ALG1 und Kindergeldzuschlag Berechnung falsch?
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit der Berechnung des Kindergeldzuschlag.
Heute habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten, mit der Begründung des nicht ausreichenden Bruttoeinkommens.
Mein Ehemann erhält monatlich 806,70€ ALG1, dazu kommen 267€ Wohngeld und 558€ Kindergeld für 3 Kinder. Ich habe kein Einkommen.
Das ALG1 meines Mannes wird als Bruttoeinkommen gerechnet und damit habe ich ein Problem, da es aus meiner Sicht ja ein Nettoeinkommen ist und das sich ergebende Bruttoeinkommen ja über der Mindesteinkommensgrenze von 900€ liegt.
Bin ich mit meiner Vermutung richtig, daß hier von der Familienkasse eine fehlerhafte Berechnung vorliegt und ein Widerspruch sinnvoll und erfolgsversprechend ??
Ich möchte nicht wieder ins ALG2 abrutschen, was ja vollkommen verständlich ist.
Wenn doch eine Beantragung des ALG2 erforderlich ist, wie sieht es dann mit einer Rückwirkenden Zahlung des ALG2 aus ??
Habe ich dann den Anspruch auf rückwirkende Zahlung des Monat Juni 2011, da ja für diesen Monat rückwirkend die Zahlung für den KG-Zuschlag aufgehoben wurde und ein Rückerstattungsbescheid vorliegt.
Der Fohrtzahlungsantrag auf KG-Zuschlag wurde im Juni gestellt.
Ich hoffe und freue mich auf eine schnelle Antwort.
Gruß eure kleinlulu
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von kleinlulu am 05.07.2011 12:56
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