ALG II - Umzug wegen Arbeitsaufnahme

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
BenQ01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
ALG II - Umzug wegen Arbeitsaufnahme

Person A bewirbt sich in einer 800km entfernten Stadt und erhält auch tatsächlich eine Arbeitsplatzzusage. Durch Glück findet er dann auch noch recht schnell eine Wohnung an diesem Ort.

Telefonisch berichtet er der Arbeitsvermittlerin des Jobcenters von seinem Glück, woraufhin ihm diese Anträge für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für den Umzug und doppelte Haushaltsführung zuschickt, welche Person A auch nach Erhalt noch am gleichen Tag ausgefüllt zurückschickt.

Die Doppelmiete beantragt aber Person A noch vorher bei der Leistungssachbearbeiterin, da er nicht weiß, dass diese über das Vermittlungsbudget übernommen werden kann. Zeitgleich fordert er beim Jobcenter des zukünftigen Wohnortes eine Zusicherung an, dass die dortigen Wohnkosten angemessen sind, weil er noch einen weiteren Monat hilfebedürftig sein wird.

Er wird telefonisch angewiesen, Kostenvoranschläge für Mietwagen etc. vorzulegen. Da Person A alleinstehend und alleinerziehend ist, benötigt er über die LKW-Kosten hinaus aber auch Umzugshelfer und einen Fahrer für den LKW.

Er reicht also Kostenvoranschläge und Berechnungen dessen, was Umzugshelfer, Fahrer, Sprit, Übernachtungs- und Rückfahrtkosten für den Fahrer voraussichtlich kosten werden ein.

Dann passiert erstmal tagelang nichts. Es kommt kein Bescheid, aber stattdessen ein Anruf, dass er das Formular für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget "doppelte Haushaltsführung" noch ausfüllen solle, obwohl Doppelmiete bereits über § 22 SGB II beantragt wurde.

Person A eilt daraufhin mit diesem angeforderten Formular zur Vermittlerin, füllt dieses dort aus und wartet dringend auf eine Zusicherung, dass die Kosten übernommen werden, damit er Mietvertrag und Arbeitsvertrag endlich unterschreiben kann.

Er bekommt von der Vermittlerin einen formlosen Brief für den Vermieter, dass die Miete am neuen Wohnort vom Jobcenter des alten Wohnorts übernommen wird und glaubt nun, dass das eine Zusicherung ist, dass die Kosten übernommen werden. Daraufhin unterschreibt Person A erleichtert den Mietvertrag und faxt dem neuen Vermieter diese Kostenübernahmeerklärung zusammen mit der Zusicherung des neuen Jobcenters, dass die Mietkosten angemessen und somit übernahmefähig sind.

Wieder passiert tagelang nichts, die alte Wohnung ist aber bereits zum 31.07.2017 gekündigt. Dann kommt wieder ein Anruf, dass die Kosten für den LKW direkt an den Verleiher bezahlt werden und dass Person A für sämtliche darüber hinausgehenden Kosten in Vorleistung zu gehen habe. Diese Kosten belaufen sich aufgrund der großen Entfernung und der Tatsache, dass Person A den LKW (7,5 Tonner) nicht selbst fahren kann, auf voraussichtlich 700€.

Person A kann aber nicht mal eben locker 6-700€ auslegen. Aussage der Vermittlerin: dann müsse sich Person A das Geld eben irgendwo leihen. Falls Person A unter diesen Voraussetzungen nicht umziehe, dann sei es Person A anzulasten, wenn sie die Arbeitsstelle nicht antrete und dann würde man eben auch die Doppelmiete nicht bezahlen. Person A kennt auch niemanden, der mal eben locker 6-700€ verleihen kann.

Da Person A bisher noch keinen Fahrer gefunden hat, reicht er am folgenden Tag per Fax (Sendebericht mit Bild) weitere Kostenvoranschläge (dieses mal für Umzugsunternehmen ein) und fordert zum ersten Mal nachweislich schriftlich einen rechtsmittelfähigen Bescheid an, den er fast vier Wochen nach der mündlichen Beantragung immer noch nicht hat.

Person A steht nun unter enormem Druck. Sein Glück ist, dass die Arbeitsaufnahme erst 4 Wochen nach dem geplanten Umzug stattfindet, er macht sich aber große Sorgen wie er bis zum 31.07. die alte Wohnung geräumt haben soll, wenn er weder eine Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten noch irgendwelche Geldleistungen oder Sachleistungen bis dahin für den Umzug bekommt. Der Vermieter der neuen Wohnung ist duch die gefaxten Übernahmeerklärungen erstmal beruhigt, wird aber sicherlich dann auch nervös.

Fragen dazu:

Ist Person A tatsächlich verpflichtet, mit einer solch hohen Summe in Vorleistung zu gehen?

