ALG II: Schulstarterpaket zum 01.08.2009
Von Rechtsanwalt Michael Vogt 29.7.2009 | Ratgeber - Sozialrecht | 2190 Aufrufe Mehr zum Thema:Schulstarterpaket, Hartz-IV
Rechtsgebiet: Sozialrecht
Zum 01. August diesen Jahres erhalten Familien, bei denen zumindest ein Elternteil Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes („Hartz 4“) oder Sozialhilfe bezieht nach dem neu gefassten § 24a SGB II ein so genanntes „Schulstarterpaket“ in Höhe von EUR 100,00.
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Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht Pers. Direktanfrage
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Anspruch auf diese Leistung, die ausschließlich für den Kauf von Schulutensilien bestimmt ist, haben Kinder die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die 10. Klasse noch nicht absolviert haben.
Familien, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollten zeitnah einen entsprechenden Antrag bei der für sie zuständigen Behörde stellen.
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