Hallo,
ich habe folgenden theoretischen Fall:
Der ehemaige Student S wohnt seit einigen Jahren kostenfrei in einer Einliegerwohnung im Elternhaus. Mit den Eltern war abgemacht, dass, nachdem S sein Studium beendet und einige Zeit gearbeitet hat, dieser den Eltern die Wohnung abkauft. Sozusagen als deren "Altersvorsorge" bzw. wenn es bei denen finanziell eng wird.
Nun wurde seiner Mutter vor einiger Zeit gekündigt. Sie erhält (noch) ALG I. Könnte es nun (z.B. seitens des Arbeitsamts) Probleme geben, wenn S die Abmachung erfüllt und seinen Eltern nun die Wohnung "abkauft"? Macht es dabei einen Unterschied, ob das ein offizieller Kauf oder eine Geldschenkung ist?
ALG I und Geldgeschenk bzw. Kauf
10. Januar 2016
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Frage vom 10. Januar 2016 | 10:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I und Geldgeschenk bzw. Kauf
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#1
Antwort vom 10. Januar 2016 | 10:10
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
ALG I ist eine Versicherungsleistung, da ist es einerlei, was nebenbei "läuft." Anders sieht es bei ALG II aus. Aber das steht ja wohl im Augenblick nicht im Raum.
wirdwerden
#2
Antwort vom 10. Januar 2016 | 15:54
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Zitat:Macht es dabei einen Unterschied, ob das ein offizieller Kauf oder eine Geldschenkung ist?
Ja,
wenn dann später AlgII oder Grundsicherung beantragt werden muss. Dann wird geguckt, ob etwas Wertvolles verschenkt wurde und der Schenker ggfs. aufgefordert, die Schenkung zurückzufordern. Das gilt für 10 jahre ab Schenkung.
Wird die Wohnung abgekauft gibt es erstmal keine Beanstandigung, es gibt ja eine laufende Geldleistung, die dann auf das AlgII oder die Grundsicherung angerechnet wird. Könnte noch sein, dass ein Kaufpreis weiter unter Marktwert angezweifelt wird.
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