ALG1 Anspruch nach Anstellung kürzer als 24 Monate

2. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
ALG1 Anspruch nach Anstellung kürzer als 24 Monate

Hallo,

mich interessiert, welchen Anspruch ich auf ALG1 habenachdem ich weniger als 24 Monate gearbeitet habe. Kurz zur Erklärung: Ich stehe davor einen Zeitertrag zu unterschreiben der zunächst nur über sechs Monate geht.

Ich war von April 2014 bis Nov. 2014 arbeitslos, davor immer in Arbeit.
Von Nov. 2014 bis Jan. 2016 war ich beschätigt (15 Monate)
Von Feb. 2016 bis 30.9. 2016 war ich arbeitslos (8 Monate)

Durch eine Fortbilldung während der Arbeitslosigkeit hatte ich einen Rest-Anspruch auf ALG 1 von ca 200 Tage.

Welchen Anspruch auf ALG 1 insgesamt hätte ich, wenn ich ab jetzt 6 oder 12 Monate arbeiten, bzw. wann habe ich wieder ein komplettes Jahr Anspruch auf ALG1?

Mir ist nicht ganz klar was mit dem Restanspruch passiert wenn meine neue Stelle nur 6 oder 12 Monate andauert?

Gruß
Heiko

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Mit der Frage bist du wohl besser im Sozialrecht aufgehoben.

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