ALG II Kindergeldnachzahlung laufende Einnahme?

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
weiß_nicht_weiter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
ALG II Kindergeldnachzahlung laufende Einnahme?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich bin alleinerziehend mit 2 Kleinkindern und berufstätig. Da mein Einkommen nicht zur Sicherung unseres Lebensunterhaltes reicht, erhalte ich ergänzende Leistungen vom JobCenter (240,00 € monatlich).
Ich habe von Oktober 2016 bis Mai 2017 nur teilweise Kindergeld erhalten, da der Vater der Kinder im Ausland lebt, dort arbeitet und daher wohl auch dort ein Kindergeldanspruch besteht (habe aus dem Ausland aber nie Kindergeld bekommen). Das Jobcenter hat in dieser Zeit auch nur den Teilbetrag von 190,00 € als monatliches Einkommen angerechnet. Im Mai 2017 habe ich dann von der Familienkasse einen Bescheid bekommen, dass ich rückwirkend ab Oktober 2016 doch voll Kindergeld berechtigt bin. Ich erhalte seit Juni 2017 wieder 380,00 € Kindergeld monatlich, was nun richtigerweise auch so beim Jobcenter angerechnet wird. Zudem habe ich im Mai 2017 eine Nachzahlung für Oktober 2016 bis Mai 2017 in Höhe von 1300,00 € erhalten. Das Jobcenter hat diese Nachzahlung auf 6 Monate angerechnet. Ich habe also für Mai und Juni 2017 einen Bescheid erhalten, dass ich Leistungen zurück zahlen muss. Dies habe ich bereits getan. Zudem werden mir von Juli bis Oktober 2017 jeweils 220,00 € der Nachzahlung als monatliches Einkommen angerechnet und ich bekomme lediglich 20,00 € vom Jobcenter gezahlt.

Nun bin ich über das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24.04.2015 (Az.: B 4 AS 32/14 R ), das ja besagt, dass Leistungen, die vom Rechtsgrund regelmäßig zu erbringen sind, als laufende Einnahmen gewertet werden, auch wenn sie aus welchen Gründen auch immer erst später in einer Summe ausgezahlt werden. Eine Anrechnung darf daher nur im Zuflussmonat erfolgen und eine Verteilung auf 6 Monate ist rechtswidrig.

Ist dies in meinem Fall auch so? Kindergeld ist doch eine laufende Einnahme und die Nachzahlung somit auch oder ist sie doch als einmalige Einnahme zu werten?

Bevor ich dem Jobcenter schreibe, würde ich gerne Eure Einschätzung dazu wissen. Ist die Vorgehensweise vom Jobcenter richtig, die Nachzahlung des Kindergeldes auf 6 Monate zu verteilen?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!

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1 Antwort
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@weiß_nicht_weiter:

Zitat:
Nun bin ich über das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24.04.2015 (Az.: B 4 AS 32/14 R ), das ja besagt, dass Leistungen, die vom Rechtsgrund regelmäßig zu erbringen sind, als laufende Einnahmen gewertet werden, auch wenn sie aus welchen Gründen auch immer erst später in einer Summe ausgezahlt werden.


Genau diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, mit Wirkung zum 01.08.2016 das Gesetz zu ändern. Seit dem handelt es sich bei derartigen Nachzahlungen eben doch um einmaliges Einkommen und die Verteilung auf 6 Monate deshalb korrekt. Zum Zeitpunkt der BSG-Entscheidung gab es diese - jetzt eindeutige - Gesetzeslage eben noch nicht.

Gruß,

Axel

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