>ALG II rückwirkend bei verspäteter Antragstellung
Im Jahr 2010 wurde ALG II nur dann rückwirkend nach einem Antrag gewährt, wenn das Antragsamt am Antragstag geschlossen war. Im Grunde also maximal - bei einem Antrag am Pfingstdienstag -, rückwirkend für den Freitag davor.
Ab 2011 bzw. ab April 2011 wirkt ein Antrag auf ALG II rückwirkend auf den ganzen Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, so wie bislang bei Wohngeld oder Bafög:
"§
37 SGB II Antragserfordernis
(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 2, Absatz 4 bis 7 sind gesondert zu beantragen.
(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück."
Im Jahr 2010 war das gesetzlich ausgeschlossen. Damals galten aber auch noch andere Voraussetzungen für Folgeanträge. Insofern müsste man prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Weiterbewilligung von ALG II nicht zumindest konkludent vorgelegen hatten.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
von Gerd aus Berlin am 30.06.2011 01:30
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