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ALG II rückwirkend bei verspäteter Antragstellung

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ALG II rückwirkend bei verspäteter Antragstellung

Hallo,
einer Bekannten war eine ReHa-Maßnahme ab dem 17.10.2010 durch die DRV zugebilligt worden und eine (leider nur mündliche) falsche Auskunft zur Zahlung von Übergangsgeld gegeben worden, dass ihr für die Zeit zustehe. Daher hat sie für den am 31.10. auslaufenden Bewilligungszeitraum ihres ALG II keinen Folgeantrag gestellt.
Mit einer schweren Psychose wurde sie nach 4 Wochen ReHa in eine andere Klinik verlegt und nach weiteren 3 Wochen nach Haue entlassen.
Am 13.12. war sie dann soweit wieder "beisammen", dass sie einen Antrag auf Weiterzahlung von ALG II stellte. Obwohl ein Arztgutachten ihr bescheinigt, dass sie gesundheitlich nicht früher dazu in der Lage war, verweigerte das Jobcenter die Zahlung der ALG II ab dem 01.11.2010 und zahlte stattdessen nur ab dem Antragstellungsdatum 13.12.2010. Sieht das SGB da auch andere Entscheidungsmöglichkeiten vor?
Mit freundlichen Grüßen!

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von m172nld am 29.06.2011 23:11
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>ALG II rückwirkend bei verspäteter Antragstellung
Im Jahr 2010 wurde ALG II nur dann rückwirkend nach einem Antrag gewährt, wenn das Antragsamt am Antragstag geschlossen war. Im Grunde also maximal - bei einem Antrag am Pfingstdienstag -, rückwirkend für den Freitag davor.

Ab 2011 bzw. ab April 2011 wirkt ein Antrag auf ALG II rückwirkend auf den ganzen Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, so wie bislang bei Wohngeld oder Bafög:

37 SGB II Antragserfordernis
(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 2, Absatz 4 bis 7 sind gesondert zu beantragen.
(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück."

Im Jahr 2010 war das gesetzlich ausgeschlossen. Damals galten aber auch noch andere Voraussetzungen für Folgeanträge. Insofern müsste man prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Weiterbewilligung von ALG II nicht zumindest konkludent vorgelegen hatten.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 30.06.2011 01:30
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