ALG II berechnung 2017

26. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
ALG II berechnung 2017

Wir werden in den nächsten Tagen nun ALG II beantragen müssen, nun würde ich gerne im Vorfeld wissen wie viel Geld wir bekommen.

Derzeit sind wir nur zu zweit, aber nächsten Monat kommt das Kind zur Welt.
2 x 368€ Erwachsene
1 x 237€ Kind bis 6 Jahre
1 x 192€ Kindergeld
1 x 150€ Elterngeld
Diese Summen habe ich aus dem Internet.
Zudem werde ich vielleicht einen 450€ Job bekommen.

1. Kann man als Harz 4 Empfänger Elterngeld auf 2 Jahre (150€ monatlich) beantragen oder nur die 300€ Variante?
2. Auf welche Personen kann man die 100€ Freibeträge anrechnen lassen?
3. Haben alle 3 Personen einen Anrecht auf die 100€ bei 3 Personen 300€?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Auf welche Personen kann man die 100€ Freibeträge anrechnen lassen? Auf jeden, der selbständig oder unselbständig arbeitet.
Haben alle 3 Personen einen Anrecht auf die 100€ bei 3 Personen 300€? Natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Kindergeld kann nicht zusätzlich angenommen werden, es geht in die Berechnung ein und ist letztlich eine Null-Nr.

wirdwerden

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das Kindergeld kann nicht zusätzlich angenommen werden, es geht in die Berechnung ein und ist letztlich eine Null-Nr. Selbiges gilt doch auch für das Elterngeld, oder?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich dachte ich könnte den 450€ Job für mich abrechnen.
Also 100 Freibetrag und 350*0,2 = 170€ mehr zu meinem Regelsatz.
Und meine Frau macht das mit dem Kindergeld.
So wie ich das nun verstehe, wenn ich nicht arbeiten gehe habe ich sozusagen das gleiche Geld?
Dann kann ich nur hoffen einen Vollzeit Job zu finden.

Wie schaut es mit Frage 1 aus
1. Kann man als Harz 4 Empfänger Elterngeld auf 2 Jahre (150€ monatlich) beantragen oder nur die 300€ Variante?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Also ich dachte ich könnte den 450€ Job für mich abrechnen. Also 100 Freibetrag und 350*0,2 = 170€ mehr zu meinem Regelsatz. Völlig korrekt.
Und meine Frau macht das mit dem Kindergeld. Nö. Das ist ja kein Erwerbseinkommen.
Wie schaut es mit Frage 1 aus Gegenfrage: Da das ohnehin 1:1 mit dem Alg 2 verrechnet wird, ist das doch mehr oder weniger egal, oder?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja letztendlich macht das kein Sinn mehr.
Also nehme ich den 450€ Job nicht an, falls ich den bekommen könnte, und suche weiter nach einem Vollzeit Job, falls ich einen finde.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die 450 € gehen doch nicht komplett auf in ALG II. 100 € sowieso nicht, und dann für jeden weiteren Hunderter sind nochmals 20 € anrechenfrei. Und das mit dem Kindergeld verstehe ich überhaupt nicht. Letztlich ist Kindergeld (grob vereinfacht) ja nichts anderes als eine Steuerersparnis. Und wenn man keine Steuern zahlt, dann kann man auch keine ersparen.

Und das Konzept "ich jobbe ein wenig, und den Rest zahlen die, die so blöd sind, ganztags zu arbeiten" das läuft eben nicht.

wirdwerden

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@F.Art;

Passiert mir äußerst selten, aber in diesem Fall muss ich schon auch sagen, dass Du ein etwas seltsames Anspruchsdenken hast.

Jeder der erwerbsfähig ist, kann ALG II bekommen, egal ob er gar nicht arbeitet, oder Vollzeit arbeitet aber eben leider kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielt. Jeder der arbeitet, egal wie viel, hat definitiv immer mehr Geld zur Verfügung als jemand der nicht arbeitet und nur ALG bezieht. Das ergibt sich aus den Freibeträgen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man eben tatsächlich nur einen 450,- € Job hat, für den man aber Fahrkosten oberhalb der Freibeträge aufwenden muss. Dann würde sich die Arbeit tatsächlich nicht rechen.

Was bitte hindert dich daran, den 450,- € Job anzunehmen, um 1. überhaupt etwas zu machen, was durchaus auch wichtig für's Selbstwertgefühl ist und 2. wenigstens die Freibeträge mehr zur Verfügung zu haben? Gleichzeitig kannst, und sollst, Du ja sehr gerne weiter nach einem Vollzeit Job suchen.

Und was die Freibeträge auf Kindergeld und Elterngeld betrifft: Den 100,- € Grundfreibetrag gibt es ausschließlich auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit und nicht aus sonstiges Einkommen. Außerdem ist das Kindergeld im System des SGB II Einkommen des Kindes, weil es vorrangig dazu dient, den Lebensunterhalt des Kindes sicherzustellen.

Das Elterngeld kann Deine Frau in Anspruch nehmen. Dann ist das ihr Einkommen und es wird zumindest die Versicherungspauschale in Höhe von 30,- € in Abzug gebracht.

Gruß,

Axel

Nachtrag: Wenn Du den 450,- € verbindlich zugesagt bekommst und nicht annimmst, stellt das einen Sanktionstatbestand dar.

-- Editiert von AxelK am 26.03.2017 21:36

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#9
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

@ AxelK
Ich bin noch nicht im ALG II Bezug, aber der wird kommen.
Derzeit bekomme ich keine Sozialleistungen und kalkuliere jetzt, wie alles von statten gehen soll.
Die Arbeitsstelle ist auch nicht gerade um die ecke, da müsste ich mit dem Auto hin fahren.
In den nächste Tagen werde ich mal rechnen, was mich die Strecke kostet und so, eventuell werde ich sogar das Auto verkaufen. Autos kosten auch nicht gerade wenig Reparaturen, Benzin, Versicherung, steuern. Da bin ich mit einer Monatskarte Bus besser dran. Nur ohne Auto wäre der Job eh hinfällig, bezüglich ich weis auch nicht sicher ob ich den überhaupt bekommen würde.

Die Psyche geht erst bei solchen Jobs flöten, wenn das Job Center alles anrechnet und woanders wieder abzieht.
Da bin ich ehrlich bevor ich den 450€ Job annehme aber durch das Auto dann auf Null oder sogar in Minus komme, dann nehme ich den nicht an. Und suche nur nach einen Vollzeitjob. Hauptsache soviel Geld verdienen, dass man erst Garnichts mit dem Job Center zu tun hat. Denen sind eh nur die Statistiken wichtig und nicht was aus den Menschen wird.

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#10
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Hauptsache soviel Geld verdienen, dass man erst Garnichts mit dem Job Center zu tun hat.

Das ist freilich die beste Lösung und zwar für alle Seiten. Winwinsituation für alle.
Nur leider klappt das längst nicht immer, sonst wären ja fast alle Jobcentermitarbeiter arbeitslos. ;)
Und wenn es nicht oder zumindest nicht gleich klappt und man denn auf ALGII angewiesen ist, sollte man doch die Chance wahrnehmen, durch die Freibeträge beim Minijob wenigstens ein paar Teuro mehr einzufahren, das macht bei einem so geringen Budget schon etwas aus.

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sieht auch im Lebenslauf besser aus und hört sich besser an, wenn wenn man sagen kann "Ich habe einen Minijob ausgeübt" als wenn man sagen muss "Ich habe die letzte Zeit abgehangen".

Olles Klischee, stimmt aber.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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