Auch wenn er nicht einmal einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid darüber hat, was nun eigentlich bewilligt wird?

Was passiert, wenn Person A aufgrund von Geldmangel oder fehlendem LKW-Fahrer nicht fristgemäß die Wohnung räumen kann?

Wem wären die daraus entstehenden Kosten anzulasten?


Wie wäre in einem solchen Fall vorzugehen, damit Person A doch noch fristgemäß umziehen kann?

Danke!!!

-- Editier von BenQ01 am 15.07.2017 11:29

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Auf zur Rechtsantragsstelle des Sozialgericht und einen Eilantrag stellen, dass das JC verpflichtet wird, die Kosten im voraus zu bezahlen. Solche Summen kann ja kaum einer auslegen von den paar Kröten Alg2.
Gleichzeitig der Form halber Widerspruch beim JC einlegen und hier kann es durchaus im Vorwege hilfreich sein, wenn Sie dem Sachbearbeiter schon vorher tel. mitteilen, dass Sie die umgehende Kostenübernahme einklagen werden. Dann klappt das oft verblüffend schnell mit der Kostenübernahme. Weil die Klage wieder mehr Arbeit macht und Ärger bedeutet....

-- Editiert von altona01 am 15.07.2017 16:43

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BenQ01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deinen Rat altona!

Geht aber vermutlich erst, wenn ich denn endlich mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe oder? Und spielt es dabei eine Rolle, dass es dabei voraussichtlich um eine Leistung aus dem Vermittlungsbudget geht?

Dass ich das gerne schriftlich hätte, damit ich das ggf. gerichtlich überprüfen lassen kann, habe ich bereits telefonisch mitgeteilt.

Daraufhin kam dann natürlich mündlich, dass es mir anzulasten sei, wenn ich unter diesen Umständen die Arbeitsstelle nicht antreten wollen würde und dass man dann eben auch die Dopelmiete nicht bezahlen würde.

Von antreten w o l l e n kann allerdings nicht die Rede sein, nicht können trifft es da wohl eher.

-- Editiert von BenQ01 am 15.07.2017 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Geht aber vermutlich erst, wenn ich denn endlich mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe oder? Und spielt es dabei eine Rolle, dass es dabei voraussichtlich um eine Leistung aus dem Vermittlungsbudget geht?

Du nimmst die Behörde viel zu ernst! Dir wurde gesagt, die Kosten werden nicht übernommen. Das reicht. Die lächerlichen Bedrohungen sind zu ignorieren, du brauchst nichts schriftliches.
Aus meiner Erfahrung ruft dann das Gericht bei Klageerhebung das JC an und plötzlich wird gezahlt.

Oder du gehst Montag Morgen hin zum JC und sagst ( nimm jemanden mit, Zeugen sind so gut wie schriftlich!),dass du die Zusage oder eben Absage zur Kostenübernahme umgehend schriftlich benötigst und ansonsten gleich zur "Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts gehst". Allein diese Aussage bewirkt oft vieles, das bedeutet ja, du weißt, was du zu tun hast. Wie gesagt, das wirkt.
Ich mach so einen Mist seit 20 Jahren beruflich, das JC setzt darauf, dass Du dich nicht wehrst und alles selbst bezahlst.



-- Editiert von altona01 am 15.07.2017 22:14

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
BenQ01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Heute hat die Vertmittlerin angerufen (und ich war so blöd ans Telefon zu gehen....) und hat mir mitgeteilt, dass sie mir ein Umzugsunternehmen bewilligt, nur weil sie mir kein Bargeld in die Hand drücken will... Naja, kann mir nur recht sein.

Schriftlich will sie mir das aber immer noch nicht geben - sie will mir keinen Bewilligungsbescheid geben. Was bezweckt sie damit? Jemand eine Idee? Jetzt braucht sie plötzlich einen Arbeitsvertrag von mir, weil die Arbeitsplatzzusage ihr nicht reicht.

Ist das normal?

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von BenQ01):
Jetzt braucht sie plötzlich einen Arbeitsvertrag von mir, weil die Arbeitsplatzzusage ihr nicht reicht.

Ist das normal?


Nein, die sind mit "fördern und fordern" überfordert.

Würde nochmals ein Fax hinschicken mit Bezug auf das andere Schreiben, dass man nun endlich einen Bescheid und die Auftragsbestäigung der Spedition haben möchte. Ansonsten beantragt man jetzt auch noch die Übernahme der Kosten der Einlagerung, weil man nicht wie geplant umgeziehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ist noch in der Zukunft, aber bei der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr die Umuzgskostenpauschalen nicht vergessen:
Ledig 764 Euro
Verheiratet/Geschieden 1.528 Euro
Kids 337 Euro

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