich eher nicht, so wie sich das liest.



quote:<hr size=1 noshade>und wie das werden soll, wenn er sein erstes Gehalt komplett "überwiesen" bekommt.... <hr size=1 noshade>

Dann könnte es sein, das Du gute Laufschuhe benötigst.
Denn ich habe die starke Vermutung, das Du dann Deinem Mietanteil ständig hinterherlaufen darfst ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Heute war der Termin bei der Schuldnerberatung.
Abgesehen von ihrem unfreundlichen Auftreten, zweifel ich auch an der Kompetenz dieser, uns zugeteilten Dame...(Dipl. Sozialarbeiterin mit Zusatzquali zur Schuldnerberatung)

Sie schaute sich die Forderungsaufstellung (erst nach Drängen meinerseits)an und meinte, dass der darin nicht erwähnte Titel evtl schon vorab "mitaufgekauft" sein könnte, von daher nicht zwangsläufig extra aufgelistet wäre. Dies sei legitim.

Als ich ihr dann das letzte Inkasso-Schreiben mit dem Hinweis "Uns liegt ein Vollstreckungsbescheid vor" zuschob, meinte sie, dieser Gerichtsbescheid könne auch schon vor zig Jahren mal unbeachtet in der Post gewesen sein - aber wenn mein Untermieter alles einfach weggeworfen habe, wäre das nun nicht mehr nachvollziehbar und es könne durchaus seine Richtigkeit haben.

Die von uns schriftlich beauftragte Streichung diverser Posten aufgrund möglicher Verjährung, wertete sie als "wage Vermutung" unsererseits - auf meine Nachfrage nach den Verjährungsfristen meinte sie nur, da müsse sie erst nachschauen, was sie jetzt aber nicht machen will.

Als Empfehlung gab sie uns die Einholung einer kostenlosen Schufaauskunft (Bearbeitungsdauer ca 3 Wochen) und die Antragsstellung auf einen Beratungsgutschein beim Gericht.

Wir sollen dann per Anwalt den Titel etc anfordern lassen (den angeblichen Titel, also diese von Inkasso mitgeschickte Vertragsseite, hatte sie auch erstmal nicht als "Fake", sondern als "hier ist doch die Titelkopie" gewertet - auf meinen Einspruch hat sie dann allerdings eingelenkt..)

Mein Untermieter hat aktuell tatsächlich überhaupt kein Bankkonto.
Sie meinte, er solle bei der Sparkasse ein Guthabenkonto beantragen, dass er später in ein P-Konto umwandeln kann.
Auf unsere Nachfrage, ob er denn überhaupt mit eventuellem Schufaeintrag ein Konto bekommt, meinte sie, Guthabenkonten würden problemlos eröffnet werden, nur solle er nicht gleich das P-Konto ansprechen...

Fazit: die Schuldnerberatung hat nicht wirklich viel gebracht und eigentlich noch mehr Verwirrung gestiftet.

Inkasso ist, ihrer Aussage nach, ohnehin nicht verpflichtet, irgendwelche Kopien rauszugeben und könne, selbst wenn, darauf noch Kopier- und Portokosten erheben.

Sätze wie "Überlegen sie sich, ob sie bei einem derart gerigen Betrag überhaupt jetzt schon reagieren" oder "bieten sie 10 Euro monatlich an, dann müssen sie aber weiterhin mit Mahnungen und Zahlungsaufforderungen rechnen" halte ich fast schon für fahrlässig!
















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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Beantwortung der Frage von Harry van Sell am 21.09.2014 00:58 wäre wichtig (Seite 2)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
artaudis
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Schwierig, spontan komme ich nicht an dieses Dokument ran, Mitbewohner schläft bereits...(aber das habe bereits zusammengefasst als Antwort auf die Frage von Harry van Sell am 21.09.2014 00:58 direkt gepostet)

Ich kann nur soviel sagen, dass er zur damaligen Zeit als Sicherheit das damalige Konto angegeben hat und den damaligen Arbeitgeber.
Beides existiert aber inzw nicht mehr.
Generell existiert auch an Unterlagen überhaupt nichts mehr, außer den Kopien, die Inkasso geschickt hat.





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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Man müsste halt wissen ob und was er konkred unterschrieben hat damals ( Schuldanerkenntniss z.b ) denn aus der von Dir verlinkten Aufstellung ist nicht zu ersehen das die Forderung tituliert wurde

(keine Kosten/Gebühren von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid )




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Sie schaute sich die Forderungsaufstellung (erst nach Drängen meinerseits)an und meinte, dass der darin nicht erwähnte Titel evtl schon vorab "mitaufgekauft" sein könnte, von daher nicht zwangsläufig extra aufgelistet wäre. Dies sei legitim.

Theoretisch denkbar. Es ist auch wirklich so, dass viele Schuldner gerne entweder ein riesiges Chaos haben oder per Kopf-in-den-Sand alles an Briefen wegwerfen. Die Dame hat da genug Erfahrung, das ist oft wirklich so.

Dennoch interessier dich das wenig. Die haben den Titel vorzulegen, den sie angeblich haben wollen, basta. Können sie das nicht, haben sie eine Straftat begangen, indem sie dich angelogen haben und so Geld erschwindeln wollten.

quote:
Als Empfehlung gab sie uns die Einholung einer kostenlosen Schufaauskunft (Bearbeitungsdauer ca 3 Wochen) und die Antragsstellung auf einen Beratungsgutschein beim Gericht.

Das ist ein möglicher Weg, wenn man selbst nicht weiterkommt. Ich persönlich geh dann lieber erst mal den Weg über das Aufsichtsgericht. Denn wenn die das öfter machen und sich genug beschweren, schauen die mal nach.


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1x Hilfreiche Antwort

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