ALG I Familienzusammenführung und Umzugskosten

24. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
ALG I Familienzusammenführung und Umzugskosten

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine etwas speziellere Frage was Arbeitslosengeld anbetrifft. Folgender Fall:

Meine Frau hat nach Elternzeit und ALG I (inzwischen ausgelaufen, kein ALG II beantragt) einen neuen Job gefunden, allerdings müssten wir hierfür Umziehen (knapp 700 km, schwierig mit ihrem Beruf was zu finden). Jetzt hätte ich da auch schon eine Stelle gefunden, allerdings erst zum 16.05. (keine Ahnung warum unbedingt dieser Termin o.O). Meine Frau würde zum 01.05. anfangen. Bei meinem Jetzigen Arbeitgeber kann ich aber nur zum Monatsletzten Kündigen, er lässt da auch nicht mit sich reden.

Jetzt die eigentliche Frage:

Habe ich Chancen für diese 15 Tage die ich Arbeitslos bin ALG I zu bekommen?
Und haben wir in irgendeiner weise die Chance auch noch einen Teil von dem Umzug finanziert zu bekommen?

Würde mich freuen wenn Ihr dazu was sagen könnt :-)


Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von spyware):
Habe ich Chancen für diese 15 Tage die ich Arbeitslos bin ALG I zu bekommen?


Möglicherweise, wird im Einzelfall geprüft. Der neue AG lässt auch nicht zum 01.05. mit sich reden?


Zitat (von spyware):
Und haben wir in irgendeiner weise die Chance auch noch einen Teil von dem Umzug finanziert zu bekommen?


Wenn die neuen AG keine Umzugskosten zugesagt haben, erstmal nein. Berufsbedingte Umzugskosten können dann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Am besten glwich mit dem AA in Kontakt treten und arbeitssuchend ab 1.5 melden.
Das müsste eigentlich als ALG I -Anspruch durchgehen, wenn man nicht irgend welche Meldefristen versäumt und bereits nachweislich versucht hat, eine Vertragsaufhebung zum 15. zu bekommen. Aber es stimmt: Einzelfallentscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

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